Regeln zum Thema 3: Wörtliche Rede (EÜ)
3.1 Wörtliche Wiedergabe von Sätzen (Begleitsatz mit Doppelpunkt/Komma)

Bei der wörtlichen Wiedergabe werden verschiedene Fälle betrachtet. Bei der Behandlung beginnt man meist damit, dass das wörtlich Wiedergegebene (direkte Rede) ein Satz (angeführter Satz) ist, der von einem so genannten Begleitsatz begleitet wird.
Typische Formen des Begleitsatzes sind Er/Sie sagte/fragte/antwortete/entgegnete/dachte usw. usf.
Der Begleitsatz kündigt an bzw. erklärt, dass etwas wörtlich wiedergegeben wird.
Dabei kann der Begleitsatz vor oder hinter dem angeführten Satz stehen oder in den angeführten Satz eingeschoben sein. Auch der angeführte Satz kann in den Begleitsatz eingeschoben sein.
Die Stellung des angeführten und des Begleitsatzes beeinflusst die Zeichensetzung zur wörtlichen Rede. Die möglichen Fälle werden im Folgenden detailliert betrachtet.
1. Begleitsatz als vorangestellter Aussagesatz
Nach dem Begleitsatz schreibt man einen Doppelpunkt. Das Satzschlusszeichen des angeführten Satzes ändert sich nicht.
- Der König sagte: "Ich liebe dich, mein Kind."
- Peter rief: "Warte nur, ich kriege dich schon noch!"
- Marie fragte: "Warum regiert Geld die Welt?"
2. Begleitsatz als nachgestellter Aussagesatz
Ist das Satzschlusszeichen des angeführten Satzes ein Punkt, dann entfällt dieser. Nach dem schließenden Anführungszeichen des angeführten Satzes setzt man ein Komma. Nach dem Begleitsatz setzt man einen Punkt.
- "Ich liebe dich, mein Kind", sagte der König.
- "Warte nur, ich kriege dich schon noch!", rief Peter.
- "Warum regiert Geld die Welt?", fragte Marie.
3. Begleitsatz als eingeschobener Aussagesatz
Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein. Das Satzschlusszeichen des angeführten Satzes ändert sich nicht. Steht an der Stelle des Einschubs im angeführten Satz ein Komma, so entfällt dieses, da vor dem schließenden Anführungszeichen nie ein Komma steht (vgl. Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen, Mannheim, 2011, S. 230).
- "Ich", sagte der König, "liebe dich, mein Kind."
- "Warte nur", rief Peter, "ich kriege dich schon noch!" (wörtliche Rede: "Warte nur, ich kriege dich schon noch!")
- "Warum", fragte Marie, "regiert Geld die Welt?"
4. Begleitsatz als vorangestellter Ausrufe-, Aufforderungs- oder Fragesatz
Ist der Begleitsatz ein Ausruf, eine Aufforderung oder eine Frage, so behält er sein Satzzeichen. Ist dabei der angeführte Satz ein Aussagesatz, so verliert er seinen Punkt.
- Bei Feuer musst du rufen: "Feuer!"!
- Hat Maria wirklich gefragt: "Wie konntest du nur so dumm sein?"?
- Hat Peter wirklich gesagt: "Ich komme nie mehr wieder"? (wörtliche Rede: "Ich komme nie mehr wieder.")
Hinweis: Bei der Verwendung des Ausrufezeichens ist der situative Kontext bzw. die Absicht des Sprechers entscheidend, denn nach Aufforderungen, Wünschen usw., denen kein besonderer Nachdruck verliehen werden soll, setzt man kein Ausrufezeichen, sondern einen Punkt (vgl. Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen, Mannheim, 2011, S. 193). Es wäre also auch möglich:
- Bei Feuer musst du rufen: "Feuer!"
Die unterschiedlichen Satzschlusszeichen führen zu einer unterschiedlichen Betonung beim Vorlesen.
5. Der angeführte Satz ist in den Begleitsatz eingeschoben
Diese Variante ist eine Kombination aus vorangestelltem und nachgestelltem Begleitsatz.
Nach dem vorangestellten Begleitsatz steht ein Doppelpunkt. Der angeführte Satz verliert seinen Schlusspunkt. Nach dem schließenden Anführungszeichen steht ein Komma.
- Peter sagte: "Ich möchte auch mitkommen", aber keiner hörte ihm zu.
- Als ich sie zu bleiben bat, sagte sie nur: "Das geht nicht", und ließ mich stehen.
Endet der angeführte Satz mit einem Ausrufe- oder Fragezeichen, so bleiben diese erhalten. Nach dem schließenden Anführungszeichen steht ein Komma.
- Peter rief: "Pass gut auf dich auf!", aber Hannes hörte ihn schon nicht mehr.
- Er fragte: "Kann ich noch etwas für Sie tun?", und blickte mich erwartungsvoll an.
Der nachgestellte Begleitsatz kann auch mit einem Ausrufe- oder Fragezeichen enden. Nach dem schließenden Anführungszeichen steht, wie auch in den anderen Fällen, ein Komma.
- Jammere doch dem Lehrer vor: "Ich bin so krank", und huste dazu!
- Hat Maria wirklich gefragt: "Wie konntest du nur so dumm sein?", oder war sie doch etwas diplomatischer?
Die Regeln in Kurzfassung
- Der angeführte Satz steht in Anführungszeichen.
- Ist das Satzschlusszeichen des angeführten Satzes ein Punkt, dann entfällt dieser, wenn darauf der Begleitsatz oder ein Teil davon folgt.
- Nach dem Begleitsatz setzt man einen Doppelpunkt, wenn der angeführte Satz darauf folgt.
