Goldesel
Goldesel: Hinweise zu den Aufgaben

5.4 Handelskalkulation Einzelhandelsberufe: Differenzkalkulation

Die Aufgaben

Bei dieser Form der Aufgaben sollen zunächst ausgehend von einem Listeneinkaufspreis brutto die Selbstkosten und ausgehend vom Bruttoverkaufspreis der Barverkaufspreis errechnet werden. Die danach zu ermittelnde Differenz von Barverkaufspreis und Selbstkosten zeigt dann, ob die Kalkulation einen Gewinn oder Verlust aufweist. Als letzter Schritt ist der Gewinn/Verlust zur besseren Vergleichbarkeit als prozentuales Verhältnis zu den Selbstkosten zu berechnen. Zum Beispiel (Ergebnisse sind bereits eingetragen, wenn Sie den Mauszeiger auf ein Ergebnis halten, wird der Rechenweg eingeblendet):

Kalkulieren Sie anhand der Informationen den Gewinn/Verlust in € und %!

Das Möbelhaus Trübner und Sohn kann aus Konkurrenzgründen für den Aktenschrank Modell "Black box" keinen höheren Bruttoverkaufspreis als 1190,00 € am Markt verlangen. Durch einen höheren Preis würde der Absatz stark zurückgehen.Andererseits kann der Lieferant das Produkt nicht unter einem Listeneinkaufspreis (LEP) brutto von ebenfalls 1190,00 € anbieten. Jedoch gewährt der Lieferant im Rahmen eines Modellwechsels einen Sonderrabatt von 50 % und 2 % Lieferskonto. Die Bezugskosten betragen 10 €.Realisiert das Möbelhaus Trübner und Sohn einen Gewinn oder Verlust, wenn von folgenden Daten ausgegangen wird:Kundenrabatt: 5 % und Kundenskonto: 2 %, Handlungskostenzuschlagssatz: 50 %, Umsatzsteuersatz: 19 %.

1)Listeneinkaufspreis (LEP), brutto pro Stück1190,00 €

1. Schritt: Übertrag Listeneinkaufspreis brutto/Stück

Der Listeneinkaufspreis brutto ist der Aufgabenstellung zu entnehmen.

Im Beispiel: Der Bruttoeinkaufspreis beträgt 1190,00 €.

2) - Umsatzsteuer190,00 €

2. Schritt: Ermittlung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf der Grundlage des Bruttolisten­einkaufs­preises (LEP brutto) ermittelt. Der LEP brutto stellt den um den Umsatzsteuersatz vermehrten Grundwert (100 + Umsatzsteuersatz) dar. Dabei entspricht der Grundwert 100 dem LEP netto.

Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben.

Dreisatzrechnung

119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €

Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.

3)Listeneinkaufspreis (LEP), netto1000,00 €

3. Schritt: Ermittlung des Listeneinkaufspreises netto

Listeneinkaufspreis netto = Listeneinkaufspreis brutto - Umsatzsteuer

Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 €

Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.

4) - Lieferrabatt500,00 €

4. Schritt: Ermittlung des Lieferantenrabatts

Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert LEP netto grundsätzlich 100.

Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 50 %.

Dreisatzrechnung

100 % = 1000,00 €
50 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 50) : 100
x = 500,00 €

Lösung: Der Rabatt beträgt 500,00 €.

5)Zieleinkaufspreis (ZEP)500,00 €

5. Schritt: Ermittlung des Zieleinkaufspreises

Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis netto - Rabatt

Im Beispiel: 500,00 € = 1000,00 € – 500,00 €

Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 500,00 €.

6) - Lieferskonto10,00 €

6. Schritt: Ermittlung des Lieferantenskontos

Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.

Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %.

Dreisatzrechnung

100 % = 500,00 €
2 % = x
x = (500,00 € · 2) : 100
x = 10,00 €

Lösung: Der Skonto beträgt: 10,00 €.

7)Bareinkaufspreis (BEP)490,00 €

7. Schritt: Ermittlung des Bareinkaufspreises

Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis - Skonto

Im Beispiel: 490,00 € = 500,00 € – 10,00 €

Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 490,00 €.

