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VWL-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

3.13 Arten von Angebotsmonopolen - Multiple Choice

Die Aufgaben

Mit Hilfe eines Multiple-Choice-Tests können Fragen rund um das Thema Arten von Angebotsmonopolen geübt werden.

Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Angebotsmonopole

Liegt ein Angebotsmonopol vor, so gibt es nur einen Anbieter am Markt. Daher gibt es keine Konkurrenz. Der Nachfrager hat keine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern.

In der Literatur wird eine Vielzahl von Monopolarten beschrieben, die in Ausschnitten nachfolgend dargestellt werden. Dabei gibt es einige Monopole, die eigentlich von der Marktform Oligopole wären, jedoch als Monopole bezeichnet werden. Auch auf diese Besonderheiten wird eingegangen.

Staatsmonopol (auch öffentliches Monopol genannt)

Bei einem Staatsmonopol ist der Angebotsmonopolist der Staat (z. B. die Bundesrepublik Deutschland, das Land Bayern etc.). Er, der Staatsmonopolist, tritt als alleiniger Anbieter eines Gutes auf.

Beispiel: DB-Strecke Westerland (Sylt) - Niebüll

Im Bundesland Schleswig-Holstein wird von der Deutschen Bahn die Strecke zwischen Westerland und Niebüll über den berühmten Hindenburgdamm betrieben. Eine Konkurrenz durch ein anderes Bahnunternehmen gibt es derzeit nicht. Der Staat als Eigentümer der Deutschen Bahn hat auf dieser Strecke ein Staatsmonopol.

Über Staatsmonopole können sich Staaten Einnahmen sichern. Voraussetzung dafür ist, dass das angebotene Gut auch nachgefragt wird und nicht durch andere Güter von anderen Anbietern substituiert werden kann.

Andererseits können Staatsmonopole Güter anbieten, zu deren Herstellung man hohe Investitionen benötigt und die mangels Renditemöglichkeiten von privater Seite sonst nicht angeboten würden.

Beispiel: Ausbau des schnellen Internets

Um das Gut schnelles Internet auszubauen, sind hohe Investitionen notwendig. In ländlichen Regionen werden aufgrund hoher Investitionskosten (große Gebiete) und geringer erwarteter Einnahmen (niedrige Bevölkerungsdichte) schnelle Internetverbindungen nicht angeboten.

In diesem Fall könnte durch ein staatliches Angebotsmonopol, welches die Leitungen legt und später anbietet, ein schnelles Internet aufgebaut werden.

Ein Staatsmonopol wäre hier geboten, damit der Staat mit Hilfe der Einnahmen aus städtischen Regionen die Investitionen in ländlichen Regionen quersubventionieren kann. Würde es kein Monopol geben, so bestünde die Gefahr, dass private Anbieter im lukrativen städtischen Raum investieren (hier könnten die Einnahmen die Investitionen übersteigen), und damit die staatlichen Investitionen im ländlichen Raum gefährden, weil dem Staat dann die städtischen Einnahmen fehlen würden.

Staatsmonopole gibt es auch in Märkten, in denen Gefahren für die Verbraucher existieren (z. B. Suchtgefahren => Lottomonopol). Der Staat hat über das Monopol die Möglichkeit, den Markt stark zu reglementieren und den Zugang einzuschränken.

Dabei kann der Staat in Interessenkonflikte geraten. Im Beispiel mit dem Lottomonopol kann das Interesse an der Erhöhung der Einnahmen aus dem Staatsmonopol (z. B. durch Förderung des Glückspiels) mit dem Interesse an der Reduzierung der Gefahren kollidieren, das sich aus dem eigentlichen Ziel des Monopols ergibt (z. B. Einschränkung des Glücksspiels zur Eindämmung von Spielsucht).

Die Anzahl der Staatsmonopole nimmt in Europa kontinuierlich ab (Stichwörter: Privatisierung und Liberalisierung der Märkte).

Privatmonopol

Bei einem Privatmonopol ist nicht der Staat, sondern ein privatrechtliches Unternehmen der Eigentümer. Die öffentliche Kontrolle ist bei einem Privatmonopol geringer als bei einem Staatsmonopol.

