Rewe
Rewe-Trainer: Wichtiges zur Entgeltabrechnung, Stand 2018

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer.

Kirchensteuer

Ist der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig, so muss von der Lohnsteuer eine Kirchensteuer berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten werden. Der Kirchensteuersatz beträgt in allen Bundesländern 9 %, nur in Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8 %.

Hinweis: Auf in der Praxis mögliche Kappungen der Kirchensteuer, die zu geringeren Kirchensteuersätzen bei Besserverdienenden führen, wird in den Aufgaben nicht eingegangen.

Gesetzliche Sozialversicherung

Grundsätzlich werden die Beiträge vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet, es sei denn, dass es über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Achten Sie in den Aufgaben auf die Beitragsbemessungsgrenzen!

Sozial­versicherungBeitragssatzBeitragssatz ArbeitnehmerBeitragssatz ArbeitgeberBeitrags­bemes­sungs­grenze
Kranken­versicherung
(KV)
14,6 %7,3 % + x7,3 %4425,00 € (West und Ost)
Renten­versicherung
(RV)
18,6 %9,3 %9,3 %6500 € (West) 5800 € (Ost)
Arbeitslosen­versicherung
(AV)
3,0 %1,5 %1,5 %6500 € (West) 5800 € (Ost)
Pflege­versicherung
(PV)
2,55 %1,275 %
0,25 % Zuschlag für Kinderlose
1,275 %4425,00 € (West und Ost)

*Der Zuschlag zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Er ist der Aufgabenstellung zu entnehmen.

**Der Zuschlag für Kinderlose ist von Arbeitnehmern ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zu entrichten.