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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

2.1 Inventur und Inventar: Multiple Choice

Die Aufgaben

In dieser Übung geben Multiple-Choice Aufgaben zum Thema Inventur und Inventar einen Einblick in wichtiges Basiswissen, welches sich in vielen Prüfungen wiederfindet.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Zum Verständnis: Grundlegendes zur Inventur

Die Inventur ist eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens und der Schulden in einem Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag, die zu Beginn eines Handelsgewerbes und am Ende jedes Geschäftsjahres durchgeführt werden muss (siehe auch § 240 HGB und § 140 AO).

Durch eine Inventur erhält der Kaufmann jedes Jahr den korrekten Wert seines Unternehmens. Er kann so die u. U. im Laufe des Jahres entstandenen Verluste durch Diebstähle oder den entstandenen Schwund (z. B. durch Verdunsten einer Flüssigkeit) erfassen. Des Weiteren können durch die Inventur Buchungsfehler aufgedeckt werden.

Ohne Inventur und anschließende Korrektur würde der Unternehmenswert entweder zu hoch (bei Diebstahl, Schwund und Fehlbuchungen) oder zu niedrig (bei Fehlbuchungen) angesetzt werden.

Das Unterlassen einer Inventur wäre nicht nur ein Verstoß gegen grundsätzliche Regelungen des Gesetzgebers, sondern auch ein Verstoß gegen den Grundsatz kaufmännischer Vernunft.

Arten der Inventur

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Inventur:

Körperliche Inventur:

Bei einer körperlichen Inventur werden Vermögensgegenstände erfasst und anschließend bewertet. Dabei gibt es folgende Verfahren:

Buchinventur:

Im Rahmen der Buchinventur werden alle Vermögensteile und Schulden erfasst, die nicht im Rahmen der körperlichen Inventur gezählt, gemessen, gewogen oder geschätzt werden können. Hierzu zählen u. a. die Schulden, die Forderungen und Bankguthaben. Zur Erfassung bedient man sich hier der Belege (z. B. Bankauszüge).

Zeitpunkt der Inventur – Inventurverfahren

Der Gesetzgeber lässt insgesamt drei Zeitpunkte der Inventur zu:

Stichtagsinventur

Bei der Stichtagsinventur wird die Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag durchgeführt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle Zugänge und Abgänge, welche nach bzw. vor dem tatsächlichen Aufnahmetag stattfanden, im Rahmen einer Wertfortschreibung bzw. Wertrückrechnung berücksichtigt werden müssen.

Bei der Wertrückrechnung liegt der Aufnahmetag nach dem Stichtag. Um den Bestand und seinen Wert für den Stichtag zu ermitteln, müssen die Verkäufe (Abgänge) addiert und die Käufe (Zugänge) subtrahiert werden.

Beispiel einer Wertrückrechnung:

Der Kaufmann Müller führt am 4.01.2018 eine Inventur der Fernseher in seinem Geschäft durch. Als Stichtag gilt der 31.12.2017.

Zum Zeitpunkt der Inventur am 4.01.2018 besaß der Kaufmann Müller 6 Fernseher a 200 €.

Am 03.01.2018, also am Tag vor der Inventur verkaufte Herr Müller zwei Fernseher (Wert je 200 €) und bekam von seinem Lieferanten einen neuen Fernseher geliefert (Einkaufspreis 200 € ohne Umsatzsteuer).

Wie viele Fernseher mit welchem Wert besaß der Kaufmann Müller am Stichtag der Inventur 31.12.2017?

Zur Lösung ist eine Wertrückrechnung vorzunehmen.

FernseherWert
am Aufnahmetag (04.01.2018)61200 €
+ Verkäufe (03.01.2018)2400 €
- Käufe (03.01.2018)1200 €
Anzahl und Wert der Fernseher am Stichtag (31.12.2018):71400 €

Hinweis: Hätte der Kaufmann Müller seine Fernseher am Stichtag, also am 31.12.2017 gezählt, so wäre er auf 7 Fernseher mit einem Wert von 1400 € gekommen.

