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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

14.4 Lohn- und Gehaltsbuchungen mit vermögenswirksamen Leistungen

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Übung sollen Lohn- und Gehaltsbuchungen unter Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen anhand von Textvorgaben durchgeführt werden.

Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus:

Der Geschäftsfall

Aufgabe 2 von 4: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiterin Frau Kruse durch und überweist den Nettolohn. Buchen Sie bitte. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers: 10,00 €, eigene Sparleistung des Arbeitnehmers: 20,00 €
  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 644,34 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 596,74 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 596,74 €
Grundbuch
SollHabenSollHaben
 € €
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Hinweise

Achten Sie bei der Aufgabenstellung, ob es sich um Löhne oder Gehälter handelt, um das entsprechende Konto zu verwenden.

Da die Verbuchung der Entgeltabrechnung in mehreren Schritten erfolgt (s.u.), besteht eine Aufgabe aus 4 aufeinander folgenden Buchungssätzen, für die sich die Ausgangsdaten nicht ändern. Notieren Sie sich also ggf. die für die 4 Schritte notwendigen Summen auf einem Zettel (einbehaltene Steuer, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung, Nettoentgelt, ...) - das erleichtert das Buchen.

Sie erhalten bei den Aufgaben zusätzlich die Information Aufgabe 1 von 4 usw.

Zum Verständnis: Grundlegendes zur Buchung der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit vermögenswirksamen Leistungen

Wie schon aus den Thema 14.3 bekannt sein sollte, erfolgt die Verbuchung der Entgeltabrechnung in mehreren Schritten. In der folgenden Übersicht sind die Änderungen, die sich aus der Berücksichtigung der vermögenswirksamen Leistungen ergeben, grün hervorgehoben.

  1. Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge (bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat)
  2. Gehalts- bzw. Lohnüberweisung unter Berücksichtigung des Arbeitgeberzuschusses und der Sparleistung des Arbeitnehmers (am Monatsende)
  3. Erfassung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung als Personalkosten (am Monatsende)
  4. Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden (bis zum 10. des Folgemonats) und Überweisung der vermögenswirksamen Sparleistung des Arbeitnehmers

Der Überweisungstag der vermögenswirksamen Sparleistung des Arbeitnehmers in Schritt 4 hängt von der vertraglichen Ausgestaltung der vermögenswirksamen Leistung ab. Erfolgt die Überweisung nicht bis zum 10. des Folgemonats, so entsteht ein fünfter Buchungsschritt.

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte beschrieben. Die in den Beispielen verwendeten Zahlen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit grob gerundet.

Die sich im Vergleich zum Thema 14.3 ergebenden Änderungen sind in den Buchungssätzen und im Hauptbuch grün hervorgehoben.

Schritt 1: Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der gesetzlichen Sozialversicherungen werden von der jeweils zuständigen Krankenkasse per Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Arbeitgebers eingezogen. Die Krankenkasse leitet dabei die nicht ihr zustehenden Beiträge an die anderen gesetzlichen Sozialversicherungen (Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) weiter.

Die Abbuchung erfolgt bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat des Entstehens der Gehalts- bzw. Lohnbezüge.

Der Arbeitgeber teilt der Krankenkasse die Höhe der einzuziehenden Beiträge vorab im Rahmen eines Meldeverfahrens rechtzeitig mit.

Verbuchung der Vorauszahlung

Beispiel: Die Krankenkasse ABC zieht vom Unternehmer Wurm per Lastschriftverfahren zum drittletzten Bankarbeitstag die Vorauszahlung für die Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter Meyer ein. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers: 10,00 €, eigene Sparleistung des Arbeitnehmers: 20,00 €
  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 644,34 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 596,74 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 596,74 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
1) 2640 SV-Vorauszahlung 2800 Bank 1.193,48 € 1.193,48 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Die von der Krankenkasse abgebuchten und damit geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (= Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur SV) werden auf das aktive Bestandskonto 2640 SV-Vorauszahlung gebucht. Dieses Konto stellt eine Art Forderung von Sozialversicherungsbeiträgen dar, die zum Zeitpunkt der Verbuchung am drittletzten Bankarbeitstag gegenüber dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst entsteht und im weiteren Verlauf der Buchungen beglichen bzw. verrechnet wird (siehe weiter unten).

Schritt 2: Gehalts- bzw. Lohnüberweisung mit vermögenswirksamen Leistungen

Die Überweisung des Gehalts bzw. Lohns erfolgt in den Unternehmen in der Regel am Monatsende. In diesem Zusammenhang werden vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers die Steuern (z. B. Lohnsteuer) sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) abgezogen und das ermittelte Nettoentgelt wird dem Arbeitnehmer auf sein Konto überwiesen.

Hat der Arbeitnehmer einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen, so hat der Arbeitgeber den gewünschten vermögenswirksamen Sparbetrag regelmäßig vom Lohn bzw. Gehalt des Arbeitnehmers einzubehalten und dem Anlageinstitut des Arbeitnehmers rechtzeitig zu überweisen. Gibt der Arbeitgeber zudem einen zusätzlichen Sparerbeitrag hinzu, so ist das in der Verbuchung ebenfalls zu berücksichtigen.

