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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

17.6 Anlagenbuchhaltung: Multiple Choice

Die Aufgaben

In dieser Übung stehen Multiple-Choice-Aufgaben zum Verständnis der Anlagebuchhaltung zur Verfügung. Im Detail geht es um folgende ausgewählte Inhalte:

  1. Begriff der Anschaffungskosten und deren Berechnung (Thema 17.1)
  2. Beschaffung von Anlagegütern unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen (Thema 17.2)
  3. Lineare Abschreibung auf Basis von Anschaffungskosten (17.3)
  4. Definition geringwertiger Wirtschaftsgüter und deren Buchung und Abschreibung (17.4 und 17.5)
  5. Vergleich und Anwendung möglicher GWG-Methoden

Die ersten vier Inhalte finden Sie in den Hinweisen zu den genannten Übungen.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Vergleich und Anwendung möglicher GWG-Methoden

Entsprechend dem Einkommenssteuergesetz kann bei der Erfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen der 800-€- und der Pool-Methode entschieden werden. Wird sich für eine Methode entschieden, so ist diese für ein Jahr verbindlich. Eine Mischung aus beiden Methoden innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Entscheidet sich das Unternehmen dagegen für keine der beiden Methoden, so kann auf die Erfassung als geringwertige Wirtschaftsgüter verzichtet werden und die Erfassung als normales Anlagevermögen mit Regelabschreibung erfolgen.

Darüber hinaus besteht für jedes nach der 800-€-Methode erfassten Wirtschaftsgüter gesondert die Möglichkeit, am Geschäftsjahresende die Erfassung als geringwertiges Wirtschaftsgut aufzulösen, d. h. deren Wert auf ein normales Vermögenskonto (z. B. BGA) zu übertragen. Die Folge davon ist, dass anstelle einer Vollabschreibung dann die Regelabschreibung vorgenommen werden muss. Für die Poolabschreibung besteht diese Möglichkeit nicht.

Folgende Übersicht stellt die Erfassungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter dar:

Regelabschreibung800-€-MethodePool-Methode
Möglichkeiten der Erfassung:Wird auf eine Erfassung von gering­wertigen Wirtschaftsgütern nach einer Methode verzichtet, so muss die Abschreibung gemäß AfA erfolgen.Die 800-€-Methode kann nicht mit der Pool-Methode kombiniert wer­den. Es besteht jedoch für jedes Wirtschaftsgut ein geson­dertes Wahlrecht zu, ob am Jahres­ende die Regelabschreibung erfolgen soll.Die Pool-Methode kann weder mit der 800-€-Methode noch mit der Regelabschreibung kombiniert werden.
Anschaffungskosten* bis 250 €Regelabschreibung gemäß AfAErfassung als Betriebsausgabe (Sofortaufwand)Erfassung als Betriebsausgabe (Sofortaufwand)
250,01 € bis 800 €Vollabschreibung im Jahr der ErfassungErfassung im Sammelposten
Abschreibung über fünf Jahre ohne zeitanteilige Abschreibung
800,01 € bis 1.000 €Regelabschreibung nach AfA

*Hinweis: Aus methodischen Gründen werden grundsätzlich nur die Anschaffungskosten genannt. Laut dem Einkommenssteuergesetz gelten die Vorschriften der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die selbst hergestellte Güter (z. B. die Möbelfabrik Wurm stellt einen Schreibtisch selbst her und entnimmt diesen für ein eigenes Büro). Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von Herstellungskosten. Diese setzen sich z. B. aus den zur Herstellung benötigten Rohstoffen, Löhnen usw. zusammen.

Gegenüberstellung der Pool-Methode und 800-€-Methode

800-€-MethodePool-Methode
  1. Kriterien:
  1. Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen (z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehören.
  2. Der Wert des Wirtschaftsgutes muss 250 € übersteigen, da es sonst kein Gut des Anlagevermögens ist.
  3. Die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts dürfen 800 € nicht übersteigen.
  4. Das Wirtschaftsgut muss beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar sein.
  1. Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen gehören (z. B. TA/Maschinen)
  2. Der Wert des Wirtschaftsgutes muss 250 € übersteigen, da es sonst kein Gut des Anlagevermögens ist.
  3. Die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts dürfen 1000 € nicht übersteigen.
  4. Das Wirtschaftsgut muss beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar sein.
Konten der Erfassung:

Konten für alle Jahre der Erfassung gleich

0790 GWG TA/Maschinen

0890 GWG BGA

Konten für das erste Jahr1

0791 GWG Sammelposten TA/Maschinen

0891 GWG Sammelposten BGA

Konten der Abschreibung:

Konto für alle Jahre der Abschreibung gleich

6540 Abschreibungen GWG

Konten für das erste Jahr1

6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten1

Regelab­schreibung:Am Ende des Geschäftsjahres kann das Vermögen auf die jeweiligen Konten GWG voll abgeschrieben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vermögenswert auf ein reguläres Vermögenskonto umzubuchen und die Regelabschreibung vorzunehmen.Am Ende des Geschäftsjahres werden auf das Sammelkonto 20% von den Anschaffungskosten abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibung:möglichnicht möglich

Wird keine Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern vorgenommen:

Regelabschreibung ab Anschaffungskosten in Höhe von 250 €

1 Für die jeweils folgenden fünf Jahre wird die letzte Ziffer der Kontennummer jedes Jahr um eins erhöht. In den Übungsaufgaben im Lernnetz24 wird nur das erste Jahr betrachtet.

