Der Orthograph - Regeln und Diktate

Regeln zum Thema 11: Getrennt- und Zusammenschreibung

11.5 Verbindungen des Typs Rat suchend, ratsuchend, guten Rat suchend

Eule

Die Grundregel für die Schreibung von Verbindungen aus Substantiv, Verb, Adverb, Adjektiv oder Partikel und einem adjektivisch gebrauchten Partizip lautet, dass man diese Verbindungen genauso schreibt wie den zugrunde liegenden Infinitiv (vgl. Dudenregel K58):

Dabei ist Folgendes zu beachten (vgl. § 36 2.2):

(1) Verbindungen aus Substantiv, Verb, Adverb, Adjektiv oder Partikel und einem adjektivisch gebrauchten Partizip schreibt man getrennt oder zusammen:

(2) Bei Substantivierungen sind ebenfalls zwei Schreibungen möglich, da man die Verbindung als Wortgruppe oder als zusammengesetzte Substantivierung auffassen kann:

(3) Nur getrennt schreibt man, wenn der erste Bestandteil erweitert oder gesteigert ist:

(4) Nur zusammen schreibt man, wenn die ganze Verbindung erweitert oder gesteigert ist:

Hinweis

Die optionale Zusammenschreibung in (1) ist 2006 eingeführt worden. Von 1996 bis 2006 galt, dass sich die Schreibung in diesen Fällen ausschließlich nach der zugrunde liegenden Infinitivgruppe richtet:

In Fällen notwendiger Zusammenschreibung (wehklagend, da: wehklagen wird auch weiterhin mit der Schreibung des zugrunde liegenden Infinitivs operiert.

Bemerkenswerterweise spielt bei den Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung bei der Wortart Adjektiv (§ 36) die Betonung keine Rolle, zumindest wird sie nicht erwähnt. Es gibt auch keinen Hinweis auf die Getrenntschreibung morphologisch komplexer Verbindungen wie in § 34 2.3 (Verb), sodass der Eindruck entstehen kann, man könne alle Verbindungen aus Substantiv, Verb, Adverb, Adjektiv oder Partikel und einem adjektivisch gebrauchten Partizip (s. (1)) getrennt oder zusammenschreiben.

Bei komplexen Verbindungen sollte man jedoch entsprechend der Betonung nur getrennt schreiben:

Deshalb die Empfehlung: Da es sich in (1) um eine Kann-Bestimmung handelt, sollte in Fällen wie in (1) ausgehend vom zugrunde liegenden Infinitiv geschrieben werden, denn diese Schreibung ist auf jeden Fall richtig.

Hinweis für all die, die die "alten" Regeln noch kennen gelernt haben

Die alten Regeln boten in einigen Fällen die Möglichkeit, durch die Schreibung der Verbindung Substantiv/Adjektiv + Partizip eine Bedeutungsdifferenzierung vorzunehmen:

Diese Differenzierung war aber nur bei nicht erweiterten Wortgruppen möglich (ein viel Bier trinkender Mann war auch früher getrennt zu schreiben) und auch nur dann, wenn die Wortgruppe in ihrer Bedeutung eine Eigenschaft (z. B. Biertrinker) bezeichnete. Die nicht ganz einfache Formulierung im Duden lautete dazu:

"Man schreibt auch dann zusammen, wenn die Zusammensetzung eine [dauernde] Eigenschaft bezeichnet, die vielen Dingen in gleicher Weise eigen ist, d. h., wenn sie klassenbildend gebraucht wird."

Aber wann genau ist etwas klassenbildend und warum steht das Wort dauernde in Klammern? So kam es zu vielen Unsicherheiten in der Schreibung.

In den neuen Regeln gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Und das Verstehen regelt sich - wie schon immer - über den Kontext oder die entsprechende Formulierung.

Hinweis zu den Übungen

Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Beispielen ist auch Zusammenschreibung möglich. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf das Ausschreiben der zweiten Variante verzichtet.