Die Aufgaben sehen zum Beispiel so aus:
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 53.010,00 €, die nach Leistung abgeschrieben werden soll. Die geschätzte Gesamtnutzungsdauer der Maschine liegt laut Herstellerangaben bei 28.500 h. Berechnen Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge bei folgenden Angaben: 2009 5.700 h, 2010 5.100 h und 2011 6.725 h
| Jährliche Abschreibung | ||
|---|---|---|
| 1.) | 2009 | € |
| 2.) | 2010 | € |
| 3.) | 2011 | € |
Zunächst ist der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit zu berechnen, danach die Abschreibungsbeträge für die angegebene Jahre mit der entsprechenden Nutzung.
Bei der Leistungsabschreibung geht es um die Abschreibung bzw. den Wertverlust durch Inanspruchnahme eines beweglichen Anlagegutes, z. B. eines Autos oder einer Maschine, die/der entsprechend auf verschiedene Nutzungsjahre verteilt wird. Ausgangspunkt der Leistungsabschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie der nachgewiesene Nutzungsumfang.
Das Einkommenssteuergesetz sagt hierzu:
§ 7 EstG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)
(1)Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich (...) auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). (...)
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. (...)
Hinweis: Der im Gesetz genannte Begriff Absetzung für Abnutzung ist gleichbedeutend mit dem Begriff Abschreibung.
Wie Sie sehen, wird im Gesetz verlangt, dass im Falle der Durchführung einer Leistungsabschreibung der Umfang der Leistung (Inanspruchnahme des Anlagegutes) nachzuweisen ist. Hierzu sollten Dokumentationen (z. B. Fahrtenbücher, Maschinenstundenzähler) seitens des Unternehmers geführt werden.
Ein Unternehmer kauft einen Lastwagen für 250.000 € (Anschaffungskosten). Die geschätzte Gesamtleistung des Lastwagens wird laut Herstellerangaben mit 1.000.000 km angegeben.
Der Lastwagen fuhr in den ersten drei Jahren folgende Kilometer:
Lösung:
Zuerst wird der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit (AB/LE) ermittelt:
| AB/LE = | Anschaffungskosten |
| geschätzte Gesamtleistung |
| AB/LE = | 250.000 € |
| 1.000.000 km |
| AB/LE = 0,25 | € |
| km |
Mit Hilfe des ermittelten Abschreibungsbetrages von 0,25 €/km lässt sich nun die Abschreibung entsprechend der Laufleistung auf die einzelnen Jahre verteilen:
| Leistungsabschreibung pro Jahr | |||
|---|---|---|---|
| 1.) | 1. Jahr | 87.500,00 € = 350.000 km · 0,25 €/km | |
| 2.) | 2. Jahr | 35.000,00 € = 140.000 km · 0,25 €/km | |
| 3.) | 3. Jahr | 75.000,00 € = 300.000 km · 0,25 €/km | |
Viel Erfolg beim Üben.