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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

21.3 Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Übungsaufgabe kann mit Hilfe von Ergebnistabellen die unternehmensbezogene Abgrenzungsrechnung unter Berücksichtigung der kostenrechnerischen Korrekturen geübt werden. Dabei kann gewählt werden, ob Bestandsveränderungen zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Grundeinstellung ist nein. Zusätzlich kann gewählt werden, ob kalkulatorische Kosten für Zinsen und Mieten geübt werden sollen, da in manchen Ausbildungsgängen bzw. -einrichtungen nur die kalkulatorische Abschreibung und der kalkulatorische Unternehmerlohn behandelt werden.

Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus (Die Ergebnisse sind grün eingetragen; wenn Sie den Mauszeiger über ein Ergebnis halten, werden Ihnen Lösungshinweise zum jeweiligen Eintrag angezeigt.):

Beachten Sie: 85 % der Abschreibungen auf Sachanlagen betrafen die Werkswohnungen der Möbelfabrik Wurm.

Kostenrechnerische Korrekturen: kalkulatorische Abschreibungen: 15.725,00; kalkulatorische Miete: 25.500,00; kalkulatorische Zinsen: 3.200,00; kalkulatorischer Unternehmerlohn: 3.500,00

Ergebnistabelle der Möbelfabrik A. Wurm e. Kfm für Februar 20..
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis IKosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II
Gesamtergebnisrechnung der FBAbgrenzungsrechnungBetriebsergebnisrechnung
Unternehmensbezogene AbgrenzungenKostenrechnerische Korrekturen
KontoAufwendg.Erträgeneutrale Aufwendg.neutrale Erträgebetriebl. Aufwendg.verrechn. KostenKostenLeistungen
5000425.000,00425.000,00
Konto 5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd, nicht außerordentlich => Erträge = Leistungen
Der Betrag von 425.000,00 ist in die Spalte Leistungen zu übertragen.
510080.750,0080.750,00
Konto 5100 Umsatzerlöse für Handelswaren
nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd, nicht außerordentlich => Erträge = Leistungen
Der Betrag von 80.750,00 ist in die Spalte Leistungen zu übertragen.
560012.750,0012.750,50
Konto 5600 Erträge aus Finanzanlagen
betriebsfremd => Erträge = neutrale Erträge
Der Betrag von 12.750,00 ist in die Spalte neutrale Erträge zu übertragen.
6000208.250,00208.250,00
Konto 6000 Aufwendungen für Rohstoffe
nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd, nicht außerordentlich => Aufwendungen = Kosten
Der Betrag von 208.250,00 ist in die Spalte Kosten zu übertragen.
6200102.000,00102.000,00
Konto 6200 Löhne
nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd, nicht außerordentlich => Aufwendungen = Kosten
Der Betrag von 102.000,00 ist in die Spalte Kosten zu übertragen.
65208.500,007.225,000
Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen

Der betriebsfremde Anteil:
85 % von 8.500,00 = 7.225,00
ist in die Spalte Neutrale Aufwendungen zu übertragen.
1.275,00
Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 1.275,00 für den nicht betriebsfremden Anteil aus der Gesamtergebnisrechnung der FB ist in die Spalte Betriebliche Aufwendungen zu übertragen.
15.725,00
Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 15.725,00 ist in die Spalte Verrechnete Kosten zu übertragen.
15.725,00
Konto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 15.725,00 ist in die Spalte Kosten zu übertragen.
670021.250,0021.250,00
Konto 6700 Mietaufwand
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 21.250,00 aus der Gesamtergebnisrechnung der FB ist in die Spalte Betriebliche Aufwendungen zu übertragen.
25.500,00
Konto 6700 Mietaufwand
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 25.500,00 ist in die Spalte Verrechnete Kosten zu übertragen.
25.500,00
Konto 6700 Mietaufwand
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 25.500,00 ist in die Spalte Kosten zu übertragen.
6930235.000,00235.000,00
Konto 6930 Verluste aus Schadensfällen
außerordentlich => Aufwendungen = neutrale Aufwendungen
Der Betrag von 235.000,00 ist in die Spalte neutrale Aufwendungen zu übertragen.
75102.000,002.000,00
Konto 7510 Zinsaufwendungen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 2.000,00 aus der Gesamtergebnisrechnung der FB ist in die Spalte Betriebliche Aufwendungen zu übertragen.
3.200,00
Konto 7510 Zinsaufwendungen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 3.200,00 ist in die Spalte Verrechnete Kosten zu übertragen.
3.200,00
Konto 7510 Zinsaufwendungen
Es liegen kostenrechnerische Korrekturen vor => der Betrag von 3.200,00 ist in die Spalte Kosten zu übertragen.
k. U-Lohn3.500,00
Kalkulatorischer Unternehmerlohn=> kostenrechnerische Korrekturen berücksichtigen:
kalkulatorische Kosten = verrechnete Kosten = Kosten
Der Betrag von 3.500,00 ist in die Spalten verrechnete Kosten und Kosten zu übertragen.
3.500,00
Kalkulatorischer Unternehmerlohn=> kostenrechnerische Korrekturen berücksichtigen:
kalkulatorische Kosten = verrechnete Kosten = Kosten
Der Betrag von 3.500,00 ist in die Spalten verrechnete Kosten und Kosten zu übertragen.
577.000,00
Die Summe aller Aufwendungen aus der Gesamtergebnisrechnung der Finanzbuchhaltung ist 577.000,00
518.500,00
Die Summe aller Erträge aus der Gesamtergebnisrechnung der Finanzbuchhaltung ist 518.500,00
242.225,00
Die Summe aller neutralen Aufwendungen aus der Abgrenzungsrechnung ist 242.225,00
12.750,00
Die Summe aller neutralen Erträge aus der Abgrenzungsrechnung ist 12.750,00
24.525,00
Die Summe aller betrieblichen Aufwendungen aus der Abgrenzungsrechnung ist 24.525,00
47.925,00
Die Summe aller verrechneten Kosten aus der Abgrenzungsrechnung ist 47.925,00
358.175,00
Die Summe aller Kosten aus der Betriebsergebnisrechnung ist 358.175,00
505.750,00
Die Summe aller Leistungen aus der Betriebsergebnisrechnung ist 505.750,00
58.500,00
Die Summe der Aufwendungen ist größer als die Summe der Erträge. Die Differenz von 58.500,00 ist unter Erträgen einzutragen.
229.475,00
Die Summe der neutralen Aufwendungen ist größer als die Summe der neutralen Erträge. Die Differenz von 229.475,00 ist unter neutralen Erträgen einzutragen.
23.400,00
Die Summe der verrechneten Kosten ist größer als die Summe der betrieblichen Aufwendungen. Die Differenz von 23.400,00 ist unter betrieblichen Aufwendungen einzutragen.
147.575,00
Die Summe der Leistungen ist größer als die Summe der Kosten. Die Differenz von 147.575,00 ist unter Kosten einzutragen.
577.000,00
Die Summe der Aufwendungen beträgt 577.000,00
577.000,00
Die Summe der Erträge und des Verlusts beträgt 577.000,00
242.225,00
Die Summe der neutralen Aufwendungen beträgt 242.225,00
242.225,00
Die Summe der neutralen Erträge und des neutralen Verlust beträgt 242.225,00
47.925,00
Die Summe der betrieblichen Aufwendungen und des Gewinns beträgt 47.925,00
47.925,00
Die Summe der verrechneten Kosten beträgt 47.925,00
505.750,00
Die Summe der Kosten und des Betriebsgewinns beträgt 505.750,00
505.750,00
Die Summe der Leistungen beträgt 505.750,00
Wirtschaftlichkeit:1,41
Wirtschaftlichkeit x = ∑ Leistungen
∑ Kosten

x = 505.750,00 : 358.175,00

x = 1,41 (auf zwei Stellen gerundet)