- Vor dem Begleitsatz steht ein Komma, wenn der Begleitsatz auf den angeführten Satz folgt.
- Der Begleitsatz steht in paarigem Komma, wenn er in den angeführten Satz eingeschoben ist.
- Ist der Begleitsatz eingeschoben und an der Stelle des Einschubs steht im angeführten Satz ein Komma, so entfällt dieses.
- Ist der vorangestellte Begleitsatz selbst eine Frage oder ein Ausruf, so setzt man nach dem angeführten Satz entsprechend ein Frage- bzw. Ausrufezeichen.
Faustregeln als Merkhilfe
- Frage- und Ausrufezeichen entfallen nie.
- Der Punkt kann nur im angeführten Satz oder im Begleitsatz entfallen.
- Der Begleitsatz wird durch Doppelpunkt (vorangestellt) oder Komma (nachgestellt, eingeschoben) vom angeführten Satz getrennt.
- Vor dem schließenden Anführungszeichen des angeführten Satzes steht nie ein Komma.
- Der Punkt kann nicht gleichzeitig vor und hinter dem schließenden Anführungszeichen stehen.
Hinweise zum Vorgehen
Am Anfang fällt es gewöhnlich etwas schwer, die Regeln anzuwenden, denn es sind nicht wenige, sodass sich die Frage stellt, welche denn nun anzuwenden ist. Deshalb sollte man sich ein bestimmtes Vorgehen angewöhnen. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass man sich folgende Fragen beantwortet:
- Was ist der angeführte Satz für ein Satz?
- Ausrufe- oder Fagesatz => Satzschlusszeichen bleiben erhalten
- Aussagesatz => Punkt hängt von der Position des angeführten Satzes ab:
- nach dem Begleitsatz => Punkt bleibt erhalten
- vor dem Begleitsatz=> Punkt entfällt
- Wo steht der Begleitsatz?
- vor dem angeführten Satz => nach dem Begleitsatz steht ein Doppelpunkt
- nach dem angeführten Satz => vor dem Begleitsatz steht ein Komma
- in den angeführten Satz eingeschoben => vor und hinter dem Begleitsatz steht ein Komma
- Welches Satzschlusszeichen bekommt der Ganzsatz aus angeführtem und Begleitsatz?
- Begleitsatz ist als Aussage vorangestellt oder eingeschoben => Ganzsatz endet mit dem schließenden Anführungszeichen des angeführten Satzes
- Begleitsatz ist als Frage oder Ausruf vorangestellt => Ganzsatz endet mit Frage- oder Ausrufezeichen nach mit dem schließenden Anführungszeichen des angeführten Satzes
- Begleitsatz ist als Aussage nachgestellt => Ganzsatz endet mit Punkt (nachgestellte oder eingeschobene Begleitsätze als Fragen oder Ausrufe gibt es nicht)
Ob man zuerst die Frage 1 oder 2 beantwortet, ist Geschmackssache.
Das Vorgehen an zwei Beispielen
Beispiel 1
- wörtliche Rede: Himbeereis mag ich nicht so sehr.
- vorangestellter Begleitsatz: Peter sagte
- 1.2 wörtliche Rede => Aussagesatz => nach dem Begleitsatz => Punkt bleibt
- 2.1 Begleitsatz ist vorangestellt => Doppelpunkt nach dem Begleitsatz
- 3.1 Begleitsatz ist vorangestellt => Ganzsatz endet mit schließendem Anführungszeichen des angeführten Satzes (der Punkt vor dem schließenden Anführungszeichen kommt von 1.2)
Lösung: Peter sagte: "Himbeereis mag ich nicht so sehr."
Beispiel 2
- wörtliche Rede: Pass gut auf dich auf!
- Begleitsatz mit eingeschobener wörtlicher Rede: Peter rief ... aber Hannes hörte ihn schon nicht mehr
- 1.1 wörtliche Rede => Ausrufesatz => Ausrufezeichen bleibt
- 2.1 Teil 1 des Begleitsatzes ist vorangestellt => Doppelpunkt nach dem Begleitsatz
- 2.2 Teil 2 des Begleitsatzes ist nachgestellt => Komma vor dem Begleitsatz
- 3.3 Begleitsatz (Teil 2) ist als Aussage nachgestellt => Ganzsatz endet mit Punkt
Lösung: Peter rief: "Pass gut auf dich auf!", aber Hannes hörte ihn schon nicht mehr.
Hinweis zu den Übungen
In den Übungen sind fehlende Satzzeichen einzusetzen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- die Anführungszeichen um das wörtlich Wiedergegebene
- das schließende Satzzeichen im angeführten Satz
- die Satzzeichen zwischen Begleitsatz und angeführtem Satz
Die wörtliche Rede ist mit allen Satzzeichen vorgegeben.
Im Eingabefeld ist der Ganzsatz, also Begleitsatz und Anführung, ohne Anführungszeichen und ohne die relevanten Satzzeichen vorgegeben.
Beispiele wie
Bei Feuer musst du rufen: "Feuer!"! kommen in den Übungen nicht vor, da für den Begleitsatz vorgegeben werden müsste, ob ihm besonderer Nachdruck verliehen werden soll oder nicht. Begleitsätze als Fragen sind dagegen möglich, da die Frage an der Satzgliedstellung erkennbar ist.
Hinweis zu den Anführungszeichen
Bei den Anführungszeichen gibt es unterschiedliche Varianten: "...", „...“, »...«, «...».
In den Übungen sind gerade Anführungszeichen (also "...") zu verwenden, da bei der Arbeit mit dem Browser typographische Anführungszeichen als Sonderzeichen eingegeben werden müssten.
Und nun viel Erfolg beim Üben!