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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

16.1 Steuern: Multiple-Choice

Die Aufgaben

Mit Hilfe dieser Aufgaben wird ein kleiner Überblick über für das Rechnungswesen und für IHK-Prüfungen relevante Steuern und deren Berücksichtigung in der Finanzbuchhaltung gegeben. Behandelt werden:

Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Grundsätzliches zu Steuern

Nach Baßeler versteht man "unter Steuern (...) Zwangseinnahmen des Staates ohne spezielle Gegenleistung"1, d. h., dass Steuern nicht zu einem bestimmten Zweck erhoben werden (z. B. Verwendung der Hundesteuer zur Beseitigung von Hundehäufchen)2. Eine Ausnahme bildet die Mineralölsteuer, die zum Teil zweckgebunden für den Ausbau des Straßennetzes verwendet wird.

Durch die Einnahme von Steuern werden staatliche Aufgaben (wie zum Beispiel die Errichtung eines staatlichen Bildungswesens) sichergestellt.

Die folgende Auswahl von Steuern spielt insbesondere in den Lehrbüchern des Rechnungswesens und den IHK-Prüfungen eine Rolle.

1 Baßeler, U., Heinrich, J., Utecht, B.: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, 17. Auflage, Stuttgart, 2002, S. 366
2 Nach Baßeler auch "Prinzip der Nichtzweckbindung" genannt.

Grunderwerbssteuer

Bei einem Grundstückskauf verpflichtet sich ein Käufer das vereinbarte Entgelt zu bezahlen und der Verkäufer ein Grundstück an den Käufer zu übertragen. Dabei schreibt das Gesetz vor, dass Grundstückskäufe durch einen Notar abzuwickeln und der Kaufvertrag notariell zu beurkunden sind. Nach Abschluss des Kaufvertrags meldet dieser den Kaufvertrag an das Finanzamt. Die Gewerbesteuerstelle des Finanzamts sendet dem Käufer anschließend den Grunderwerbssteuerbescheid zu.

Hat der Verkäufer den Kaufpreis vom Käufer erhalten und liegt dem Notar der Nachweis der Bezahlung der Grunderwerbssteuer in Form einer so genannten Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, beantragt der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch auf den Käufer.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks und ist in seiner Höhe von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zum Beispiel beträgt sie in Berlin derzeit 6 % (2015). Alle Grunderwerbssteuersätze der Bundesländer finden Sie zum Beispiel unter https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28Deutschland%29.

Ergänzend ist anzumerken, dass für Grundstücke keine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

Behandlung der Grunderwerbssteuer im Rechnungswesen

Grunderwerbssteuern sind Nebenkosten eines Anschaffungsvorgangs und werden gemäß § 255 (1) HGB auf dem dazugehörigen Konto verbucht.

§ 255 Bewertungsmaßstäbe

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

In der Finanzbuchhaltung kann die Grunderwerbssteuer entweder direkt auf dem aktiven Bestandskonto Unbebaute Grundstücke oder Bebaute Grundstücke erfasst werden. Durch die Verbuchung auf der Sollseite eines aktiven Bestandskontos wird die Grunderwerbssteuer aktiviert und erhöht damit die Anschaffungskosten des Grundstücks. Aufgrund des Vorgangs der Aktivierung wird im Rechnungswesen die Grunderwerbssteuer als aktivierungspflichtige Steuer bezeichnet.

Beispiel: Buchung der Grunderwerbssteuer

Die Möbelfabrik Wurm kauft ein unbebautes Grundstück. Das Finanzamt stellt der Möbelfabrik Wurm 5.000 € Grunderwerbssteuer in Rechnung, welche das Unternehmen unverzüglich per Banküberweisung bezahlt.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
0500 Unbebaute Grundstücke 2800 Bank 5.000 € 5.000 €

Grundsteuer

Besitzt ein Unternehmen ein Grundstück, so wird jährlich eine so genannte Grundsteuer fällig. Erhoben wird die Grundsteuer in Deutschland von den Gemeinden, die auch die Höhe der Grundsteuer festlegen.

Hinweis: Die Berechnung der Höhe der Grundsteuer ist in den meisten IHK-Prüfungen kein Bestandteil, so dass hier im Lernnetz24 auf eine genaue Berechnung der Grundsteuer verzichtet wird.