Bei der Wertfortschreibung liegt der Aufnahmetag vor dem Stichtag. Hier müssen die Verkäufe subtrahiert und die Käufe addiert werden.

Der Nachteil einer Stichtagsinventur ist, dass es gerade in größeren Betrieben in der kurzen Aufnahmezeit einen hohen Arbeitsanfall durch das Durchführen der Inventur gibt, wodurch der reguläre Geschäftsbetrieb nicht wie üblich durchgeführt werden kann.

Deswegen gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit der vor- bzw. nachverlegten Inventur oder der permanenten Inventur.

Vor- bzw. nachverlegte Inventur

Bei dieser Form der Inventur kann die Inventur drei Monate vor (vorverlegte Inventur) oder zwei Monate nach (nachverlegte Inventur) dem Stichtag stattfinden. Auch hier ist wie bei der Stichtagsinventur eine Wertfortschreibung bzw. Wertrückrechnung vorzunehmen (siehe § 241 HGB).

Diese Form der Inventur gibt dem Unternehmen mehr zeitlichen Freiraum in der Durchführung der Inventur. Betriebsschließungen aufgrund der Durchführung der Inventur können so vermieden werden.

Permanente Inventur

Im Rahmen der permanenten Inventur kann die Inventur des Vorratsvermögens (Teil des Umlaufvermögens: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe usw.) im Laufe des gesamten Jahres durchgeführt werden. Dabei muss jeder Vermögensgegenstand des Vorratsvermögens mindestens einmal im Jahr körperlich gezählt werden, um den Istbestand zu ermitteln und diesen mit dem Buchbestand in der Lagerkartei bzw. Lagerdatei am Tag der Aufnahme abzugleichen. Anschließend müssen alle der permanenten Inventur folgenden Bestandsveränderungen im Vorratsvermögen durch Belege, auf denen der Tag, die Höhe und die Menge des Zugangs- bzw. Abgangs vermerkt ist, aufbewahrt werden. Zudem muss eine Bestandsfortschreibung in der Lagerkartei bzw. Lagerdatei erfolgen.

Vorteil dieser Form der Inventur ist die leicht zu organisierende Durchführung der Inventur. Hier bedarf es keiner kurzfristigen hohen Personalausstattung zur Bestandsaufnahme.

Zum Verständnis: Grundlegendes zum Inventar

Das Inventar ist ein Bestandsverzeichnis, welches das Vermögen und die Schulden zu einem Stichtag aufzeigt und auf Basis der Inventur erstellt wird.

Die Pflicht zur Erstellung des Inventars ist u. a. im § 240 HGB niedergeschrieben.

Das Inventar ist später maßgeblich für die Erstellung der Bilanz. Das Inventar muss gemäß dem § 257 HGB 10 Jahre aufbewahrt werden.

Grundsätzlich besteht das Inventar aus dem Vermögen und den Schulden. Das Eigenkapital (Reinvermögen) kann ermittelt werden, indem die Schulden vom Vermögen abgezogen werden.

Gegliedert wird das Inventar auf der Vermögensseite in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen.

Das Anlagevermögen beinhaltet alle Vermögensgüter, die langfristig bzw. dauerhaft im Unternehmen eingesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel der Fuhrpark oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen alle Güter, die nur vorübergehend eingesetzt oder gebunden sind. Ein bekanntes Beispiel für Umlaufvermögen sind die Rohstoffe in einem Industriebetrieb.

Die konkrete Gliederung eines Inventars hängt stark von der Art des Unternehmens ab. Nicht jedes Unternehmen hat zum Beispiel einen Fuhrpark und benötigt daher im Inventar eine Position Fuhrpark.

Beispiel einer üblichen Gliederung eines Inventars in einem Industriebetrieb

Auffällig bei der oben stehenden Aufstellung ist, dass das Vermögen nach Liquidität (Flüssigkeit) sortiert ist. Demgegenüber sind die Schulden nach Fälligkeit sortiert, d. h. langlaufende Schulden stehen oben und die Kurzläufer (z. B. Lieferantenkredite, die über zwei Wochen laufen) unten.

Viel Erfolg beim Üben.