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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

17.2 Anschaffung von Anlagevermögen: Buchungen - Textaufgaben

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Aufgaben können Buchungssätze zum Kauf von Anlagevermögen unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten geübt werden.

Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus:

Der Geschäftsfall

Aufgabe 1 von 2: Die Möbelfabrik Wurm kauft am 09.02.2015 für 300.000,00 € von der Wagner AG ein Grundstück in Berlin. Zusätzlich fallen folgende Kosten an: Grundbuchkosten in Höhe von 1.014,00 €, Notariatskosten: 1.905,00 zzgl. USt. und die Grunderwerbssteuer in Höhe von 6 %. Die gesamten Kosten werden per Banküberweisung beglichen. Erstellen Sie die Sammelbuchung.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
 €  €
 €  €

Hinweise

Da die Verbuchung der Anschaffung von Anlagevermögen in mehreren Schritten erfolgen kann (s.u.), besteht eine Aufgabe aus mehreren aufeinander folgenden Buchungssätzen, für die sich die Ausgangsdaten nicht ändern. Notieren Sie sich also ggf. die für die Schritte notwendigen Summen auf einem Zettel (Nettobeträge, Bruttobeträge, ...) - das erleichtert eventuell das Buchen.

Sie erhalten bei den Aufgaben zusätzlich die Information Aufgabe 1 von 2 usw.

Zum Verständnis: Grundsätzliches zu den Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten setzen sich aus einem Anschaffungspreis sowie eventuellen Anschaffungsnebenkosten (z. B. Anlieferungs­kosten) und Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonto) zusammen. Als Anschaffungsnebenkosten dürfen nur jene Aufwendungen gezählt werden, die einen angeschafften Vermögensgegenstand in einem betriebsbereiten Zustand versetzen (s. a. Thema 17.1. Ermittlung der Anschaffungskosten).

Das Handelsgesetz (HGB) definiert die Anschaffungskosten wie folgt:

§ 255 (HGB) Bewertungsmaßstäbe

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

Buchung der Anschaffung des Anlagevermögens

Grundsätzlich müssen die Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen auf dem gleichen aktiven Bestandskonto wie das dazugehörige Vermögensgut gebucht werden.

Die Buchung von Anschaffungsnebenkosten auf Anlagevermögen erfolgt auf dem dazugehörigen Vermögenskonto im Soll. Fallen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kauf einer Maschine Fundamentierungskosten an, so müssen diese Kosten auf dem dazugehörigen Vermögenskonto Technische Anlagen/Maschinen im Soll verbucht werden.

Die Buchung von Anschaffungspreisminderungen auf Anlagevermögen erfolgt auf dem dazugehörigen Vermögenskonto im Haben. Fällt im Zusammenhang mit dem Kauf einer Maschine zum Beispiel ein Skonto an, so muss dieser auf dem dazugehörigen Vermögenskonto Technische Anlagen/Maschinen im Haben verbucht werden.

Die folgenden Beispiele (Grundstückskauf, Fahrzeugkauf und Maschinenkauf) erläutern die notwendigen Buchungssätze exemplarisch.

Beispiel 1: Kauf eines Grundstücks

Geschäftsfall 1

Die Möbelfabrik Wurm kauft am 05.03.2015 ein Grundstück über 200.000 €. Darüber hinaus werden 1.305 € Notarkosten zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Die Grundbuchkosten betragen 714 €. Die gesamten Kosten werden per Banküberweisung beglichen. Buchen Sie als Sammelbuchung:

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0500 unbebaute Grundstücke 2800 Bank 202.119,00 € 202.266,95 €
2600 Vorsteuer 247,95 €

Notwendige durchzuführende Berechnungen:

Summe Anschaffungskosten: Grundstückpreis + Notar netto + Grundbuch: 200.000 + 1.305 + 714 = 202.119,00
Vorsteuer auf Notarkosten: 1.305 · 19 % = 247,95
Überweisungsbetrag: Summe Anschaffungskosten + Vorsteuer: 202.119 + 247,95 = 202.266,95


Geschäftsfall 2

Am 08.03. erhält die Möbelfabrik Wurm den Bescheid zur Grunderwerbssteuer in Höhe von 12.000 € und begleicht diese per Banküberweisung.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0500 unbebaute Grundstücke 2800 Bank 12.000 € 12.000 €

Die Grunderwerbssteuer wird als Vermögen aktiviert, d. h. die Buchung wird auf die Sollseite des Kontos unbebaute Grundstücke eingetragen.

Achtung: Die Grunderwerbssteuer wird häufig mit der Grundsteuer verwechselt. Die Grunderwerbssteuer wird jedoch nur beim Kauf fällig und daher aktiviert. Die Grundsteuer hingegen wird jährlich fällig und wird daher auf einem Aufwandskonto erfasst.