Hinweise zu den Aufgaben

Es werden jeweils acht bzw. neun Konten mit Beträgen aus der Gesamtergebnisrechnung der Finanzbuchhaltung angezeigt, die bis auf die Konten 5000 und 6000 per Zufall wechseln. Eine Ergebnistabelle eines Industriebetriebes ohne Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse und Aufwendungen für Rohstoffe erscheint wenig sinnvoll. Es ist kein Problem, mehr Konten anzuzeigen, jedoch hat ein Bildschirm Grenzen, und ständiges Scrollen führt eher zu Frust als zum Erfolg. Außerdem sollen die Aufgaben in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können.

Zusätzlich sind der kalkulatorische Unternehmerlohn und ggf. die kalkulatorischen Zinsen zu berücksichtigen.

Alle notwendigen Angaben zu den kostenrechnerischen Korrekturen stehen über der Ergebnistabelle.

Bei den Aufgaben handelt es sich also um exemplarische, didaktisch reduzierte Ergebnistabellen.

In der Tabelle werden nur die Kontennummern angezeigt. Wenn Sie den Mauszeiger über die entsprechende Nummer halten, wird die Bezeichnung des jeweiligen Kontos angezeigt.

Es gibt keinen - von den anderen Aufgabentypen her bekannten - Lösungsbutton. Statt dessen wird nach erfolgter Kontrolle zu jedem fehlerhaften Eingabefeld eine Info angezeigt, sobald es den Fokus erhält. Falls Sie mehrere Fehler gemacht haben sollten, können Sie sich mit der Tab-Taste zwischen den Fehlern bewegen - es wird jeweils der Lösungshinweis für das Feld angezeigt, das den Fokus hat. Mit Umschalttaste + Tab bewegt man sich zurück.

Wichtig! Beachten Sie bitte eventuell vorhandene Hinweise zur Aufgabe. Im Beispiel ist das der Hinweis Beachten Sie: 85 % der Abschreibungen auf Sachanlagen betrafen die Werkswohnungen der Möbelfabrik Wurm. Solche Hinweise kann es, muss es aber nicht zu jeder Aufgabe geben.

Sollten Sie noch Anmerkungen, Hinweise oder Wünsche haben, so schreiben Sie uns (s. Impressum).

Zum Verständnis: Grundlegendes zur Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen

Hinweis: Die folgenden Ausführungen haben nicht die grundsätzliche Erklärung der Ergebnistabelle zum Ziel, sondern die Erläuterung der kostenrechnerischen Korrekturen. Ausführliche Informationen zur Ergebnistabelle mit unternehmensbezogener Abgrenzung finden Sie in den Hinweisen zum Thema 21.2.

Warum gibt es kostenrechnerische Korrekturen?

Grundsätzliches Ziel der Ergebnistabelle ist es, aus der Finanzbuchhaltung diejenigen Aufwendungen zu filtern, die nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd und nicht außerordentlich sind, um mit ihnen als Kosten ein Betriebsergebnis zu ermitteln oder Preiskalkulationen durchzuführen.

Die nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und Gesetzen ermittelten Aufwendungen entsprechen jedoch nicht immer den Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. Mathesius, J.: Kostenrechnung, Dänischenhagen, 2010, S. 32 ff.). Beispiele dafür sind:

Mit Hilfe der kostenrechnerischen Korrekturen versucht der Unternehmer die oben ausgeführten Probleme zu berücksichtigen und eigene kalkulatorische Kosten (z. B. für die Abschreibung) zu ermitteln, welche die Wirklichkeit besser abbilden, und diese Werte in das Betriebsergebnis, in die Kostenstellen und auch in die Kalkulation einfließen zu lassen.

Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Abschreibung

Anders als im System der bilanziellen Abschreibung gibt es für die kalkulatorische Abschreibung keinerlei Begrenzung der Nutzungsdauer durch steuerrechtliche Vorgaben. Die Wahl der Nutzungsdauer richtet sich einzig nach der vom Unternehmer gewünschten oder erwarteten verbrauchsbedingten Wertminderung des Anlagegutes. Darüber hinaus wird im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsbeträge auf der Grundlage der Anschaffungskosten berechnen, von den erwarteten Wiederbeschaffungskosten als Berechnungsgrundlage ausgegangen. Der Grund dafür liegt im Prinzip der Substanzerhaltung.

Beispiel:

Herr Wurm kauft für seine Möbelfabrik im Januar 2013 eine Hobelmaschine. Die Anschaffungskosten liegen bei 100.000 €. Herr Wurm schätzt, dass seine Maschine ungefähr 20 Jahre hält, bevor sie durch eine neue Maschine ersetzt wird (Ersatzinvestition). Darüber hinaus nimmt er an, dass aufgrund der allgemeinen Inflationsrate und des technischen Fortschritts in 20 Jahren die Maschine doppelt so viel kostet wie zurzeit, also 200.000 €.

Die kalkulatorische Abschreibung berechnet sich wie folgt:

Die kalkulatorische Abschreibung beträgt demnach 10.000 € pro Jahr und wird mit diesem Betrag als Kostenfaktor im Betriebsergebnis, auf den Kostenstellen und auch in der Kalkulation berücksichtigt.

Für die Kalkulation bedeutet das, dass jedes Jahr 10.000 € zusätzlich auf die Selbstkosten aufgeschlagen werden. Verkauft man die Produkte am Markt, so fließt mit jedem verkauften Produkt ein Stück der einkalkulierten kalkulatorischen Abschreibung über die Umsatzerlöse an die Möbelfabrik Wurm zurück. Spart das Unternehmen Wurm die eingenommenen einkalkulierten Abschreibungen, so kann es sich nach 20 Jahren eine neue Hobelmaschine kaufen (Prinzip der Substanzerhaltung).

Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:

In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle müssen die kalkulatorischen Abschreibungen folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):

Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis IKosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II
Gesamtergebnisrechnung der FBAbgrenzungsrechnungBetriebsergebnisrechnung
Unternehmensbezogene AbgrenzungenKostenrechnerische Korrekturen
KontoAufwendg.Erträgeneutrale Aufwendg.neutrale Erträgebetriebl. Aufwendg.verrechn. KostenKostenLeistungen
...
652020.00020.00010.00010.000
...

Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:

  1. Schritt: Prüfen, ob alle oder Teile der bilanziellen Abschreibungen neutral sind.
  2. Schritt: Den neutralen Teil der bilanziellen Abschreibungen in die neutralen Aufwendungen eintragen, den Rest der bilanziellen Abschreibungen als betriebliche Aufwendungen in die kostenrechnerischen Korrekturen eintragen.
  3. Schritt: Die kalkulatorischen Abschreibungen in die verrechneten Kosten der kostenrechnerischen Korrekturen eintragen.
  4. Schritt: Übertragung der verrechneten Kosten in die Kosten des Betriebsergebnisses.

Liegen keine bilanziellen Abschreibungen vor, weil alle Anlagegüter steuerlich schon abgeschrieben wurden, so erfolgen in der Ergebnistabelle nur die letzten beiden Schritte der Eintragung.

Kalkulatorische Zinsen

Nimmt ein Unternehmen Fremdkapital auf, so fallen in der Regel Zinsen an welche über das Aufwandskonto Zinsaufwand verbucht werden. In der Ergebnistabelle lassen sich diese Fremdkapitalzinsen, sofern sie den Kriterien der Kosten entsprechen, in das Betriebsergebnis übernehmen. Die Fremdkapitalzinsen sind damit kostenwirksam und werden folglich auch in den Preiskalkulationen berücksichtigt.

