BWL
BWL-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

7.4 Dauerauftrag, SEPA-Lastschriftverfahren - Multiple Choice

Die Aufgaben

Mit Hilfe eines Multiple-Choice-Tests können Fragen rund um das Thema Daueraufträge und Lastschriftverfahren (SEPA Basislastschrift und SEPA Firmenlastschrift) geübt werden.

Lesen Sie ggf. vor der Bearbeitung auch den Text zum Thema 7.3 Überweisung.

Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

1. Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag (gelegentlich auch Dauerüberweisung genannt) ist eine Überweisung (siehe Thema 7.3) an einen Zahlungsempfänger, die regelmäßig zu einem bestimmten Termin mit einem gleichbleibenden Geldbetrag ausgeführt wird.

Um einen Dauerauftrag einzurichten, muss dem Kreditinstitut ein Beleg mit den relevanten Daten (Bankdaten, Überweisungstermin, Höhe der Überweisung usw.) übergeben werden (auch online oder per Telefonbanking möglich). Dabei ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Banken nur eine begrenzte Anzahl von Zahlungsterminen pro Monat akzeptiert.

Der Dauerauftrag kann jederzeit widerrufen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) darf ein Kreditinstitut für die Durchführung eines Widerrufes keine Gebühren verlangen. Gleiches gilt übrigens auch für die Änderung eines Dauerauftrages (siehe: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/streit-um-entgelte-bgh-kippt-erneut-bankgebuehren/20317188.html?ticket=ST-1560452-QAKUBXF6ZTtdKMSzFueS-ap2).

Genutzt wird der Dauerauftrag meist bei Zahlungsverpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei Mietzahlungen, Versicherungsprämien etc.).

Vorteil für den Nutzer eines Dauerauftrags dabei ist, dass wichtige Zahlungstermine auf diese Weise nicht verpasst werden können.

Wichtig ist, dass der Zahlungspflichtige regelmäßig dafür sorgt, dass das Konto zum Überweisungstermin ausreichend Liquidität (Geld) aufweist.

2. SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Hilfe einer Lastschrift ist es möglich, seitens des Gläubigers eine Abbuchung beim Zahlungspflichtigen zu veranlassen und dadurch das geschuldete Geld zu erhalten.

Anders als beim Dauerauftrag geht beim Lastschriftverfahren die Veranlassung zur Abbuchung regelmäßig vom Zahlungsempfänger aus, d. h. die Zahlungstermine werden vom Zahlungsempfänger ausgewählt. Auch kann der Zahlungsempfänger die Höhe des Abbuchungsbetrages bestimmen. Zwischen den Abbuchungen können sich die Abbuchungsbeträge auch verändern.

Damit ein Gläubiger das SEPA-Lastschriftverfahren einsetzen kann, müssen unabhängig vom einzelnen Schuldner vorab zwei Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen zur Teilnahme an den SEPA-Lastschriftverfahren

Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

Damit ein Unternehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen kann, muss es vorab eine Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz: Gläubiger-ID) via Internet bei der Deutschen Bundesbank entgeltfrei beantragen (Link: https://www.bundesbank.de/resource/blob/602986/0b0f20351d6d49adbf2700684b3b186b/mL/verfahren-beantragung-glaeubiger-identifikationsnummer-data.pdf).

Durch die ID können die Banken und der Schuldner jederzeit eindeutig den Gläubiger, der eine Abbuchung veranlasst hat, zuordnen (die Gläubiger ID steht zum Beispiel auf dem Kontoauszug bei jeder Abbuchung).

Abschluss Inkassovertrag zwischen dem Zahlungsempfänger und der Inkassostelle

Darüber hinaus muss zwischen der Bank und des Unternehmens, welche die Lastschrift einsetzen möchte, ein Inkassovertrag abgeschlossen werden. Er regelt die SEPA-Inkassobedingungen, d. h. in welcher Art und Weise die Lastschriften eingereicht werden müssen.

Es gibt zwei unterschiedliche SEPA-Lastschriftverfahren, die nachfolgend detailliert beschrieben werden.

2.1 SEPA-Basislastschrift (SEPA-Core Direct Debit)

Das SEPA-Basislastschriftverfahren ist für die Verwendung zwischen Unternehmen und Privatpersonen gedacht.

Ablauf einer SEPA-Basislastschrift

Zunächst muss zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen ein so genanntes Lastschriftmandat vereinbart werden. Als Mandat wird die Erlaubnis bezeichnet, die der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger gibt, damit auf Veranlassung des Zahlungsempfängers Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht werden kann.

Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenznummer (MandatsID). Bei Abbuchungen wird diese Mandatsreferenznummer einschließlich der GläubigerID auf dem Kontoauszug des Zahlungspflichtigen angezeigt.

