gesetzliche Grundlage | Handelsgesetz (HGB) | Handelsgesetz (HGB) | Handelsgesetz (HGB) | GmbH-Gesetz (GmbHG) | Aktiengesetz (AkG) |
Rechtsformzusatz | e.Kfm., eKfr., e.K. | OHG, oHG | KG | GmbH | AG |
Mindestanzahl der Gründer | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 |
Art der Gesellschaft | Einzelunternehmung | Personengesellschaft | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Rechtspersönlichkeit | natürliche Person | natürliche Person | natürliche Person | juristische Person | juristische Person |
Handelsregistereintrag Abteilung | deklaratorisch A | deklaratorisch A | deklaratorisch A | kostitutiv B | kostitutiv B |
Haftung | unbegrenzt | unbegrenzt persönlich/solidarisch und unbeschränkt | Komplementär: unbegrenzt (Vollhafter) persönlich/solidarisch und unbeschränkt Kommanditist: mit Höhe seiner Einlage (Teilhafter) | begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen
eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen gibt es nicht | begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen
eine persönliche Haftung der Aktionäre mit dem Privatvermögen gibt es nicht |
Mindestkapital zur Gründung | keines | keines | keines | 25.000 € | 50.000 € |
Geschäftsführung (gesetzlich), kann vertraglich verändert werden | Einzelgeschäftsführungsbefugnis | Einzelgeschäftsführungsbefugnis | Einzelgeschäftsführungsbefugnis bei den Komplementären
Kommanditisten haben keine Geschäftsführungsbefugnis | gemeinschaftliche Geschäftsführung | gemeinschaftliche Geschäftsführung |
Vertretung (gesetzlich), kann vertraglich verändert werden | Einzelvertretungsbefugnis | Einzelvertretungsbefugnis | Einzelvertretungsbefugnis (Komplementäre) | gemeinschaftliche Geschäftsführung | gemeinschaftliche Geschäftsführung |
Organe | keine | keine | keine | Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat (ab 500 Mitarbeiter) | Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat |
gesetzliche Gewinnverteilung | Einzelunternehmer erhält den Gewinn allein | 4 % Verzinsung nach den Kapitalanteilen, der Rest wird nach Köpfen verteilt | 4 % Verzinsung nach den Kapitalanteilen, der Rest wird in angemessenem Verhältnis verteilt | Gewinnverteilung entsprechend den Kapitalanteilen | Gewinnverteilung entsprechend den Kapitalanteilen (Aktien) |
gesetzliche Verlusverteilung | Einzelunternehmer trägt den Verlust allein | Verlust wird nach Köpfen verteilt | vertraglich geregelt, Kommanditisten nur bis zur Höhe der Kapitaleinlage | entsprechend den Kapitalanteilen | entsprechend den Kapitalanteilen (u.U. Herabsetzung des Grundkapitals) |
Viel Erfolg beim Üben.