Bekommt ein Unternehmen dagegen Eigenkapital seines Eigentümers zur Verfügung gestellt, so werden keine Zinsaufwendungen fällig, welche als Kosten wirksam werden. Möchte der Unternehmer jedoch eine Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital erhalten, so muss die gewünschte Verzinsung als Kostenbestandteil berücksichtigt werden, damit sie Teil der Selbstkosten werden kann. Werden daraufhin die um den Verzinsungsanteil höheren Umsatzerlöse erwirtschaftet, kann sich der Unternehmer seinen Zinsanteil mittels Privatentnahmen aus dem Betrieb entnehmen.

Beispiel:

Das Unternehmen Wurm hat Kredite zum Bau einer neuen Fertigungshalle in Höhe von eine Million Euro aufgenommen. Der Zinssatz für die beliehene Summe durch die Bank beträgt 10 %. Darüber hinaus hat der Unternehmer Wurm 100.000 € aus seinem Privatvermögen als Eigenkapital in das Unternehmen Wurm eingebracht.

Angenommen Herr Wurm erachtet eine Verzinsung von 5 % für sein Eigenkapital als angemessen, müssten zusätzlich zum regulären Zinsaufwand durch die Kreditaufnahme weitere 5.000 € in der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die kalkulatorischen Zinsen damit auf 105.000 €.

Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:

In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle müssen die kalkulatorischen Zinsen folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):

Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis IKosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II
Gesamtergebnisrechnung der FBAbgrenzungsrechnungBetriebsergebnisrechnung
Unternehmensbezogene AbgrenzungenKostenrechnerische Korrekturen
KontoAufwendg.Erträgeneutrale Aufwendg.neutrale Erträgebetriebl. Aufwendg.verrechn. KostenKostenLeistungen
...
7510100.000100.000105.000105.000
...

Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:

  1. Schritt: Prüfen, ob alle oder Teile der Zinsaufwendungen neutral sind.
  2. Schritt: Den neutralen Teil der Zinsaufwendungen in die neutralen Aufwendungen eintragen, den Rest der Zinsaufwendungen als betriebliche Aufwendungen in die kostenrechnerischen Korrekturen eintragen.
  3. Schritt: Die ermittelten kalkulatorischen Zinsen werden auf die in den betrieblichen Aufwendungen stehenden Zinsaufwendungen addiert und in die verrechneten Kosten der kostenrechnerischen Korrekturen eingetragen.
  4. Schritt: Übertragung der verrechneten Kosten in gleicher Höhe in die Kosten des Betriebsergebnisses.

Liegen keine Zinsaufwendungen für die Aufnahme von Fremdkapital vor, so entfallen der erste und zweite Schritt der Eintragung. Da in diesem Fall kein Konto Zinsaufwand aus der Finanzbuchhaltung vorhanden ist, wird unterhalb der Kontenspalte die Bezeichnung kalkulatorische Zinsen eingetragen, um dann entsprechend der Vorgaben die verrechneten Kosten und Kosten innerhalb dieser Spalte eingeben zu können.

Kalkulatorische Miete

Kalkulatorische Miete fällt immer dann als Korrektur an, wenn das Unternehmen Räume nutzt, die sich im Privatvermögen des Unternehmers befinden. Ähnlich wie bei den kalkulatorischen Zinsen würden die Nutzungskosten nicht in das Betriebsergebnis einfließen können, wenn keine kostenrechnerische Korrektur vorgenommen werden würde.

Beispiel:

Der Unternehmer Wurm hat eine Werkstatthalle für die Möbelfabrik Wurm für 30.000 € angemietet. Darüber hinaus nutzt Herr Wurm seine neben dem Produktionsgelände und zum Privatvermögen gehörende Eigentumswohnung als Büro. Als kalkulatorische Miete wird ein Betrag herangezogen, welcher bei Anmietung einer vergleichbaren Wohnung fällig werden würde. Herr Wurm setzt hier 24.000 € Jahresmiete inkl. Nebenkosten an, da die Wohnung 80 m² groß ist und in einer guten Stadtlage liegt. Die kalkulatorische Miete beträgt also 54.000 €.

Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:

In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle muss die kalkulatorische Miete folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):

Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis IKosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II
Gesamtergebnisrechnung der FBAbgrenzungsrechnungBetriebsergebnisrechnung
Unternehmensbezogene AbgrenzungenKostenrechnerische Korrekturen
KontoAufwendg.Erträgeneutrale Aufwendg.neutrale Erträgebetriebl. Aufwendg.verrechn. KostenKostenLeistungen
...
670030.00030.00054.00054.000
...

Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:

  1. Schritt: Prüfen, ob alle oder Teile der Mietaufwendungen neutral sind.
  2. Schritt: Den neutralen Teil der Mietaufwendungen in die neutralen Aufwendungen eintragen, den Rest der Mietaufwendungen als betriebliche Aufwendungen in die kostenrechnerischen Korrekturen unter Betriebliche Aufwendungen eintragen.
  3. Schritt: Die kalkulatorische Miete wird auf die in den betrieblichen Aufwendungen stehenden Mietaufwendungen addiert und in die verrechneten Kosten der kostenrechnerischen Korrekturen eingetragen.
  4. Schritt: Übertragung der verrechneten Kosten in die Kosten des Betriebsergebnisses.

Liegen keine Mietaufwendungen aus der Finanzbuchhaltung vor und existiert nur eine kalkulatorische Miete, so entfallen der erste und zweite Schritt der Eintragung.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Auch ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. Offene Handelsgesellschaft) möchte in der Regel von den Früchten seiner Arbeit leben. Der oder die Eigentümer werden sich in regelmäßigen Abständen Geld aus der betrieblichen Kasse oder auch vom betrieblichen Bankkonto nehmen. Gebucht wird dieser Vorgang als Privatentnahme. Da die Buchung der Privatentnahme (zur Erinnerung: Privat an Kasse oder Bank) nicht erfolgswirksam ist, gibt es keinen gebuchten Aufwand und die Privatentnahme wird damit auch nicht im Gewinn- und Verlustkonto sichtbar. Da aus kostenrechnerischer Perspektive der Unternehmerlohn mit den normalen Löhnen und Gehältern gleichgestellt werden soll, muss er als kalkulatorischer Kostenbestandteil in die Kostenrechnung einfließen.

Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns orientiert sich an die Vergütung, welche eine nicht am Unternehmen beteiligte Geschäftsführung erhalten würde (Gehalt einschließlich aller Gehaltsnebenkosten).

Beispiel:

Herr Wurm ist Eigentümer der Möbelfabrik Wurm e. Kfm. Die Möbelfabrik ist ein Einzelunternehmen. Da Herr Wurm kein Gehalt im Sinne eines Geschäftsführers einer GmbH erhält, entnimmt sich Herr Wurm im Laufe des Jahres 36.000 € als Privatentnahme (Unternehmerlohn) aus der Kasse.

Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:

In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle muss der kalkulatorische Unternehmerlohn folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):

Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis IKosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II
Gesamtergebnisrechnung der FBAbgrenzungsrechnungBetriebsergebnisrechnung
Unternehmensbezogene AbgrenzungenKostenrechnerische Korrekturen
KontoAufwendg.Erträgeneutrale Aufwendg.neutrale Erträgebetriebl. Aufwendg.verrechn. KostenKostenLeistungen
...
kalk.U-Lohn36.00036.000
...

Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:

  1. Schritt: Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird in die verrechneten Kosten der kostenrechnerischen Korrekturen eingetragen.
  2. Schritt: Übertragung der verrechneten Kosten in die Kosten des Betriebsergebnisses.

Da in der Finanzbuchhaltung kein Konto Kalkulatorischer Unternehmerlohn vorhanden ist, wird unterhalb der Kontenspalte die entsprechende Bezeichnung eingetragen, um dann die verrechneten Kosten und Kosten innerhalb dieser Spalte eingeben zu können.

Kalkulatorische Wagnisse

Hinweis: Wir haben uns entschieden, die Wagnisse nicht als Aufgabenbestandteil in die kostenrechnerischen Korrekturen einzuarbeiten, da diese Art von kostenrechnerischer Korrektur im Querschnitt aller IHK-Prüfungen eher unbedeutend ist. Sollte der Wunsch nach diesem Aufgabentyp bestehen, so schreiben Sie uns (s. Impressum).

