Goldesel
Goldesel: Hinweise zu den Aufgaben

9.3 Verteilungsrechnen: Die Leistungsabschreibung als besonderer Anwendungsfall

Die Aufgaben

Die Aufgaben zur Leistungsabschreibung sehen zum Beispiel so aus:

Lösen Sie bitte die Aufgabe!

Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 43.475,00 €, die nach Leistung abgeschrieben werden soll. Die geschätzte Gesamtnutzungsdauer der Maschine liegt laut Herstellerangaben bei 23.500 h. Berechnen Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge bei folgenden Angaben: 2012 6.425 h, 2013 6.150 h und 2014 7.575 h

Jährliche Abschreibung
1.)2012 €
2.)2013 €
3.)2014 €

Zum Verständnis

Die Leistungsabschreibung gehört systematisch zu den Aufgaben der Verteilungsrechnung. Bei dieser Form der Aufgaben wird jedoch nicht grundsätzlich das Thema Verteilungsrechnung erarbeitet, sondern vielmehr anhand einer Anwendungsaufgabe vertieft. Sollten Sie noch grundsätzliche Fragen zum Verteilungsrechnen haben, lesen Sie bitte die Hinweise zu den allgemeinen Anwendungsaufgaben und üben Sie zunächst diese.

Die Leistungsabschreibung gehört systematisch zur Verteilungsrechnung, da hier die Abschreibung bzw. der Wertverlust durch Inanspruchnahme eines beweglichen Anlagegutes, z. B. eines Autos oder einer Maschine, auf verschiedene Nutzungsjahre verteilt wird. Ausgangspunkt der Leistungsabschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten.

Das Einkommenssteuergesetz sagt hierzu:

§ 7 EstG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

(1)Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich (...) auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen).(...)Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. (...)

Hinweis: Der im Gesetz genannte Begriff Absetzung für Abnutzung ist gleichbedeutend mit dem Begriff Abschreibung.

Im Gesetz wird zudem verlangt, dass im Falle der Durchführung einer Leistungsabschreibung der Umfang der Leistung (Inanspruchnahme des Anlagegutes) nachzuweisen ist. Hierzu sollten Dokumentationen (z. B. Fahrtenbücher, Maschinenstundenzähler) seitens des Unternehmers geführt werden.

Eine Beispielaufgabe

Ein Unternehmer kauft einen Lastwagen für 250.000 € (Anschaffungskosten). Die geschätzte Gesamtleistung des Lastwagens wird laut Herstellerangaben mit 1.000.000 km angegeben.

Der Lastwagen fuhr in den ersten drei Jahren folgende Kilometer:

  1. Jahr:350.000 km
  2. Jahr:140.000 km
  3. Jahr:300.000 km

Lösung

Zuerst wird der Abschreibungsbetrag x je Leistungseinheit ermittelt:

x=Anschaffungskosten
geschätzte Gesamtleistung
x=250.000 €
1.000.000 km
x= 0,25
km

Mit Hilfe des ermittelten Abschreibungsbetrages von 0,25 €/km lässt sich nun die Abschreibung entsprechend der Laufleistung auf die einzelnen Jahre verteilen:

Leistungsabschreibung pro Jahr
1.)1. Jahr87.500,00 € = 350.000 km · 0,25 €/km
2.)2. Jahr35.000,00 € = 140.000 km · 0,25 €/km
3.)3. Jahr75.000,00 € = 300.000 km · 0,25 €/km

Viel Erfolg beim Üben.