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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

14.3 Lohn- und Gehaltsbuchungen

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Übung sollen Lohn- und Gehaltsbuchungen anhand von Textvorgaben durchgeführt werden.

Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus:

Der Geschäftsfall

Aufgabe 2 von 4: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiterin Frau Kruse durch und überweist das Nettogehalt. Buchen Sie bitte. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000,00 € brutto

  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 640,73 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 594,75 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 594,75 €
Grundbuch
SollHabenSollHaben
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Hinweise

Achten Sie bei der Aufgabenstellung, ob es sich um Löhne oder Gehälter handelt, um das entsprechende Konto zu verwenden.

In der Aufgabe werden nur Summen angegeben (einbehaltene Steuerabzüge, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung), da die Beträge der einzelnen Positionen wie Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer, Krankenversicherung usw. für die Buchung unerheblich sind. Beachten Sie, dass die Summen der Anteile an der Sozialversicherung nicht gleich sein müssen, da kinderlose Arbeitnehmer evtl. einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen müssen.

Da die Verbuchung der Entgeltabrechnung in mehreren Schritten erfolgt (s.u.), besteht eine Aufgabe aus 4 aufeinander folgenden Buchungssätzen, für die sich die Ausgangsdaten nicht ändern. Notieren Sie sich also ggf. die für die 4 Schritte notwendigen Summen auf einem Zettel (einbehaltene Steuer, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung, Nettoentgelt, ...) - das erleichtert das Buchen.

Sie erhalten bei den Aufgaben zusätzlich die Information Aufgabe 1 von 4 usw.

Zum Verständnis: Grundlegendes zur Buchung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Verbuchung der Entgeltabrechnung erfolgt in mehreren Schritten.

  1. Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge (bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat)
  2. Gehalts- bzw. Lohnüberweisung(am Monatsende)
  3. Erfassung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung als Personalkosten (am Monatsende)
  4. Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden (bis zum 10. des Folgemonats )

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte beschrieben. Die in den Beispielen verwendeten Zahlen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit grob gerundet.

Schritt 1: Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der gesetzlichen Sozialversicherungen werden von der jeweils zuständigen Krankenkasse per Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Arbeitgebers eingezogen. Die Krankenkasse leitet dabei die nicht ihr zustehenden Beiträge an die anderen gesetzlichen Sozialversicherungen (Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) weiter.

Die Abbuchung erfolgt bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat des Entstehens der Gehalts- bzw. Lohnbezüge.

Der Arbeitgeber teilt der Krankenkasse die Höhe der einzuziehenden Beiträge vorab im Rahmen eines Meldeverfahrens rechtzeitig mit.

Verbuchung der Vorauszahlung

Beispiel: Die Krankenkasse ABC zieht vom Unternehmer Wurm per Lastschriftverfahren zum drittletzten Bankarbeitstag die Vorauszahlung für die Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter Meyer ein. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000 € brutto

  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 640,73 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 594,75 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 594,75 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
1) 2640 SV-Vorauszahlung 2800 Bank 1189,50 € 1189,50 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Die von der Krankenkasse abgebuchten und damit geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (= Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur SV) werden auf das aktive Bestandskonto 2640 SV-Vorauszahlung gebucht. Dieses Konto stellt eine Art Forderung von Sozialversicherungsbeiträgen dar, die zum Zeitpunkt der Verbuchung am drittletzten Bankarbeitstag gegenüber dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst entsteht und im weiteren Verlauf der Buchungen beglichen bzw. verrechnet wird (siehe weiter unten).

Schritt 2: Gehalts- bzw. Lohnüberweisung

Die Überweisung des Gehalts bzw. Lohns erfolgt in den Unternehmen in der Regel am Monatsende. In diesem Zusammenhang werden vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers die Steuern (z. B. Lohnsteuer) sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) abgezogen und das ermittelte Nettoentgelt dem Arbeitnehmer auf sein Konto überwiesen.

Die durch den Arbeitgeber einbehaltenen Sozialversicherungsabgaben wurden von ihm schon vorab zum drittletzten Bankarbeitstag im Entstehungsmonat der Lohn- bzw. Gehaltsverpflichtung als SV-Vorauszahlung überwiesen. Der Arbeitgeber "holt" sich im Rahmen der Gehaltsabrechnung seinen Anteil vom Arbeitnehmer zurück.

