Abschreibung über fünf Jahre ohne zeitanteilige Abschreibung
*Hinweis: Aus methodischen Gründen werden grundsätzlich nur die Anschaffungskosten genannt. Laut dem Einkommenssteuergesetz gelten die Vorschriften der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die selbst hergestellte Güter (z. B. die Möbelfabrik Wurm stellt einen Schreibtisch selbst her und entnimmt diesen für ein eigenes Büro). Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von Herstellungskosten. Diese setzen sich z. B. aus den zur Herstellung benötigten Rohstoffen, Löhnen usw. zusammen.
Gegenüberstellung der Pool-Methode und 800-€-Methode
800-€-Methode | Pool-Methode | |
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Konten der Erfassung: | Konten für alle Jahre der Erfassung gleich 0790 GWG TA/Maschinen 0890 GWG BGA | Konten für das erste Jahr1 0791 GWG Sammelposten TA/Maschinen 0891 GWG Sammelposten BGA |
Konten der Abschreibung: | Konto für alle Jahre der Abschreibung gleich 6540 Abschreibungen GWG | Konten für das erste Jahr1 6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten1 |
Regelabschreibung: | Am Ende des Geschäftsjahres kann das Vermögen auf die jeweiligen Konten GWG voll abgeschrieben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vermögenswert auf ein reguläres Vermögenskonto umzubuchen und die Regelabschreibung vorzunehmen. | Am Ende des Geschäftsjahres werden auf das Sammelkonto 20% von den Anschaffungskosten abgeschrieben. |
Außerplanmäßige Abschreibung: | möglich | nicht möglich |
Wird keine Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern vorgenommen: Regelabschreibung ab Anschaffungskosten in Höhe von 250 € |
1 Für die jeweils folgenden fünf Jahre wird die letzte Ziffer der Kontennummer jedes Jahr um eins erhöht. In den Übungsaufgaben im Lernnetz24 wird nur das erste Jahr betrachtet.
Anwendung der Abschreibungsmethoden
Um die Problematik der Wahl der Abschreibungsform zu verdeutlichen, soll die Entscheidung in verschiedene Gewinn- und Verlustszenarien eingebettet werden.
Hinweis: Zur methodischen Vereinfachung wird in den folgenden Szenarien jeweils nur ein Vermögensgegenstand angeschafft.
Ist im Unternehmen ein Gewinn zu erwarten, so ist es sinnvoll, den höchstmöglichen Abschreibungsbetrag im Gewinn- und Verlustkonto zu erfassen. Der Abschreibungsbetrag wird bei gegebenen Anschaffungskosten mit sinkender Nutzungsdauer höher.
Ein im Gewinn- und Verlustkonto erfasster Abschreibungsbetrag mindert den Gewinn und senkt die Steuerlast.
Folgende Szenarien zeigen exemplarisch eine sinnvolle Auswahl der Abschreibungsmethode:
Szenario 1: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 300 €
Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:
Abschreibungsmöglichkeiten | Abschreibungsbetrag |
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1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre | 23,08 € |
2. GWG-800-€-Abschreibung (=Vollabschreibung): | 300 € |
3. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre | 60 € |
Aus dem Vergleich der Abschreibungsbeträge wird ersichtlich, dass im Szenario 1 die Vollabschreibung nach der 800-€-Methode für GWG am sinnvollsten ist. Durch diese Methode wird der höchste Betrag in das Gewinn- und Verlustkonto eingestellt. Die Steuerersparnis ist am höchsten.
Szenario 2: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 900 €
Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:
Abschreibungsmöglichkeiten | Abschreibungsbetrag |
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1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre | 69,23 € |
2. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre | 180 € |
Die Pool-Methode ist in diesem Fall der Regelabschreibung vorzuziehen, da die Nutzungsdauer für das Wirtschaftsgut Bürostuhl kürzer bemessen ist. Der Abschreibungsbetrag ist wie auch die Steuerersparnis höher.
Szenario 3: Kauf eines Laptops am 08.01. ..., Anschaffungskosten 900 €.
Abschreibungsmöglichkeiten | Abschreibungsbetrag |
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1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 3 Jahre | 300 € |
2. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre | 180 € |
In diesem Szenario wäre die Regelabschreibung der GWG-Pool-Abschreibung vorzuziehen, da der Abschreibungsbetrag aufgrund der kürzeren Nutzungsdauer höher ist. Die Folge ist eine höhere Steuerersparnis.
Anders als in den Gewinnszenarien würden höhere Abschreibungen bei einem Verlust keine Vorteile bringen. Sie würden vielmehr einen vorhandenen Verlust vergrößern. Eine Steuerersparnis könnte so nicht erreicht werden.
Bei einem erwarteten Verlust sollte also die Abschreibungsmöglichkeit gewählt werden, bei der der geringste Abschreibungsbetrag anfällt.
Szenario 1: Kauf eines Bürostuhls am 05.01. ..., Anschaffungskosten 300 €
Folgende Abschreibungsmöglichkeiten stehen hier zur Auswahl:
Abschreibungsmöglichkeiten | Abschreibungsbetrag |
---|---|
1. Regelabschreibung: Nutzungsdauer lt. AfA: 13 Jahre | 23,08 € |
2. GWG-800-€-Abschreibung (=Vollabschreibung): | 300 € |
3. GWG-Pool-Abschreibung: Nutzungsdauer lt. EStG 5 Jahre | 60 € |
Das bereits oben angeführte Szenario ist jetzt anders zu bewerten: Da im Jahr der Abschreibung ein Verlust vorliegt, würde ein hoher Abschreibungsbetrag keinen Vorteil erbringen. Es ist daher sinnvoll, den Abschreibungsbetrag in das nächste und die folgenden Jahre zu übertragen, weil dort eventuell ein Gewinn zu erwarten ist. Daher ist in diesem Fall für die Regelabschreibung zu entscheiden.
Insgesamt geht es bei der Methodenwahl um eine Optimierungsrechnung bezüglich der Steuerlast. Möchte der Unternehmer im Falle eines erwarteten Gewinns seine Steuerlast soweit wie möglich reduzieren, so muss er für seine beschafften Anlagegüter die in der Summe höchstmöglichen Abschreibungsbeträge im Jahr der Anschaffung ermitteln.
Erwartet der Unternehmer einen Verlust, so sind Abschreibungsbeträge in die Zukunft zu übertragen, um später im Falle eines möglicherweise anfallenden Gewinns durch diese Verschiebung die Steuerlast zu reduzieren.
Dass die Berechnungen der Abschreibungsbeträge nach den unterschiedlichen Abschreibungsmethoden in der Praxis nicht so einfach sind wie in den Beispielen, sollte klar sein.
Viel Erfolg beim Üben!