Bei der Übung geht es um die Erfassung eines geringwertigen Wirtschaftsguts auf einem aktiven Vermögenskonto Geringwertige Wirtschaftsgüter und die Buchung der Abschreibung für dieses geringwertige Wirtschaftsgut. Da diese beiden Buchungssätze recht trivial sind, gibt es auch Geschäftsfälle mit Aufwandsbuchungen (Anschaffungskosten bis 250 € netto) und mit Buchungen auf Konten des Anlagevermögens (Anschaffungskosten über 800 €).
Sie müssen also anhand des Geschäftsfalles entscheiden, wie die Anschaffung und die entsprechende Abschreibung zu buchen sind. Wenn möglich, ist die 800 €–Methode anzuwenden.
Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus:
Der Geschäftsfall
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| € | € | ||
| € | € |
Methodische Hinweise
Zur Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es neben der 800 €–Methode auch die Pool-Methode. Diese Methode kann anstelle der 800 €–Methode verwendet werden und steht unter Thema 17.5 im Lernnetz24 zur Verfügung. Entscheidet man sich zur Erfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) für die 800 €–Methode, so kann nicht mehr nach der Pool-Methode gearbeitet werden. Die Entscheidung für eine von beiden Methoden ist für das Geschäftsjahr verbindlich (wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht).
Grundsätzlich kann auch auf die Einordnung von Wirtschaftsgütern als geringwertige Wirtschaftsgüter verzichtet werden. In diesem Falle wäre die normale Abschreibung (z. B. linear oder nach Leistungseinheiten) anzuwenden (Wahlrecht der Abschreibungsart).
Eine Gegenüberstellung der 800 €–Methode und der Pool-Methode finden Sie unter den Hinweisen zum Thema 17.6.
Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) gilt für ein geringwertiges Wirtschaftsgut seit dem 1. Januar 2018:
§ 6 Einkommenssteuergesetz (EStG)
(2) Die Anschaffungskosten (...) von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung (...) in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten (...), vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (...) 800 € nicht übersteigen. (...)
Wirtschaftsgüter (...), deren Wert 250 € übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung (...) und der Anschaffungskosten (...) in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.
Als geringwertig werden demnach Wirtschaftsgüter bezeichnet, welche alle folgenden Kriterien gleichermaßen aufweisen:
Treffen alle Kriterien zu, so kann das Wirtschaftsgut als geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst und am Geschäftsjahresende in voller Höhe abgeschrieben werden. Aufgrund der 800 €-Grenze spricht man von der 800 €–Methode.
Hinweis: Die Zuordnung der selbständigen Nutzbarkeit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ist nicht immer einfach. Dass ein Grundstück nicht beweglich und abnutzbar ist und in der Regel mehr als 800 € kostet, ist offensichtlich. Hingegen ist eine Tastatur ohne Computer nicht selbständig nutzbar und kann somit nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst werden, auch wenn der Preis der Tastatur zwischen 250 € und 800 € netto liegen würde.
Sind Wirtschaftsgüter als geringwertig festgestellt (nach Überprüfung der oben beschriebenen Kriterien), so werden sie bei Verwendung der 800 €–Methode als geringwertige Wirtschaftsgüter auf einem der folgenden aktiven Bestandskonten erfasst:
Selbstverständlich könnte man auch ein Konto Geringwertiger Fuhrpark bereitstellen. Da die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs in der Regel höher als 800 € sind, verzichten wir ähnlich wie die gängigen Lehrbücher auf dieses Konto.
Zum Geschäftsjahresende sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter, welche nach der 800 €–Methode erfasst wurden, abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt komplett (Vollabschreibung) auf dem Aufwandskonto:
Das Konto 6540 Abschreibungen auf GWG muss zum Jahresende über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen werden. Durch den Übertrag des Saldos vom Abschreibungskonto auf das Gewinn- und Verlustkonto wird hier der Aufwand größer und ein möglicher Gewinn fällt kleiner aus. In der Folge sinkt die Steuerlast.