Die mit der Gehaltsabrechnung vom Arbeitnehmer eingezogenen Steuern werden bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen.

Verbuchung der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung

Beispiel: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Gehaltsabrechnung für seinen Mitarbeiter Meyer durch und überweist Herrn Meyer sein Nettogehalt. Buchen Sie bitte. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000 € brutto

  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 640,73 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 594,75 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 594,75 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
2) 6300 Gehälter 2800 Bank 3000 € 1.764,52 €
2640 SV-Vorauszahlung 594,75 €
4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 640,73 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Auf dem Konto Gehälter bzw. Lohn wird grundsätzlich der Bruttolohn ausgewiesen.

Auf dem Konto Bank zeigt sich der Überweisungsbetrag an den Arbeitnehmer. Der Betrag wird wie folgt berechnet:

Mit der Minderung im Konto SV-Vorauszahlung um den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen wird die am drittletzten Bankarbeitstag durch den Arbeitgeber erfolgte Vorauszahlung der Sozialversicherungsbeiträge (für AG und AN) ausgeglichen.

Das Konto Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden nimmt die Lohnsteuer, den Solidarzuschlag und ggf. die Kirchensteuer auf, welche dann bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen werden muss.

Schritt 3: Erfassung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung

Die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung werden auf dem Konto 6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erfasst und können somit zur Ermittlung der Personalkosten herangezogen werden.

Verbuchung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Beispiel: Der Unternehmer Wurm führt am Monatsende die Gehaltsabrechnung für seinen Mitarbeiter Meyer durch und verbucht in diesem Zusammenhang den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000 € brutto

  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 640,73 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 594,75 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 594,75 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
3) 6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2640 SV-Vorauszahlung 594,75 € 594,75 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Die AG-Sozialversicherungsbeiträge werden auf dem Aufwandskonto Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gebucht und damit erfolgswirksam erfasst. Als Gegenkonto dient das Konto SV-Vorauszahlung. Der Arbeitgeber "begleicht" sozusagen seine eigene gegen sich gestellte Forderung aus der SV-Vorauszahlung.

Schritt 4: Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden

Bis zum 10. des Folgemonats der Entstehung von Lohn- und Gehaltsansprüchen müssen die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt beglichen werden. Hierzu gehören die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag. Darüber hinaus ziehen in Deutschland die Finanzämter "als Dienstleistung" auch die Kirchensteuern ein und leiten diese an die Kirchen weiter. Für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer ist also auch die Kirchensteuer zu überweisen.

Verbuchung der Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden

Beispiel: Der Unternehmer Wurm überweist zum 10. des Folgemonats seine von seinem Mitarbeiter Meyer einbehaltenen Steuerabzüge an das Finanzamt. Folgende Daten liegen vor:

Gehalt: 3000 € brutto

  • Summe der einbehaltenen Steuerabzüge inkl. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer: 640,73 €
  • Summe Arbeitnehmeranteile an der SV: 594,75 €
  • Summe Arbeitgeberanteile an der SV: 594,75 €

Grundbuch

SollHabenSollHaben
4) 4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden 2800 Bank 640,73 € 640,73 €

Hinweis: Dazugehörige Hauptbucheintragung siehe weiter unten.

Durch die Banküberweisung der einbehaltenen Steuerabzüge des Arbeitnehmers wird das passive Konto Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden ausgeglichen.

Eintragungen im Hauptbuch

Hauptbuch

Soll2640 SV-VorauszahlungHaben
1) Bank1189,50 €2) Gehälter594,75 €
3) AG-Anteil an SV594,75 €
1189,50 €1189,50 €
Soll2800 BankHaben
EBK10.000 €1) SV-Vorauszahlung1189,50 €
2) Gehälter1764,52 €
4) Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden640,73 €
Soll4830 Verbindlichkeiten gegenüber FinanzbehördenHaben
4) Bank640,73 €2) Gehälter640,73 €
640,73 €640,73 €
Soll6300 GehälterHaben
2) SV-Vorauszahlung, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden, Bank3000 €
Soll6400 Arbeitgeberanteil zur SozialversicherungHaben
3) SV-Vorauszahlung594,75 €

Hinweis: Aus Gründen der Verständlichkeit wurde auf dem Konto Bank ein Anfangsbestand von 10.000 € eingestellt.

Viel Erfolg beim Üben!