8) + Bezugskosten10,00 €

8. Schritt: Ermittlung der Bezugskosten

Im Beispiel betragen die Bezugskosten 10,00 €.

9)Bezugspreis (BP) (Einstandspreis)500,00 €

9. Schritt: Ermittlung des Bezugspreises

Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten

Im Beispiel: 500,00 € = 490,00 € + 10,00 €

Lösung: Der Bezugspreis beträgt 500,00 €.

10) + Handlungskosten250,00 €

10. Schritt: Ermittlung der Handlungskosten

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der auf den Bezugspreis aufgeschlagen wird. Dabei beträgt der Grundwert des Bezugspreises grundsätzlich 100.

Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %.

Dreisatzrechnung

100 % = 500,00 €
50 % = x
x = (500,00 € · 50) : 100
x = 250,00 €

Lösung: Die Handlungskosten betragen 250,00 €.

11)Selbstkosten750,00 €

11. Schritt: Ermittlung der Selbstkosten

Selbstkosten = Bezugspreis + Handlungskosten

Im Beispiel: 750,00 € = 500,00 € + 250,00 €

Lösung: Die Selbstkosten betragen 750,00 €.

12) gesucht: Gewinn/Verlust = BVP - Selbstkosten181,00 €

19. Schritt: Ermittlung des Gewinns bzw. Verlusts

Gewinn/Verlust = Barverkaufspreis - Selbstkosten

Im Beispiel: 181,00 € = 931,00 € – 750,00 €

Lösung: Unter den gegebenen Bedingungen würde das Unternehmen pro verkauften Aktenschrank einen Gewinn von 181,00 € realisieren.

13)Barverkaufspreis (BVP)931,00 €

18. Schritt: Ermittlung des Barverkaufspreises

Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis - Kundenskonto

Im Beispiel: 931,00 € = 950,00 € – 19,00 €

Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 931,00 €.

14) + Kundenskonto19,00 €

17. Schritt: Ermittlung des Kundenskontos

Der Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des ZVP grundsätzlich 100.

Im Beispiel wird den Kunden Skonto in Höhe von 2 % gewährt.

Dreisatzrechnung

100 % = 950,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €

Lösung: Der Kundenskonto beträgt: 19,00 €

15)Zielverkaufspreis (ZVP)950,00 €

16. Schritt: Ermittlung des Zielverkaufspreises

Zielverkaufspreis = Listenverkaufspreis netto - Rabatt

Im Beispiel: 950,00 € = 1000,00 € – 50,00 €

Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 950,00 €.

16) + Kundenrabatt50,00 €

15. Schritt: Ermittlung des Kundenrabatts

Der Rabatt wird ausgehend vom Nettoverkaufspreis errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettoverkaufspreis grundsätzlich 100.

Im Beispiel wird ein Rabatt von 5 % gewährt.

Dreisatzrechnung

100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €

Lösung: Der Kundenrabatt beträgt 50,00 €.

17)Nettoverkaufspreis1000,00 €

14. Schritt: Ermittlung des Listenverkaufspreises netto

Nettoverkaufspreis = Bruttoverkaufspreis - Umsatzsteuer

Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 €

Lösung: Der Nettoverkaufspreis beträgt 1000,00 €.

18) + Umsatzsteuer190,00 €

13. Schritt: Ermittlung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf der Grundlage des Bruttoverkaufspreises berechnet. Er stellt den um den Umsatzsteuersatz vermehrten Grundwert dar.

Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben.

Dreisatzrechnung

119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €

Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.

19)Bruttoverkaufspreis1190,00 €

12. Schritt: Übertrag des Bruttoverkaufspreises

Der Bruttoverkaufspreis muss aus dem Aufgabentext in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.

Im Beispiel beträgt der Bruttoverkaufspreis 1190,00 €.