Weiterführende Informationen:

Behandlung der Grundsteuer im Rechnungswesen

Gebucht wird die Grundsteuer auf der Sollseite des Aufwandskontos Grundsteuer. Daher wird die Grundsteuer im Rechnungswesen als Aufwandssteuer kategorisiert. Das Konto Grundsteuer wird am Geschäftsjahresende über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und mindert hier einen eventuellen Gewinn.

Beispiel: Buchung der Grundsteuer

Die Möbelfabrik Wurm überweist die fällige Grundsteuer in Höhe von 500 € per Banküberweisung.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
7020 Grundsteuer 2800 Bank 500 € 500 €

Kfz-Steuer

Besitzt ein Unternehmen ein Fahrzeug und nimmt dieses Fahrzeug am Straßenverkehr teil (z. B. Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen), so wird eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer fällig.

Mit dem Begriff Fahrzeug umfasst der § 2 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) alle Fahrzeuge und nicht permanent schienengeführten Kraftfahrzeuge (z. B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder und Anhänger). Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich bei Motorrädern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum sowie zusätzlich nach den Schadstoffemissionen. Bei Lastkraftwagen richtet sich die Besteuerung nach zulässigen Gesamtgewicht. Liegt das Gewicht über 3.500 kg, so werden darüber hinaus noch Schadstoff- und Geräuschklassen berücksichtigt.

Behandlung der Kfz-Steuer im Rechnungswesen

Gebucht wird die Kfz-Steuer auf der Sollseite des Aufwandskontos Kfz-Steuer. Daher wird die Kfz-Steuer wie auch die Grundsteuer im Rechnungswesen als Aufwandssteuer kategorisiert. Das Konto Kfz-Steuer wird am Geschäftsjahresende über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und mindert hier einen eventuellen Gewinn.

Beispiel: Buchung der Kfz-Steuer

Die Möbelfabrik Wurm überweist die fällige Kfz-Steuer in Höhe von 200 € per Banküberweisung.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
7030 Kfz-Steuer 2800 Bank 200 € 200 €

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer besteuert den Umsatz eines Unternehmens im Inland. Dabei wird die Umsatzsteuer auf den Nettopreis aufgeschlagen. Das Ergebnis stellt den Bruttopreis dar.

Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Gut, welches versteuert wird. So gibt es Güter mit 19 % Umsatzsteuer (z. B. Kauf eines Computers), 7 % Umsatzsteuer (z. B. Kauf eines Brotes) als auch Güter, die von der Umsatzsteuer befreit sind (z. B. Miete einer privat genutzten Wohnung).

Die vom Käufer gezahlte Umsatzsteuer muss vom Empfängerunternehmen an das Finanzamt überwiesen werden. Vom Unternehmen selbst bezahlte Umsatzsteuer, die als Vorsteuer bezeichnet wird, kann, sofern der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, vom Finanzamt zurückgefordert werden.

In der Praxis werden die Vorsteuer und die Umsatzsteuer miteinander verrechnet. Ist die Summe der Vorsteuer größer als die Summe der Umsatzsteuer, so liegt ein Vorsteuerüberhang (Forderung gegenüber dem Finanzamt) vor. Liegt ein umgekehrter Sachverhalt vor, d. h. die Umsatzsteuer ist in der Summe größer als die Summe der Vorsteuer, so existiert eine Zahllast (Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt).

Behandlung der Umsatzsteuer im Rechnungswesen

Erfasst wird die von Kunden eingenommene Umsatzsteuer auf der Habenseite des passiven Bestandskontos Umsatzsteuer, denn die Einnahmen stellen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt dar. Damit ist die eingenommene Umsatzsteuer kein Aufwand für den Unternehmer, sie wird entsprechend vorgegebener Fristen an das Finanzamt weitergerecht. Daraus ergibt sich, dass die Umsatzsteuer definitorisch für den Unternehmer ein durchlaufender Posten ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Vorsteuer. Sie wird auf der Sollseite des aktiven Bestandskontos Vorsteuer erfasst und stellt damit eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Diese Forderung wird vom Finanzamt zurückerstattet und ist somit ebenso ein durchlaufender Posten.

