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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

2.3 Bilanz: Multiple Choice

Die Aufgaben

In dieser Übung geben Multiple-Choice Aufgaben zum Thema Bilanz einen Einblick in wichtiges Basiswissen, welches sich in vielen Prüfungen wiederfindet.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Zum Verständnis: Grundlegendes zur Bilanz

Unter dem Thema 2.3 Inventur/Inventar haben Sie bereits kennen gelernt, dass es sich beim Inventar um eine ausführliche Aufstellung der einzelnen Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens handelt. Diese sehr detaillierte Aufstellung nach Art, Menge und Wert des Vermögens und der Schulden ist in der Realität äußerst umfangreich und verliert dadurch an Übersichtlichkeit.

Deshalb verlangt das HGB neben dem regelmäßigen Aufstellen eines Inventars die Erstellung einer weiteren, kürzer gefassteren Übersicht. Diese Übersicht nennt man Bilanz. In ihr werden Vermögen, Schulden und Eigenkapital übersichtlich zusammengefasst.

Somit ist die Bilanz praktisch eine Kurzfassung des Inventars. Man bedient sich dazu den Kontenform. Das heißt, dass die Vermögenswerte auf der linken und die Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite stehen.

Die Vermögenswerte bezeichnet man als Aktiva und die Kapitalwerte als Passiva.

Die Aktiva und die Passiva weisen in der Bilanz ein ausgeglichenes Verhältnis auf, die Summen sind also gleich, denn jeder Vermögenswert muss durch eigenes oder fremdes Kapital finanziert sein.

Wie beim Inventar ordnet man die Vermögenswerte nach Flüssigkeit (aufsteigend) und die Schulden nach Fälligkeit (absteigend).

Folgende kleine Übersicht soll die Unterschiede zwischen Inventar und Bilanz verdeutlichen:

InventarBilanz
Ausführliche Übersicht des Vermögens und der Schulden im Wert und der Menge. Das Eigenkapital (Reinvermögen) kann ermittelt werden.Kurzgefasste Übersicht des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals.
Angabe der Mengen, der Einzelwerte und GesamtwerteAngabe der Gesamtwerte
Darstellung in Staffelform: Das Vermögen und die Schulden stehen untereinander.Darstellung in Kontenform: Das Vermögen steht auf der linken Seite und das Kapital auf der rechten Seite.

Beispiel einer Bilanz in Kontenform

Bilanz zum 31. Dezember ....
AktivaPassiva
I. AnlagevermögenI. Eigenkapital400.000 €
1. Fuhrpark300.000 €
2. BGA100.000 €
II. UmlaufvermögenII. Fremdkapital
1. Forderungen100.000 €1. Darlehen100.000 €
2. Bank50.000 €2. Verbindlichkeiten50.000 €
Vermögen:550.000 €Kapital:550.000 €

Im Beispiel sieht man auf der Passiva die Kapitalherkunft bzw. Finanzierung, d. h. woher das Geld stammt. Die Aktiva zeigt dagegen die Mittelverwendung bzw. Investition, d. h. wohin das Kapital im Unternehmen fließt.

Die Bilanz hat damit einen Aussagewert über die Zusammensetzung bzw. Strukturierung des Kapitals und des Vermögens in absoluten Zahlen. Die Zusammensetzung des Kapitals und des Vermögens nennt man auch Bilanzstruktur. Aus ihr wird unter anderem ersichtlich, in welchem Umfang ein Unternehmen mit eigenen Mitteln wirtschaftet.

Beide Seiten der Bilanz (Aktiva und Passiva) sind – wie schon erwähnt - jederzeit ausgeglichen, d. h. die Summe der Aktiva (Investierung) entspricht die Summe der Passiva (Finanzierung). Mit anderen Worten ist die Summe des Vermögens gleich der Summe des Kapitals (grundlegende Bilanzgleichung).

Aus dieser Bilanzgleichung lassen sich noch weitere Bilanzgleichungen ableiten, die aus Übungsgründen hinsichtlich des Verständnisses der Bilanzstruktur im berufsschulischen Unterricht ihren Platz haben.

grundlegende Bilanzgleichung
Vermögen = Kapital
Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Eigenkapital + Fremdkapital
abgeleitete Bilanzgleichungen
Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Kapital
Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital
Eigenkapital = Vermögen – Fremdkapital
Fremdkapital = Vermögen – Eigenkapital
Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Kapital
Anlagevermögen = Kapital – Umlaufvermögen
Umlaufvermögen = Kapital - Anlagevermögen

Hinweis: In der betrieblichen Praxis dürfen einzelne Werte der Bilanz jedoch nicht über Bilanzgleichungen ermittelt werden, da alle Werte mit Ausnahme des Eigenkapitals durch eine Inventur bestätigt werden müssen.

Weitere Funktionen der Bilanz

Wichtig ist die Bilanz u. a. für die Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der steuerlichen Veranlagung (Steuererklärung).

Auch Banken sind im Rahmen einer Kreditvergabe an einer Bilanz interessiert, da man aus ihr zum Beispiel die Höhe der bisherigen Schulden im Verhältnis zum vorhandenen Vermögen herauslesen und damit auf die Kreditwürdigkeit der Unternehmung schließen kann.

Für den Unternehmer selbst ist die Bilanz auch von großem Interesse, denn mit Hilfe der übersichtlich aufbereiteten Daten lässt sich das Unternehmen einfacher steuern und führen

Rechtliches zur Bilanz

Nach dem § 242 HGB muss jeder Kaufmann regelmäßig eine Bilanz zum Bilanzstichtag am Ende des Geschäftsjahres erstellen. Gleiches gilt für den Beginn (z. B. Gründung oder Übernahme) und das Ende einer Unternehmung (Veräußerung oder Auflösung).

Pflicht zur Aufstellung der Bilanz (§ 242 HGB)

(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (... Bilanz) aufzustellen. (...)

Des Weiteren legt das HGB fest, dass der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) in deutscher Sprache und in der Währungseinheit Euro zu erstellen ist:

Sprache, Währungseinheit der Bilanz (§ 244 HGB)

Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.

Aus Gründen der Haftung und Verantwortlichkeit muss der Kaufmann die Bilanz auch unterzeichnen:

Unterzeichnung der Bilanz (§ 245 HGB)

Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

Für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen gilt dabei:

Ist die Bilanz erstellende Unternehmung eine Personengesellschaft (OHG oder KG), so unterzeichnen alle persönlich haftenden Gesellschafter. Für Kapitalgesellschaften unterschreiben die Vorstände für Aktiengesellschaft (AG) und die Geschäftsführer für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), da es in Kapitalgesellschaften keine persönlich haftenden Gesellschafter gibt.

Darüber hinaus legt das HGB strenge Aufbewahrungsfristen für die Bilanz fest:

Aufbewahrung von Unterlagen/Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB)

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:

  1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, (...).

(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 (...) aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, (...) aufzubewahren.

Abschließender Hinweis

Informationen über die korrekte und gesetzeskonforme Darstellung einer Bilanz für Kapitalgesellschaften finden Sie u. a. im § 266 HGB.

Viel Erfolg beim Üben.