Geschäftsfall 3

Im Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks am 05.03.2015 wurde ein Entwässerungsgutachten durch das Unternehmen Klare Grundstücke GmbH angefertigt. Die Rechnung über 1.000 € netto wird der Möbelfabrik Wurm am 20.03.2015 zugestellt.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0500 unbebaute Grundstücke 4400 Verbindlichkeiten aLL. 1.000 € 1.190,00 €
2600 Vorsteuer 119 €

Die Kosten für das Entwässerungsgutachten werden als Vermögen aktiviert, d. h. die Buchung wird auf die Sollseite des Kontos unbebaute Grundstücke eingetragen.


Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto unbebaute Grundstücke eingetragen.

Hauptbuch
Soll 0500 unbebaute Grundstücke Haben
1) Bank 202.119 €
2) Bank 12.000 €
3) Verbindlichkeiten aLL. 1.000 €

Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.

Beispiel 2: Kauf eines Fahrzeugs

Geschäftsfall 1

Die Möbelfabrik Wurm e.Kfm. erhält am 06.12.2016 von der Auto Hauser GmbH eine Rechnung über ein Fahrzeug für 32.000,00 € netto mit Überführungskosten in Höhe von 1.500,00 € netto und Zulassungskosten in Höhe von 250,00 € netto (ER 0357).

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0840 Fuhrpark 4400 Verbindlichkeiten aLL 33.750,00 € 40.162,50 €
2600 Vorsteuer 6.412,50 €

Da die Überführungs- und Zulassungskosten zu den Anschaffungsnebenkosten gehören, ist die Summe aus Fahrzeugpreis und Überführungs- und Zulassungskosten auf dem Konto 0840 Fuhrpark im Soll zu aktivieren.

Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei den Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.

Notwendige durchzuführende Berechnungen:

Summe Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten = 32.000,00 + 1.500,00 + 250,00 = 33.750,00
Vorsteuer = 33.750,00 · 19 % = 6.412,50


Geschäftsfall 2

An dem am 06.12.2016 gekauften Fahrzeug wird durch die Smart Car GmbH eine Anhängerkupplung angebracht. Dafür stellt die Smart Car GmbH der Möbelfabrik Wurm am 09.12.2016 eine Rechnung in Höhe von 800,00 € netto, die unverzüglich überwiesen wird.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0840 Fuhrpark 2800 Bank 800,00 € 952,00 €
2600 Vorsteuer 152,00 €

Da die Anhängerkupplung zu den Anschaffungsnebenkosten gehört, ist der Betrag auf dem Konto 0840 Fuhrpark im Soll zu aktivieren.

Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei 2800 Bank zu berücksichtigen.

Notwendige durchzuführende Berechnungen:

Vorsteuer für die Anhängerkupplung = 800,00 · 19 % = 152,00


Geschäftsfall 3

Die Möbelfabrik Wurm begleicht am 10.12.2016 bei der Auto Hauser GmbH die Rechnung ER 0357 (Fahrzeug + Überführungskosten + Zulassungskosten) über 33.750,00 € netto fristgerecht unter Abzug von 3 % Skonto per Banküberweisung.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
4400 Verbindlichkeiten aLL 0840 Fuhrpark 40.162,50 € 1.012,50 €
2600 Vorsteuer 192,38 €
2800 Bank 38.957,62 €

Der Nettoskontoabzug wird direkt auf dem Vermögenskonto als Anschaffungspreisminderung im Haben gebucht.

Die im 1. Geschäftsfall gebuchte Vorsteuer von 6.412,50 € ist ebenfalls im Haben zu mindern.

Notwendige durchzuführende Berechnungen:

Skonto auf Nettobetrag = 33.750,00 · 3 % = 1.012,50
Skonto auf Vorsteuer = 6.412,50 · 3 % = 192,38 (aufgerundet von 192,375)
Überweisungsbetrag = (Nettobetrag - Skonto) + (Vorsteuer - Skonto auf Vorsteuer)
Überweisungsbetrag = (33.750,00 - 1.012,50) + (6.412,50 - 192,38)
Überweisungsbetrag = 32.735,50 + 6.220,12
Überweisungsbetrag = 38.957,62

Hinweis: Der Überweisungsbetrag könnte natürlich auch berechnet werden, indem man den neuen Nettobetrag der Rechnung und die darauf aufzuschlagende Umsatzsteuer durch zwei Multiplikationen ermittelt:

  • Überweisungsbetrag = 33.750,00 · 97 % · 119 %
  • Überweisungsbetrag = 33.750,00 · 0,97 · 1,19
  • Überweisungsbetrag = 32.735,50 · 1,19
  • Überweisungsbetrag = 38.957,63 (aufgerundet von 38.957,625)

Eine weitere Möglichkeit wäre die Berechnung auf Grundlage des Bruttopreises, der bei der ersten Buchung verwendet wurde:

  • Überweisungsbetrag = 40.162,50 · 97 %
  • Überweisungsbetrag = 40.162,50 · 0,97
  • Überweisungsbetrag = 38.957,63 (aufgerundet von 38.957,625)

Die Verwendung des Überweisungsbetrages von 38.957,63 würde jedoch zu einer Differenz von einem Cent zwischen Soll und Haben führen. Das spricht dafür, das Ergebnis 38.957,625 nicht auf-, sondern abzurunden.

Genauso gut könnte man aber auch den Skonto auf die Vorsteuer in Höhe von 192,375 ab- statt aufrunden, denn weder gibt es ein Gesetz noch eine mathematische Vorschrift, dass zuerst der Skonto auf die Vorsteuer berechnet werden muss usw. usf.

In der Praxis wird betriebsintern, meist durch die verwendete Software, entschieden. In der Ausbildung wählt man meist Beispiele, die mathematisch aufgehen, sodass man das Problem gar nicht ansprechen muss. Tatsächlich muss aber der Kaufmann dennoch die Zahlen auf Plausibilität prüfen und eventuelle Rundungsfolgen beseitigen.


Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto Fuhrpark eingetragen.

Hauptbuch

Soll 0840 Fuhrpark Haben
1) Verbindlichkeiten aLL 33.750,00 € 3) Verbindlichkeiten aLL 1.012,50 €
2) Bank 800,00 €

Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank, Kasse und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.

Beispiel 3: Kauf einer Maschine

Geschäftsfall 1

Die Möbelfabrik Wurm e. Kfm. kauft am 05.03.2015 eine Hobelmaschine bei der Tech GmbH für 45.000 € netto. Gleichzeitig stellt die Tech GmbH neben der Maschine auch durchgeführte Fundamentierungsarbeiten in Höhe von 2000 € netto in Rechnung (ER 0356).

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0700 TA/Maschinen 4400 Verbindlichkeiten aLL. 47.000 € 55.930 €
2600 Vorsteuer 8.930 €

Da die Fundamentierung zu den Anschaffungsnebenkosten gehört, ist die Summe aus Maschinenpreis und Fundamentierung auf dem Konto 0700 TA/Maschinen im Soll zu aktivieren.

Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei den Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.


Geschäftsfall 2

Der Sachverständige Müller führt für die gekaufte Hobelmaschine am 09.03.2015 eine Sicherheitsabnahme durch. Er stellt der Möbelfabrik Wurm hierfür einer Rechnung in Höhe von 200 € netto, die unverzüglich bar bezahlt wird.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
0700 TA/Maschinen 2880 Kasse 200 € 238 €
2600 Vorsteuer 38 €

Da die Sicherheitsabnahme zu den Anschaffungsnebenkosten gehört (erst nach der Abnahme ist die Maschine in einem betriebsbereiten Zustand), ist der Betrag auf dem Konto 0700 TA/Maschinen im Soll zu aktivieren.

Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei 2800 Kasse zu berücksichtigen.


Geschäftsfall 3

Die Möbelfabrik Wurm begleicht am 23.03.2015 bei der Tech GmbH die Rechnung ER 0356 fristgerecht unter Abzug von 2 % Skonto per Banküberweisung.

Grundbuch
Soll Haben Soll Haben
4400 Verbindlichkeiten aLL. 0700 TA/Maschinen 55.930 € 940,00 €
2600 Vorsteuer 178,60 €
2800 Bank 54.811,40 €

Der Nettoskontoabzug wird direkt auf dem Vermögenskonto als Anschaffungspreisminderung im Haben gebucht.

Die im 1. Geschäftsfall gebuchte Vorsteuer ist ebenfalls im Haben zu mindern.

Notwendige durchzuführende Berechnungen:

Skonto auf Nettobetrag: 47.000,00 · 2 % = 940,00
Skonto auf Vorsteuer: 8.930,00 · 2 % = 178,60
Überweisungsbetrag: (Nettobetrag - Skonto) + Vorsteuer: (47.000,00 - 940,00) + 8.751,40 = 54.811,40


Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto TA/Maschinen eingetragen.

Hauptbuch
Soll 0700 TA/Maschinen Haben
1) Verbindlichkeiten aLL. 47.000 € 3) Verbindlichkeiten aLL. 940 €
2) Kasse 200 €

Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank, Kasse und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.

Viel Erfolg beim Üben!