Aus der Summe der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt ergibt sich entweder ein Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberhang/Erstattungsbuchung) oder eine Zahlungsverpflichtung (Zahllast/Zahlungsbuchung).

Beispiel: Buchung der Umsatzsteuer

Die Möbelfabrik Wurm überweist die Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 400 € termingerecht an das Finanzamt.

Die Vorsteuer ist kleiner als die Umsatzsteuer => Zahllast => Zahlungsbuchung

Grundbuch
SollHabenSollHaben
4800 Umsatzsteuer 2800 Bank 400 € 400 €

Die Möbelfabrik Wurm erhält vom Finanzamt 300 € Vorsteuerüberhang per Banküberweisung gutgeschrieben.

Vorsteuer ist größer als die Umsatzsteuer => Vorsteuerüberhang => Erstattungsbuchung

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2800 Bank 2600 Vorsteuer 300 € 300 €

Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird gemäß des Einkommensteuergesetzes ausschließlich auf das Einkommen natürlicher Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhoben. In der Möbelfabrik Wurm wäre beispielsweise der Inhaber und Mensch Werner Wurm einkommenssteuerpflichtig.

Als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist das zu versteuernde Einkommen heranzuziehen. Es kann sich aus folgenden Einkunftsarten zusammensetzen:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte

Lohnsteuer

Die Einkommenssteuer aus nichtselbständiger Arbeit wird auch als Lohnsteuer bezeichnet. Sie wird als Quellensteuer direkt in jedem Monat vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.

Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer stehen dem Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Die Aufteilung erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel.

Weitere Informationen:

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist seit 1991 eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer in Höhe von 5,5 %. Laut der Gesetzesbegründung sollen von den Einnahmen hauptsächlich die Kosten der deutschen Einheit getragen werden. Die Einnahmen aus dem Steueraufkommen stehen dem Bund komplett zu.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer (bei jüdischen Glaubensgemeinschaften Kultussteuer) wird in Deutschland vom Staat im Auftrag der Kirchen bzw. sonstigen Weltanschauungsgemeinschaften eingezogen. Steuerpflichtig sind deren Mitglieder. Als Bemessungsgrundlage gilt die erhobene Einkommenssteuer.

Der Kirchensteuersatz beträgt in allen Bundesländern 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.

Behandlung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer im Rechnungswesen

Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer werden für die beschäftigten Arbeitnehmern vom Unternehmen einbehalten und an das Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats überwiesen. Die Erfassung der einbehaltenen Steuern erfolgt auf der Habenseite des passiven Bestandskontos Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden. Damit sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer nicht erfolgswirksam und ein durchlaufender Posten. Ausschließlich der Arbeitnehmer trägt die Steuern.

Beispiel: Buchung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer

Die Möbelfabrik Wurm überweist zum 10. Februar die einbehaltenen Steuerverbindlichkeiten der Angestellten in Höhe von 15.000 € des Monats Januar.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanz­behörden 2800 Bank 15.000 € 15.000 €

Privatsteuern

Werden private Steuern eines Unternehmers einer Einzelunternehmung (e. Kfm.) oder einer Personengesellschaft (z. B. OHG) über das im Eigentum befindliche Unternehmen abgerechnet, so werden diese Steuern über das passive Bestandskonto Privat erfasst. Sie sind damit nicht erfolgswirksam.

Beispiel: Buchung von Privatsteuern

Der Unternehmer Wurm überweist die Kfz-Steuer für sein privat genutztes Fahrzeug in Höhe von 400 € von seinem Firmenkonto.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
3001 Privat 2800 Bank 400 € 400 €

Der Unternehmer Wurm überweist 14.000 € Einkommenssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer über das Firmenkonto an das Finanzamt.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
3001 Privat 2800 Bank 14.000 € 14.000 €

Für die im Text genannten anderen Steuerarten (Grundsteuer und Grunderwerbssteuer) wäre eine Überweisung nach demselben Muster möglich.

Übersicht zur Einteilung der vorgestellten Steuern im Rechnungswesen

aktivierungspflichtige Steuern

Aufwandssteuern

Steuern als durchlaufender Posten

Privatsteuern

Privatsteuern können alle Steuern sein, die privat vom Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zu leisten sind und über das eigene Unternehmen abgerechnet werden.

Viel Erfolg beim Üben!