Alle in der Unternehmung auftretenden Wagnisse, welche nicht durch Versicherungspolicen abgedeckt sind (z. B. Formen von Unfallschäden, Wechselkursrisiken etc.), werden im Rahmen der kostenrechnerischen Korrekturen durch kalkulatorische Wagnisse abgedeckt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass das allgemeine unternehmerische Risiko nicht durch kalkulatorische Wagnisse abgedeckt wird. Hierfür steht der Gewinn als Risikoprämie bereit.

Vorteil kalkulatorischer Wagnisse ist, dass zufällige Ereignisse kalkulatorisch geglättet werden. Würde zum Beispiel ein unvorhergesehener Kursgewinn des Dollars die Kosten der Rohstoffbeschaffung über Gebühr erhöhen, so würden sich die Selbstkosten und wahrscheinlich der Preis erhöhen. Sänke der Preis in der nächsten Periode, so würden die Selbstkosten sinken und wahrscheinlich auch der Preis. Um dieses Hin und Her der Preisfindung zu glätten, wird ein kalkulatorisches Durchschnittswagnis im Betriebsergebnis und auch später in der Kalkulation berücksichtigt. Das Durchschnittswagnis ergibt sich aus dem so genannten Mittelwert angenommener Wagnisse (z. B. Wechselkursrisiko).

In der Literatur findet man u. a. folgende Wagniskategorien (vgl.: Schmolke/Deitermann: Industrielles Rechnungswesen, 35. Auflage, Braunschweig, 2007, S. 374):

Aufwands- und Kostenbegriffe

Zum Abschluss der Darstellungen kostenrechnerischer Korrekturen sei auf die in diesem Zusammenhang in der Fachliteratur existierenden Kosten- und Aufwandsbegriffe hingewiesen.

Zweckaufwand

Als Zweckaufwand werden jene Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung bezeichnet, welche nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd und nicht außerordentlich sind. Damit ist der Zweckaufwand nicht neutraler Aufwand.

Grundkosten

Grundkosten sind Kosten, die aufwandsgleich aus der Finanzbuchhaltung als Kosten in die Kostenrechnung übernommen werden.

Beispiel: Werden die Aufwendungen für Hilfsstoffe als Kostenbestandteil in das Betriebsergebnis übernommen, so liegen Grundkosten vor.

Anderskosten

Anderskosten sind aufwandsungleiche Kosten, d. h. sie werden in der Finanzbuchhaltung in anderer Höhe erfasst als in der Kostenrechnung. Anderskosten liegen immer dann vor, wenn in den kostenrechnerischen Korrekturen sowohl betriebliche Aufwendungen als auch verrechnete Kosten erfasst sind.

Beispiel: Die bilanzielle Abschreibung liegt bei 10.000 €, die kalkulatorische Abschreibung bei 20.000 €. Beide Werte sind unterschiedlich bzw. anders und müssen in den kostenrechnerischen Korrekturen erfasst werden (siehe in den Ausführungen oben).

Zusatzkosten

Zusatzkosten sind aufwandslose Kosten, bei denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht, d. h. in den kostenrechnerischen Korrekturen darf kein betrieblicher Aufwand erscheinen (siehe in den Ausführungen oben).

Beispiel: Der kalkulatorische Unternehmerlohn hat keinen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung und damit existieren auch keine betrieblichen Aufwendungen.

Übersicht: Aufwands- und Kostenbegriffe

gesamter Aufwand
neutraler AufwandZweckaufwand
als Kosten verrechneter Zweckaufwandnicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand
GrundkostenAnderskostenZusatzkosten
kalkulatorische Kosten
Gesamtkosten

Schaubild aus: Eisele, W.: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 6. Auflage, München, 1999, S. 624.

Viel Erfolg beim Üben.