20) gesucht: Gewinn / Verlust in Prozent24,13 %

20. Schritt: Ermittlung des Gewinns oder Verlusts in Prozent

Bei der Berechnung geht man von den Selbstkosten aus. Dabei beträgt der Grundwert der Selbstkosten grundsätzlich 100. Der Betrag des Gewinns/Verlustes wird in Beziehung zum Grundwert gesetzt.

Dreisatzrechnung

750,00 € = 100 %
181,00 € = x (Gewinn / Verlust in Prozent)

x = (181,00 € · 100) : 750 €
x = 24,13 %

Ein negativer Wert bedeutet dabei Verlust, ein positiver Gewinn.

Lösung: Der Gewinn im Beispiel beträgt 24,13 %.

Bedienungshinweise

Bitte beachten Sie: Die Kontrolle der Ergebnisse bricht beim ersten Fehler bzw. beim ersten leeren Feld ab, da sich jeder Wert aus dem vorhergehenden ableitet. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben, prüfen Sie entsprechend die Folgewerte.

Lösungen bitte in dieser Reihenfolge eingeben:

  1. Vorwärtskalkulation bis zu den Selbstkosten
  2. Rückwärtskalkulation bis zum Barverkaufspreis
  3. Gewinn in Euro ermitteln = BVP - Selbstkosten
  4. Gewinn in Prozent ermitteln

Zum Verständnis

Preisbildungen an Märkten üben auf Kaufleute oftmals Zwänge aus, die bei einer Kalkulation berücksichtigt werden müssen. So kann zum Beispiel der Listeneinkaufspreis eines Gutes im Einkauf einen bestimmten Marktpreis haben, den man nicht durch noch so geschickte Einkaufsverhandlungen absenken kann. Der Preis des Gutes ist damit im Einkauf vorgegeben. Zudem kann das eingekaufte Gut am Markt durch ähnliche Konkurrenzprodukte schon einen Marktpreis haben. Wird dieser Marktpreis vom Kaufmann mit seinem gleichartigen Gut überschritten, so ginge der Absatz stark zurück, da sich die Käufer für die Konkurrenzprodukte entscheiden würden. Damit macht eine Preisfestsetzung über dem Marktpreis für den Kaufmann keinen Sinn.

Hier setzt die Differenzkalkulation ein. Sie ermittelt den Gewinn, der bei einem feststehenden Listeneinkaufspreis und einem feststehenden Bruttoverkaufspreis zu erwarten ist. Damit kann der Kaufmann auf Basis des zu erwartenden Gewinns entscheiden, ob er dieses Produkt einkaufen und anbieten möchte.

Bearbeitung der Aufgabe

Beachten Sie bitte, dass die Differenzkalkulation eine Kombination aus Vorwärts- und Rückwärtskalkulation ist. Die Selbstkosten werden ausgehend vom Listeneinkaufspreis brutto vorwärts und der Barverkaufspreis wird ausgehend vom Bruttoverkaufspreis rückwärts kalkuliert. Achten Sie bei den Prozentberechnungen auf die Änderungen beim vermehrten bzw. verminderten Grundwert.

Beginn der Vorwärtskalkulation


1. Schritt: Übertrag Bruttolisteneinkaufspreis/Stück

Zunächst muss aus der Aufgabenstellung der Bruttoeinkaufspreis des Anschaffungsgutes (Stückpreis) in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.

Im Beispiel: Der Bruttoeinkaufspreis für einen Aktenschrank beträgt 1190,00 €.

2. Schritt: Ermittlung der Umsatzsteuer

Im zweiten Schritt muss die Umsatzsteuer ermittelt werden. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.

Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Bruttolisteneinkaufspreises (LEP brutto). Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.

Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist demnach folgende Rechnung durchzuführen:

Dreisatzrechnung

119 % = 1190,00 €
19 % = x (USt in €)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €

Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

3. Schritt: Ermittlung des Listeneinkaufspreises netto

Um den Nettolistenverkaufspreis (LEP netto) zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Bruttolistenverkaufspreis (LEP brutto) abgezogen werden.

Im Beispiel: 1190,00 € (LEP brutto) – 190,00 € (Umsatzsteuer.) = 1000,00 € (LEP netto)

Lösung: Der Listeneinkaufspreis (netto) beträgt 1000,00 €.