Natürliches Monopol

Bei natürlichen Monopolen unterscheidet man nach der Art der Entstehung des Monopols folgende zwei Arten:

1. natürliches Monopol als Ergebnis regionaler Besonderheiten

Diese Monopole "entstehen dadurch, dass ein Anbieter exklusiv über einen bestimmten Rohstoff verfügt, z. B. über eine besondere Weinbauanlage oder den alleinigen Zugang zu einer Mineralwasserquelle von herausragender Qualität." (Boller, E., u. a.: Praxisorientierte Volkswirtschaft für das Fachgymnasium, Rinteln, 4. Auflage, 2004, S. 154).

2. natürliches Monopol als Ergebnis besonderer Kostenstrukturen am Markt

Ein natürliches Monopol kann dann entstehen, wenn ein Unternehmen Güter günstiger herstellen kann als jede andere Anbieterzahl am Markt.

Dieses Verhältnis wird mit folgender Formel beschrieben:

K(X) < k1(x1) + k2(x2) + ... + kn(xn)

mit X = x1 + x2 + ... + xn

In Worten: Ein Unternehmen kann die gesamte Menge (X) günstiger herstellen als alle anderen Unternehmen am Markt (1 bis n). Es liegt eine so genannte strikte Subadditivität der Kosten vor.

Begründet sind die niedrigeren Kosten eines Anbieters u. a. durch:

  1. die Fixkostendegression, denn mit wachsendem Absatz sinkt der Anteil der fixen Kosten am Verkaufspreis (Beispiel: Investitionskosten für ein Glasfaserkabel in der Erde. Je mehr Nutzer das Netz nutzen, desto geringer ist der Kostenanteil für jeden Nutzer bzw. Nachfrager.). Der Anbieter kann aufgrund seiner Größe daher günstigere Preise anbieten als die anderen Anbieter zusammen. Das hängt damit zusammen, dass die anderen Anbieter in der Regel die gleichen Erschließungskosten zu tragen haben, jedoch aufgrund geringerer Kundenzahlen höhere Kosten in den Preisen berücksichtigen müssen.
  2. größere Lerneffekte durch eine Zusammenballung von Kompetenz (z. B. Forschungsabteilung, die günstige Produktionsformen entwickelt).

Der Anbieter mit den günstigen Preisen könnte die Subadditivität der Kosten nutzen, um zum Nachteil der anderen Anbieter die Preise noch weiter zu senken und diese vom Markt zu drängen. Übrig bliebe ein natürliches Angebotsmonopol.

Wenn das übrig gebliebene Unternehmen das Produkt günstiger anbieten kann als alle anderen Unternehmen, da eine Kostenvervielfältigung (z. B. jeder Telekomanbieter legt eigene Glasfaserkabel) unterbleibt, so kann das Ergebnis im Sinne der Verbraucher (wohlfahrtstheoretisch) erwünscht sein. Wird die Marktstellung jedoch vom Angebotsmonopolisten genutzt, um die Preise wieder zu erhöhen und Monopolgewinne zu erhalten, ist der mögliche Vorteil eines natürlichen Monopols dahin. Natürliche Monopole sollten vom Staat daher ausreichend kontrolliert werden.

In vielen Lehrbüchern werden oft jene Unternehmen als natürliche Monopolisten bezeichnet, bei denen sehr hohe Investitionskosten für ein Netz entstehen (z. B. Kommunikations­unternehmen, Gas­unternehmen etc.). Bei diesen Unternehmen sind die Fixkosten im Preis im Vergleich zu den Betriebskosten in der Regel sehr hoch. Ein natürliches Monopol könnte hier, wenn es seine Position nicht ausnutzt, günstige Preise im Sinne der Verbraucher versprechen.

Beispiel: Telekommunikationsunternehmen

Angenommen der Ausbau eines Glasfasernetzes für schnelles Internet für eine kleine Stadt kostete 40 Millionen Euro und in der Stadt gäbe es 70.000 Haushalte, die sich einen Netzanschluss wünschten. Ist das Netz erst einmal gelegt, so entstehen nur noch geringe laufende Betriebskosten.