Verbuchung der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung

Beispiel: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Gehaltsabrechnung für seinen Mitarbeiter Meyer durch und überweist Herrn Meyer sein Nettogehalt. Buchen Sie bitte. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers: 10,00 €, eigene Sparleistung des Arbeitnehmers: 20,00 €
  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 644,34 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 596,74 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 596,74 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
2) 6300 Gehälter 2800 Bank 3000 € 1.738,92 €
6320 Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen 2640 SV-Vorauszahlung 10 € 596,74 €
4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 644,34 €
4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 30 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Auf dem Konto Gehälter bzw. Lohn wird grundsätzlich das Bruttoentgelt ausgewiesen.

Der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen wird auf dem Aufwandskonto 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen erfasst. Der Zuschuss erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt.

Auf dem Konto Bank zeigt sich der Überweisungsbetrag an den Arbeitnehmer. Der Betrag wird wie folgt berechnet:

Mit der Minderung im Konto SV-Vorauszahlung um den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen wird die am drittletzten Bankarbeitstag durch den Arbeitgeber erfolgte Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge (für AG und AN) ausgeglichen.

Das Konto Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden nimmt die Lohnsteuer, den Solidarzuschlag und ggf. die Kirchensteuer auf, welche dann bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen werden muss.

Die vom Arbeitgeber einbehaltene Sparleistung stellt für den Arbeitgeber eine Verbindlichkeit gegenüber dem Anlageinstitut dar. Die Verbindlichkeit wird auf dem passiven Bestandskonto 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen erfasst.

Schritt 3: Erfassung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung

Die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung werden auf dem Konto 6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erfasst und können somit zur Ermittlung der Personalkosten herangezogen werden.

Verbuchung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Beispiel: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Gehaltsabrechnung für seinen Mitarbeiter Meyer durch und verbucht in diesem Zusammenhang den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers: 10,00 €, eigene Sparleistung des Arbeitnehmers: 20,00 €
  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 644,34 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 596,74 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 596,74 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
3) 6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2640 SV-Vorauszahlung 596,74 € 596,74 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Die AG-Sozialversicherungsbeiträge werden auf dem Aufwandskonto Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gebucht und damit erfolgswirksam erfasst. Als Gegenkonto dient das Konto SV-Vorauszahlung. Der Arbeitgeber "begleicht" sozusagen seine eigene gegen sich gestellte Forderung aus der SV-Vorauszahlung.

Schritt 4: Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden und dem Anlageinstitut (VWL) des Arbeitnehmers

Bis zum 10. des Folgemonats der Entstehung von Lohn- und Gehaltsansprüchen müssen die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt beglichen werden. Hierzu gehören die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag. Darüber hinaus ziehen in Deutschland die Finanzämter "als Dienstleistung" auch die Kirchensteuern ein und leiten diese an die Kirchen weiter. Für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer ist also auch die Kirchensteuer zu überweisen.

Die Überweisung der vermögenswirksamen Sparerleistung des Arbeitnehmers ist dagegen nicht an einen einheitlichen Überweisungstermin gebunden, sondern hängt vom vereinbarten Sparervertrag mit dem Anlageinstitut ab. In den Übungsaufgaben fällt die Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden mit der Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anlageinstitut zusammen, sodass nur ein Buchungssatz zu bearbeiten ist.

Verbuchung der Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden und dem Anlageinstitut (VWL) des Arbeitnehmers

Beispiel: Der Unternehmer Wurm überweist zum 10. des Folgemonats seine von seinem Mitarbeiter Meyer einbehaltenen Steuerabzüge an das Finanzamt. Darüber hinaus wird zum gleichen Termin die vermögenswirksame Sparerleistung des Arbeitnehmers Meyer an sein Anlageinstitut überwiesen. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers: 10,00 €, eigene Sparleistung des Arbeitnehmers: 20,00 €
  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 644,34 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 596,74 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 596,74 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
4) 4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 2800 Bank 644,34 € 674,34 €
4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 30 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Durch die Banküberweisung der einbehaltenen Steuerabzüge des Arbeitnehmers und die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen werden die passiven Konten Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden und Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen ausgeglichen.

Eintragungen im Hauptbuch

Hauptbuch

Soll2640 SV-VorauszahlungHaben
1) Bank1.193,48 €2) Gehälter / Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen596,74 €
3) AG-Anteil an SV596,74 €
1.193,48 €1.193,48 €
Soll2800 BankHaben
EBK10.000 €1) SV-Vorauszahlung1.193,48 €
2) Gehälter / Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen1.738,92 €
4) Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden / Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen644,34 €
Soll4830 Verbindlichkeiten gegenüber FinanzbehördenHaben
4) Bank674,34 €2) Gehälter / Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen674,34 €
674,34 €674,34 €
Soll4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen LeistungenHaben
4) Bank30 €2) Gehälter / Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen30 €
30 €30 €
Soll6300 GehälterHaben
2) SV-Vorauszahlung / Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden / Gehälter / Sonstige tarifliche o. vertragliche Aufwendungen / Bank3000 €
Soll6320 Sonstige tarifliche o. vertragliche AufwendungenHaben
2) SV-Vorauszahlung / Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden / Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen / Bank10 €
Soll6400 Arbeitgeberanteil zur SozialversicherungHaben
3) SV-Vorauszahlung596,74 €

Hinweis: Aus Gründen der Verständlichkeit wurde auf dem Konto Bank ein Anfangsbestand von 10.000 € eingestellt.

Viel Erfolg beim Üben!