4. Schritt: Ermittlung des Lieferantenrabatts

Nun muss, sofern vorhanden, der Rabatt des Lieferanten Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw.

Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.

Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettolisteneinkaufspreises (LEP netto) grundsätzlich 100.

Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 50 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:

Dreisatzrechnung

100 % = 1000,00 €
50 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00  € · 50) : 100
x = 500,00 €

Lösung: Der Rabatt beträgt 500,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

5. Schritt: Ermittlung des Zieleinkaufspreises

Um den Zieleinkaufspreis (ZEP) zu erhalten, muss der Rabatt vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) abgezogen werden.

Im Beispiel: 1000,00 € (LEP netto) – 500,00 € (Rabatt) = 500,00 € (ZEP)

Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 500,00 €.

6. Schritt: Ermittlung des Lieferantenskontos

Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Lieferantenskonto berechnet werden. Unter einem Skonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.

Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.

Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:

Dreisatzrechnung

100 % = 500 €
2 % = x
x = (500,00 € · 2) : 100
x = 10,00 €

Lösung: Der Skonto beträgt: 10,00 €

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

7. Schritt: Ermittlung des Bareinkaufspreises

Zur Ermittlung des Bareinkaufspreises (BEP) muss vom Zieleinkaufspreis (ZEP) der Skonto abgezogen werden.

Im Beispiel: 500,00 € (ZEP) – 10,00 € (Skonto) = 490,00 € (BEP)

Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 490,00 €.

8. Schritt: Ermittlung der Bezugskosten

Nunmehr müssen die Bezugskosten aus der Aufgabe übertragen werden.

Unter den Bezugskosten versteht man alle zusätzlichen Kosten, die auf dem Grundpreis der Ware im Rahmen des Einkaufes aufgeschlagen werden. Hierzu gehören in erster Linie die Transportkosten (z. B. Portokosten). Aber auch Versicherungskosten (z. B. Transportversicherung) können den Bezugskosten zugerechnet werden.

Im Beispiel betragen die Frachtkosten für einen Aktenschrank insgesamt 10,00 €. Berechnungen wie Gesamtfrachtkosten geteilt durch Stückzahl sind im Beispiel nicht nötig.

Lösung: Die Bezugskosten betragen 10,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

9. Schritt: Ermittlung des Bezugspreises (auch Einstandspreis genannt

Zur Ermittlung des Bezugspreises werden zum Bareinkaufspreis (BEP) die Bezugskosten hinzugerechnet.

Im Beispiel: 490,00 € (BEP) + 10,00 € (Bezugskosten) = 500,00 € (Einstandspreis)

Lösung: Der Bezugspreis beträgt 500,00 €.

10. Schritt: Ermittlung der Handlungskosten

In einem Unternehmen fallen neben den "reinen" Einkaufskosten (Grundwert der Ware und deren Bezugskosten) regelmäßig weitere Kosten an (zum Beispiel für die Unterhaltung des Betriebsgebäudes oder für das Personal). Diese Kosten werden auf das zu verkaufende Gut aufgeschlagen. Hierzu wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der sicherstellen soll, dass alle Betriebskosten gedeckt werden.

Die Handlungskosten werden grundsätzlich auf den Einstandspreis aufgeschlagen, wobei der Grundwert des Einstandspreises immer 100 beträgt.

Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %.

Dreisatzrechnung

100 % = 500,00 €
50 % = x
x = (500,00 € · 50) : 100
x = 250,00 €

Lösung: Die Handlungskosten betragen 250,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

11. Schritt: Ermittlung der Selbstkosten

Die Selbstkosten stellen den untersten Preis dar, für den ein Unternehmer sein Produkt anbieten könnte. Würde er unter diesem Preis anbieten, so würde er einen Verlust realisieren.

Im Beispiel: 500,00 € (Bezugspreis) + 250,00 € (Handlungskosten) = 750,00 € (Selbstkosten)

Lösung: Die Selbstkosten betragen 462,86 €.

