Beim Lösen sollte das Beantworten folgender Fragen helfen:
Handelt es sich um einen Aufwand (betroffenes Konto: 4890 Sonstige Verbindlichkeiten) oder um einen Ertrag (betroffenes Konto: 2690 Sonstige Forderungen)? Achten Sie auf Formulierungen wie von uns, an uns usw.!
Muss der Aufwand/Ertrag oder ein Teil des Aufwands/Ertrags abgegrenzt werden? (wenn ja => berechnen)
Enthält der Betrag Vorsteuer/Umsatzsteuer oder nicht? (wenn ja => Betrag herausrechnen/beachten)
Beachten Sie auch, dass ggf. weitere Berechnungen notwendig sind (im Beispiel die Berechnung der Zinsen).
Hinweis: Grundlage der Buchungen sind interne Belege in Form einer Buchungsanweisung mit einem Buchungstext, der die notwendigen Informationen zum Geschäftsfall enthält. Da es sich um die antizipierte (= vorweggenommene) Erfassung von Ausgaben/Einnahmen handelt, liegt natürlicherweise noch kein anderer Beleg (z. B. ein Kontoauszug) vor.
Ausführlichere Informationen zur antizipativen Rechnungsabgrenzung finden Sie unter den Themen 18.1 und 18.2.
Lösung der Beispielaufgabe
Anhand der Informationen aus dem Buchungstext lässt sich der Geschäftsfall rekonstruieren:
Der Geschäftsfall
Die Möbelfabrik Wurm hat der Müller-Holz AG 1. Mai 2013 (oder davor) ein Darlehen in Höhe von 16.800,00 € zu 3 % Zinsen gewährt. Die Jahreszinsen (Mai 2013 bis April 2014) sind nachträglich fällig.
Lösungsschritte
Für das Unternehmen Wurm handelt sich um einen Ertrag (5710 Zinserträge), der im Folgejahr beglichen wird => antizipative Rechnungsabgrenzung => 2690 Sonstige Forderungen
Der Betrag enthält keine Umsatzsteuer, da es sich um Zinsen für ein Darlehen handelt und diese umsatzsteuerfrei sind.
Gegeben ist der Betrag des Darlehens und der Zinssatz: Die zu berücksichtigenden Jahreszinsen belaufen sich auf: 16.800,00 € · 3 % = 504,00 €
Da die Aufwendungen 8 Monate im alten und 4 Monate im neuen Jahr betreffen, sind die 8 Monate im alten Jahr abzugrenzen => Abgrenzungsbetrag: (504,00 € : 12) · 8 = 336,00 €