Material
Vertikal befinden sich die Gemeinkostenarten (hier Hilfsstoffaufwand, Gehälter), welche der Betriebsergebnisrechnung (siehe auch Ergebnistabelle im Lernnetz24) entnommen sind. Einzelkosten werden hier nicht eingetragen, da sie den Kostenträgern bzw. Produkten direkt zugerechnet werden können.
Auf der horizontalen Ebene werden die Kostenstellen eingerichtet. Mittels Kostenstellen werden die Kosten einzelnen Bereichen zugerechnet. Jeder Betrieb ist frei in seiner Entscheidung, welche Kostenstellen er einrichtet. Er kann Kostenstellen nach Abteilungen einrichten oder nach Verantwortungsbereichen (z. B. Kostenstelle des Lagerleiters Müller).
Die Übung im Lernnetz24 richtet in Anlehnung an die gängige Lehrbuchliteratur und bezogen auf die meisten IHK-Prüfungen ausschließlich vier Kostenstellen ein: Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb.
Übersicht Kostenstellen
Kostenstellen/Kostenbereiche | Zuordnung Abteilungen |
Materialbereich | Einkauf, Lager etc. |
Fertigungsbereich | Produktionshalle, Arbeitsvorbereitung etc. |
Verwaltungsbereich | Personalabteilung, Ausbildungsstelle, kaufmännische Leitung, Buchhaltung etc. |
Vertriebsbereich | Verkauf, Werbung, Versandlager, Kosten der Reisenden etc. |
Innerhalb dieses Bearbeitungsschritts müssen die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden.
Entweder können die Kosten mittels Belegen (Rechnungen etc.) direkt zugerechnet werden, oder sie werden mittels Verteilungsschlüsseln auf die Kostenstellen verteilt. Vorrangiges Ziel sollte dabei das Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit sein.
Möglichkeiten indirekter Verteilung von Gemeinkosten (werden im Programm so verwendet)
Gemeinkostenart | Möglicher Verteilungsschlüssel |
Hilfsstoffaufwand | Verteilungsschlüssel nach ME-Scheinen |
Betriebsstoffaufwand | Verteilungsschlüssel nach ME-Scheinen |
Gehälter | Gehaltslisten |
Instandhaltung | Rechnungen über Reparaturen/Wartungen oder Verteilungsschlüssel |
Energieaufwand (Strom) | Verteilung nach kW/h |
Büromaterial | Rechnungen oder Verteilungsschlüssel |
Mietaufwand | Verteilung nach Fläche |
Versicherung | Verteilung nach Versicherungswert |
Kalkulatorische Abschreibungen | Verteilung nach den Werten der Anlagekartei |
Kalkulatorischer Unternehmerlohn | Verteilung nach Schätzung, Erfahrungswerten |
Zu den oben genannten Gemeinkostenarten gesellen sich in den Lehrbüchern und der Betriebspraxis noch viele weitere Gemeinkosten. Diese Übung stellt eine exemplarische Auswahl von Gemeinkosten vor.
Sollten Sie mit dem Verteilungsrechnen generelle Schwierigkeiten haben, so können Sie es im Programmzweig Der Goldesel isoliert üben.
Innerhalb des dritten Schrittes werden die Gemeinkosten jeder einzelnen Kostentelle summiert, um im Anschluss daran die Istzuschlagssätze zu berechnen.
Für die im letzten Schritt zu ermittelnden Ist-Gemeinkostenzuschlagssätze verwenden wir folgende Beispieldaten:
Betriebsabrechnungsbogen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinkostenarten | Zahlen aus der Betriebsergebnisrechnung | Verteilungsgrundlagen | Kostenbereiche/Kostenstellen | |||
I Material | II Fertigung | III Verwaltung | IV Vertrieb | |||
Hilfsstoffaufwand | 40.000 | Verteilungsschlüssel | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 |
Gehälter | 45.000 | Gehaltsliste | 20.000 | 10.000 | 5.000 | 10.000 |
... | ||||||
Summe der Gemeinkosten | 30.000 | 20.000 | 15.000 | 20.000 | ||
Zuschlagsgrundlage | 40.000 | 50.000 | 137.000 | 137.000 | ||
IST-Zuschlagssatz | 75 % | 40 % | 10,95 % | 14,6 % |
Ermittlung des IST-Gemeinkostenzuschlagssatzes der Kostenstelle I (Material)
Für die Kostenstelle I wird das Fertigungsmaterial (Einzelkosten) als Zuschlagsgrundlage herangezogen. Das gilt für alle Übungen und entspricht dem Inhalt der gängigen Lehrbücher.