Ende der Vorwärtskalkulation


Beginn der Rückwärtskalkulation

12. Schritt: Übertrag Bruttoverkaufspreis/Stück

Der Bruttoverkaufspreis des Anschaffungsgutes (Stückpreis) ist aus der Aufgabenstellung in die Handelskalkulationsvorlage zu übertragen.

Im Beispiel: Der Bruttoverkaufspreis des Aktenschranks beträgt 1190,00 €.

13. Schritt: Ermittlung der Umsatzsteuer

Im nächsten Schritt wird die Umsatzsteuer ermittelt. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.

Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Bruttoverkaufspreises. Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.

Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist demnach folgende Rechnung durchzuführen:

Dreisatzrechnung

119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)

x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €

Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

14. Schritt: Ermittlung des Nettoverkaufspreises

Um den Nettoverkaufspreis zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Bruttoverkaufspreis abgezogen werden.

Im Beispiel: 1190,00 € (Bruttoverkaufspreis) – 190,00 € (Umsatzsteuer) = 1000,00 € (Nettoverkaufspreis)

Lösung: Der Listenverkaufspreis (netto) beträgt 1000,00 €.

15. Schritt: Ermittlung des Kundenrabatts

Nun muss, sofern vorhanden, der gewährte Kundenrabatt Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw. Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.

Der Rabatt wird ausgehend vom Nettoverkaufspreis errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettoverkaufspreis grundsätzlich 100.

Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 5 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:

Dreisatzrechnung

100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)

x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €

Lösung: Der Rabatt beträgt 50,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

16. Schritt: Ermittlung des Zielverkaufspreises

Um den Zielverkaufspreis (ZVP) zu erhalten, muss der Rabatt vom Nettoverkaufspreis abgezogen werden.

Im Beispiel: 1000,00 € (Nettoverkaufspreis) – 50,00 € (Rabatt) = 950,00 € (ZVP)

Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 950,00 €.

17. Schritt: Ermittlung des Kundenskontos

Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Kundenskonto ermittelt werden. Unter einem Kundenskonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites durch den Kunden. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.

Der Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zielverkaufspreises grundsätzlich 100.

Im Beispiel: In der Aufgabe wird den Kunden Skonto in Höhe von 2 % gewährt. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:

Dreisatzrechnung

100 % = 950,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)

x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €

Lösung: Der Skonto beträgt: 19,00 €.

Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

18. Schritt: Ermittlung des Barverkaufspreises

Zur Ermittlung des Barverkaufspreises (BVP) muss vom Zielverkaufspreis (ZVP) der Kundenskonto abgezogen werden.

Im Beispiel: 950,00 € (ZVP) – 19,00 € (Skonto) = 931,00 € (BVP)

Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 931,00 €.

Ende der Rückwärtskalkulation


Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes als absoluter Betrag und in Prozent

19. Schritt: Ermittlung des Gewinns bzw. Verlusts

Wie hoch der Gewinn oder Verlust ist, richtet sich nach der Differenz von Selbstkosten und Barverkaufspreis.

Im Beispiel: 931,00 € (BVP) – 750,00 € (Selbstkosten) = 181,00 € (Gewinn)

Lösung: Unter den gegebenen Bedingungen würde das Unternehmen pro verkauften Aktenschrank einen Gewinn von 181,00 € realisieren.

20. Schritt: Ermittlung des Gewinns oder Verlusts in Prozent

Zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Kalkulationen im Unternehmen errechnet man den Prozentsatz des Gewinns oder Verlusts. Dabei beträgt der Grundwert der Selbstkosten 100. Der Betrag des Gewinns/Verlustes wird nun in Beziehung zum Grundwert gesetzt.

Dreisatzrechnung

750,00 € = 100 %
181,00 € = x (Gewinn / Verlust in Prozent)

x = (181,00 € · 100) : 750 €
x = 24,13 %

Ein negativer Wert bedeutet dabei Verlust, ein positiver Gewinn.

Lösung: Der Gewinn im Beispiel beträgt 24,13 %.

Viel Erfolg beim Üben.