Beachten Sie: Verliert ein mit der 800 €–Methode erfasstes geringwertiges Wirtschaftsgut außerplanmäßig an Wert (z. B. ein Bürostuhl wird bei einem Brand zerstört), so ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Es besteht hier ein signifikanter Unterschied zur GWG-Pool-Methode, die keine außerplanmäßige Abschreibung zulässt.
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 17.4. eine Bürolampe Modell Worker. Die Anschaffungskosten betragen 400 € netto und werden bar bezahlt.
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| 0890 GWG BGA | 2880 Kasse | 400 € | 476 € |
| 2600 Vorsteuer | 76 € |
Die Bürolampe ist ein selbständig nutzbares, bewegliches und abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 250 € und 800 €. Damit ist die Bürolampe nach der 800 €–Methode ein geringwertiges Wirtschaftsgut.
Anstelle des aktiven Bestandskontos 0800 Betriebs- und Geschäftsausstattung ist das aktive Bestandskonto 0890 Geringwertige Vermögensgegenstände BGA zu wählen.
Hinweis: Nachträgliche Anschaffungskosten würden den Wert der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung erhöhen. Für Anschaffungspreisminderungen gilt das Gegenteil. Aus Übersichtsgründen werden bei dieser Übung keine Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen berücksichtigt. Hierzu sei auf Thema 17.1 im Lernnetz24 verwiesen.
Zum Geschäftsjahresende soll die am 17.4. gekaufte Bürolampe mit Anschaffungskosten in Höhe von 400 € entsprechend der Möglichkeit des Einkommenssteuergesetztes § 6 (2) voll abgeschrieben werden.
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| 6540 Abschreibungen auf GWG | 0890 GWG BGA | 400 € | 400 € |
Im Hauptbuch würden sich die Anschaffung der Bürolampe und die Abschreibung wie folgt darstellen:
| Soll | 0890 GWG BGA | Haben | |
| 1) Kasse | 400 € | 2) Abschreibungen auf GWG | 400 € |
| Soll | 6540 Abschreibungen auf GWG | Haben | |
| GWG BGA | 400 € | ||
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 20.3.2. eine Bürolampe Modell Praktikant für 100 € netto auf Ziel.
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| 6800 Büromaterial | 4400 Verbindlichkeiten aLL | 100,00 € | 119,00 € |
| 2600 Vorsteuer | 19,00 € |
In diesem Fall wird die Bürolampe als Aufwand für Büromaterial gebucht. Dabei ist es unerheblich, ob die Lampe ein oder mehrere Jahre nutzbar ist.
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 25.7. eine Bürolampe Modell Executive mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.300 € netto auf Ziel.
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| 0800 BGA | 4400 Verbindlichkeiten aLL | 1.300,00 € | 1.547,00 € |
| 2600 Vorsteuer | 247,00 € |
Liegen die Anschaffungskosten oberhalb von 800 €, so ist direkt auf die normalen Konten des Anlagevermögens zu buchen. In diesem Fall wird Bürolampe auf das aktive Bestandskonto Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gebucht.
Am Ende des Jahres ist die Bürolampe Modell Executive nach AfA-Liste (Büromöbel: 13 Jahre) und unter Beachtung des Datums der Anschaffung (25.7.) abzuschreiben:
| Soll | Haben | Soll | Haben |
| 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen | 0800 BGA | 50,00 € | 50,00 € |
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Abschreibungsbetrag (jährlich) x = Anschaffungskosten in € : 13 Jahre (s. AfA-Liste)
x = 1.300 € : 13 Jahre
x = 100 €/Jahr
Anzahl der zu berücksichtigenden Monate: 6
zeitanteiliger Abschreibungsbetrag im ersten Jahr = (100 € · 6 Monate) : 12 Monate = 50 €
Hinweis: Die Bürolampe wird nicht extra in der AfA-Liste aufgeführt. Sie wird steuerlich den Büromöbeln zugeordnet (siehe auch: http://www.betriebsausgabe.de/lexikon/bueroausstattung-368).
Viel Erfolg beim Üben!