Liegt die Zuschlagsgrundlage vor, so kann der IST-Gemeinkostenzuschlagssatz ermittelt werden. Dabei wird die Zuschlagsgrundlage gleich 100 % und anschließend in Beziehung zu den Gemeinkosten dieser Kostenstelle gesetzt.
Im Beispiel:
Zuschlagsgrundlage (Fertigungsmaterial) Kostenstelle I: 40.000 € = 100 %
Gemeinkosten der Kostenstelle I: 30.000 €= x %
x = (30.000 · 100) : 40.000
x = 75 %
Der IST-Materialgemeinkostenzuschlagssatz beträgt 75 %.
Ermittlung des IST-Gemeinkostenzuschlagssatzes der Kostenstelle II (Fertigung)
Für die Kostenstelle II wird der Fertigungslohn als Zuschlagsgrundlage herangezogen. Das gilt für alle Übungen und entspricht dem Inhalt der gängigen Lehrbücher.
Im Beispiel:
Zuschlagsgrundlage (Fertigungslöhne) Kostenstelle II: 50.000 € = 100 %
Gemeinkosten der Kostenstelle I: 20.000 €= x %
x = (20.000 · 100) : 50.000
x = 40 %
Der IST-Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt 40 %.
Ermittlung des IST-Gemeinkostenzuschlagssatzes der Kostenstelle III (Verwaltung)
Für die Kostenstelle III (und IV) werden die so genannten Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage herangezogen. Bei der Ermittlung dieses Zuschlagssatzes ist eine gesonderte Rechnung notwendig.
Der Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Bezugsgröße. In einem Industriebetrieb stimmt die produzierte Menge in der Regel nicht mit der abgesetzten Menge überein. Entweder wurde mehr verkauft als produziert (Bestandsminderung am Lager), oder es wurde mehr produziert als verkauft (Bestandserhöhung am Lager).
Die Zuschlagsgrundlagen der Verwaltung und des Vertriebs - die so genannten Herstellkosten des Umsatzes - beziehen sich auf die abgesetzte Menge (also unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen), wohingegen sich die Zuschlagsgrundlagen der Material- und Fertigungskostenstelle auf die produzierte Menge beziehen (also ohne Berücksichtigung der Bestandsveränderungen).
Folgende Rechnung ist zur Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes durchzuführen:
Fertigungsmaterial | 40.000 € | (siehe BAB) |
+ Materialgemeinkosten | 30.000 € | (siehe BAB) |
= Materialkosten | 70.000 € | |
Fertigungslöhne | 50.000 € | (siehe BAB) |
+ Fertigungsgemeinkosten | 20.000 € | (siehe BAB) |
= Fertigungskosten | 70.000 € | |
= Herstellkosten der Erzeugung | 140.000 € | |
- Bestandserhöhungen an unfertigen Erzeugnissen | 5.000 € | (siehe Aufgabenstellung) |
+ Bestandsminderungen an fertigen Erzeugnissen | 2.000 € | (siehe Aufgabenstellung) |
= Herstellkosten des Umsatzes | 137.000 € |
Diese Herstellkosten des Umsatzes sind die Zuschlagsgrundlage für die Kostenstelle III der Verwaltung.
Im Beispiel:
Zuschlagsgrundlage (Herstellkosten des Umsatzes) Kostenstelle III: 137.000 € = 100 %
Gemeinkosten der Kostenstelle III: 15.000 €= x %
x = (15.000 · 100) : 137.000
x = 10,95 % (gerundet auf zwei Stellen)
Der IST-Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt 10,95 %.
Ermittlung des IST-Gemeinkostenzuschlagssatzes der Kostenstelle IV (Vertrieb)
Der IST-Gemeinkostenzuschlagssatz wird wie für die Kostenstelle III berechnet. Die Zuschlagsgrundlage sind die Herstellkosten des Umsatzes.
Im Beispiel:
Zuschlagsgrundlage (Herstellkosten des Umsatzes) Kostenstelle IV: 137.000 € = 100 %
Gemeinkosten der Kostenstelle IV: 20.000 €= x %
x = (20.000 · 100) : 137.000
x = 14,60 % (gerundet auf zwei Stellen)
Der IST-Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt 14,60 %.
Viel Erfolg beim Üben.