Anwendung der Abschreibungsmethoden

Um die Problematik der Wahl der Abschreibungsform zu verdeutlichen, soll die Entscheidung in verschiedene Gewinn- und Verlustszenarien eingebettet werden.

Hinweis: Zur methodischen Vereinfachung wird in den folgenden Szenarien jeweils nur ein Vermögensgegenstand angeschafft.

Beispiele: Gewinnszenarien

Ist im Unternehmen ein Gewinn zu erwarten, so ist es sinnvoll, den höchstmöglichen Abschreibungsbetrag im Gewinn- und Verlustkonto zu erfassen. Der Abschreibungsbetrag wird bei gegebenen Anschaffungskosten mit sinkender Nutzungsdauer höher.

Ein im Gewinn- und Verlustkonto erfasster Abschreibungsbetrag mindert den Gewinn und senkt die Steuerlast.

Folgende Szenarien zeigen exemplarisch eine sinnvolle Auswahl der Abschreibungsmethode:

Szenario 1: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 300 €

Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:

AbschreibungsmöglichkeitenAbschreibungsbetrag
1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre23,08 €
2. GWG-800-€-Abschreibung (=Vollabschreibung):300 €
3. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre60 €

Aus dem Vergleich der Abschreibungsbeträge wird ersichtlich, dass im Szenario 1 die Vollabschreibung nach der 800-€-Methode für GWG am sinnvollsten ist. Durch diese Methode wird der höchste Betrag in das Gewinn- und Verlustkonto eingestellt. Die Steuerersparnis ist am höchsten.

Szenario 2: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 900 €

Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:

AbschreibungsmöglichkeitenAbschreibungsbetrag
1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre69,23 €
2. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre180 €

Die Pool-Methode ist in diesem Fall der Regelabschreibung vorzuziehen, da die Nutzungsdauer für das Wirtschaftsgut Bürostuhl kürzer bemessen ist. Der Abschreibungsbetrag ist wie auch die Steuerersparnis höher.

Szenario 3: Kauf eines Laptops am 08.01. ..., Anschaffungskosten 900 €.

AbschreibungsmöglichkeitenAbschreibungsbetrag
1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 3 Jahre300 €
2. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre180 €

In diesem Szenario wäre die Regelabschreibung der GWG-Pool-Abschreibung vorzuziehen, da der Abschreibungsbetrag aufgrund der kürzeren Nutzungsdauer höher ist. Die Folge ist eine höhere Steuerersparnis.

Beispiele: Verlustszenarien

Anders als in den Gewinnszenarien würden höhere Abschreibungen bei einem Verlust keine Vorteile bringen. Sie würden vielmehr einen vorhandenen Verlust vergrößern. Eine Steuerersparnis könnte so nicht erreicht werden.

Bei einem erwarteten Verlust sollte also die Abschreibungsmöglichkeit gewählt werden, bei der der geringste Abschreibungsbetrag anfällt.

Szenario 1: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 300 €

Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:

AbschreibungsmöglichkeitenAbschreibungsbetrag
1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre23,08 €
2. GWG-800-€-Abschreibung (=Vollabschreibung):300 €
3. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre60 €

Das bereits oben angeführte Szenario ist jetzt anders zu bewerten: Da im Jahr der Abschreibung ein Verlust vorliegt, würde ein hoher Abschreibungsbetrag keinen Vorteil erbringen. Es ist daher sinnvoll, den Abschreibungsbetrag in das nächste und die folgenden Jahre zu übertragen, weil dort eventuell ein Gewinn zu erwarten ist. Daher ist in diesem Fall für die Regelabschreibung zu entscheiden.

Fazit: Anwendung der Abschreibungsmethoden

Insgesamt geht es bei der Methodenwahl um eine Optimierungsrechnung bezüglich der Steuerlast. Möchte der Unternehmer im Falle eines erwarteten Gewinns seine Steuerlast soweit wie möglich reduzieren, so muss er für seine beschafften Anlagegüter die in der Summe höchstmöglichen Abschreibungsbeträge im Jahr der Anschaffung ermitteln.

Erwartet der Unternehmer einen Verlust, so sind Abschreibungsbeträge in die Zukunft zu übertragen, um später im Falle eines möglicherweise anfallenden Gewinns durch diese Verschiebung die Steuerlast zu reduzieren.

Dass die Berechnungen der Abschreibungsbeträge nach den unterschiedlichen Abschreibungsmethoden in der Praxis nicht so einfach sind wie in den Beispielen, sollte klar sein.

Viel Erfolg beim Üben!