Beispiel SEPA-Lastschriftmandat

Abbildung: Lastschriftmandat

Einen Formulareditor für eine Mandatseinholung findet man unter https://www.sepa-mandat.de/.

Die Gültigkeit des Mandats des Zahlungspflichtigen bleibt bis zu einer Kündigung bestehen. Ist ein Zeitraum von mehr als 36 Monaten seit der letzten Lastschrift vergangen, so endet die Gültigkeit des Mandats.

Liegt ein gültiges Lastschriftmandat vor, so muss der derjenige, der eine Lastschrift vornehmen möchte, dem Zahlungspflichtigen innerhalb von 14 Tagen eine Vorabinformation (Pre-Notification) vor Einreichung der Lastschrift geben. Die Ankündigung sollte mindestens den Betrag, den Fälligkeitstermin sowie die Gläubiger- und MandatsID beinhalten. Ziel dabei ist es, dass der Schuldner für eine ausreichende Deckung seines Kontos sorgen kann. Eine Vorankündigung kann dann entfallen, wenn ein Hinweis zur Abbuchung schon auf der Rechnung vorhanden ist.

Ist die Vorabinformation erfolgt, so kann die Lastschrift vom Zahlungsempfänger bei der eigenen Hausbank (Inkassostelle) eingereicht werden. Damit es möglich ist, dass die Lastschrift zum Fälligkeitstermin abgebucht werden kann, muss die Lastschrift rechtzeitig eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten müssen bei der jeweiligen Bank erfragt werden.

Die Hausbank des Zahlungsempfängers (Inkassostelle) überprüft die eingereichte Lastschrift (z. B. Rechtmäßigkeit der Lastschrift, die IBAN, ... ).

Anschließend wird die Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) vorgelegt. Danach kann die Zahlung des Geldes von der Zahlstelle zur Inkassostelle erfolgen. Gibt es viele gegenseitige Lastschriften, so werden diese innerhalb der Banken miteinander verrechnet.

Zum Abschluss wird das Konto des Zahlungspflichtigen belastet und das Konto des Zahlungsempfängers erhält eine Gutschrift.

Jede autorisierte Lastschrift, d. h. eine Lastschrift mit einem Mandat, kann innerhalb von 8 Wochen durch den Zahlungspflichtigen zurückgebucht werden (Widerspruch). Hierzu muss lediglich die Bank des Zahlungspflichtigen über den Rückbuchungswunsch informiert werden.

Bei nicht autorisierten Lastschriften, d. h. das hier beispielsweise kein Lastschriftmandat vorliegt, können die Abbuchungen bis zu 13 Wochen zurückgebucht werden.

Abbildung: Übersicht über SEPA-Basislastschriftverfahren

Abbildung: Lastschriftverfahren

1 : Antrag auf GläubigerID bei der Deutschen Bundesbank

2 : Abschluss Inkassovertrag

3 : Vereinbarung SEPA-Lastschriftmandat

4 : Vorabinformation

5 : Einreichung der Lastschrift durch den Zahlungsempfänger bei der Inkassostelle

6 : Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle

7 : Verrechnung zwischen der Zahlstelle und der Inkassostelle

8 : Kontobelastung des Zahlungspflichtigen

9 : Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers

2.2 SEPA-Firmenlastschrift (SEPA-Business to Business Direct Debit)

Die SEPA-Firmenlastschrift ist für Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen gedacht. Für den Zahlungspflichtigen besteht bei autorisierten Lastschriften keine Widerspruchsmöglichkeit mehr. Für nicht autorisierte Lastschriften bleibt wie bei der SEPA-Basislastschrift eine Widerspruchsmöglichkeit von 13 Wochen.

Durch die fehlende Widerspruchsmöglichkeit hat der Zahlungsempfänger eine höhere Sicherheit bezüglich des Geldeingangs. Ungerechtfertigte Rückbuchungen könnten unter Umständen die Liquidität des Zahlungsempfängers gefährden.

Der Zahlstelle, d. h. die Bank des Zahlungspflichtigen, kommt aufgrund der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit eine besondere Bedeutung zu. Sie hat verpflichtend vor der Belastung des Kontos die Mandatsdaten auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. Dadurch sollen Fehler in der autorisierten Lastschrift vermieden werden (z. B. Kontrolle der IBAN). Damit die Bank sachgerecht kontrollieren kann, muss der Zahlstelle von der Inkassostelle eine Kopie des SEPA-Firmenlastschriftmandats übergeben werden. Bei der SEPA-Basislastschrift muss der Zahlstelle dagegen keine Kopie erhalten.

Zum Schluss: Weiterführendes Material finden Sie auf der Seite der Bundesbank unter der Rubrik SEPA: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/sepa. Schauen Sie ab und zu auf der Seite vorbei.

Viel Erfolg beim Üben.