Pro Haushalt entstünden 571,43 € Investitionskosten (40.000.000 € geteilt durch 70.000 Haushalte). Diese Kosten (Fixkosten) müssten neben den allgemeinen Betriebskosten auf die Haushalte umgelegt werden.

Gäbe es einen zweiten Anbieter, der ebenso Glasfaserkabel verlegen würde (eine Parallelstruktur entsteht), so entstünden nochmals Investitionskosten, die ebenso auf die Haushalte umgelegt werden müssten. Da sich die Anzahl der Haushalte, die einen Glasfaseranschluss möchten, nicht erhöht, würden die zwei Unternehmen um die 70.000 Haushalte in Konkurrenz treten.

Derjenige, der mehr Haushalte gewinnt, könnte die Investitionskosten auf mehr Haushalte umlegen und damit die Leistung zu einem geringeren Preis anbieten als der andere Anbieter. Der unterlegene Konkurrent müsste dann höhere Preise verlangen, um seine Investitionskosten zu decken, die aber von den Nachfragern wahrscheinlich nicht akzeptiert werden würden.

Langfristig würde die aus der Kostenumlage auf die Preise resultierende Ungleichheit zunehmen und zu einem Wettbewerbsvorteil für den größeren Anbieter führen, der mehr Kunden hat. Der teurere Anbieter würde aus dem Markt scheiden und es entstünde ein natürliches Monopol. Die hohen Investitionskosten lassen im beschriebenen Fall es nicht zu, dass sich mehrere Anbieter am Markt behaupten können.

Kollektivmonopol (auch Vertragsmonopol oder Gemeinschaftsmonopol genannt)

Ein Kollektivmonopol entsteht dann, wenn sich alle Anbieter am Markt auf gemeinsame Leistungen und Preise festlegen (z. B. durch Bildung eines Preiskartells) und so der Wettbewerb am Markt ausgeschaltet wird. In den meisten Ländern sind solche Absprachen in der Regel nicht zulässig (in Deutschland existiert zum Beispiel das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das die Bildung eines Preiskartells ausdrücklich verbietet).

Rechtliches Monopol

Ein Monopol wird als rechtliches Monopol bezeichnet, wenn das Monopol nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung existiert. In der Literatur werden in diesem Zusammenhang zwei Fälle unterschieden:

  1. Einem Unternehmen werden staatliche Hoheitsrechte verliehen, die es mit einer Monopolmacht ausstatten (Beispiel: der Staat verleiht der Post das Postmonopol).
  2. Ein Monopol entsteht durch Beantragung eines Rechtsschutzes (z. B. Patentschutz).

Zum Weiterlesen: Patent und andere Formen des gewerblichen Rechtsschutzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerblicher_Rechtsschutz)

Teilmonopol

Bei der Sonderform des Teilmonopols steht ein sehr großer Anbieter (mit einem sehr hohen Marktanteil) gemeinsam mit vielen kleinen Anbietern vielen Nachfragern gegenüber.

Definitorisch könnte diese Angebots- und Nachfragekonstellation auch als Angebotsoligopol bezeichnet werden. Da aber die Macht des sehr großen Anbieters weit über die Macht aller anderen Anbieter hinausgeht, wird auch bei sonst oligopolistischen Marktstrukturen von einem Teilmonopol des mächtigen Anbieters gesprochen (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Teilmonopol.

Beispiel: Teilmonopol

In Miniland besitzt die Softwarefirma Makrosoft bei den Betriebssystemen für Heimcomputer einen Marktanteil von 98 %. Die restlichen Anbieter teilen sich die restlichen 2 % des Marktes auf. Makrosoft besitzt in Miniland ein Teilmonopol.

Das Teilmonopol wird in der Literatur oft auch als Quasi-Monopol bezeichnet (siehe: http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1146418#Quasi-Monopol).

Viel Erfolg beim Üben.