Variante 1: erfolgsneutrale Auflösung der Rückstellung (korrekt geschätzter Aufwand)
In diesem Fall wird das Rückstellungskonto ausgeglichen.
Buchungsregel zur Auflösung einer Rückstellung (korrekt geschätzter Aufwand):
Beispiel: Im folgenden Geschäftsjahr kostete das Verfahren genau 2.000 €. Die Möbelfabrik Wurm hat den Aufwand korrekt geschätzt. Die Kosten des Verfahrens werden per Banküberweisung durch die Möbelfabrik Wurm bezahlt.
Buchung:
Soll | Haben | Soll | Haben |
3900 Sonstige Rückstellungen | 2800 Bank | 2000 € | 2000 € |
Erfolgsunwirksam ist der Vorgang deshalb, weil keines der beiden oberen Konten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen wird und somit der Erfolg (Gewinn oder Verlust) nicht verändert wird.
Variante 2: erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung (zu gering geschätzter Aufwand)
Der zu niedrig geschätzte Aufwand hätte periodenrichtig im alten Geschäftsjahr verbucht werden müssen. Da die Möbelfabrik zu diesem Zeitpunkt die genaue Höhe der Prozesskosten nicht kannte und zudem das Geschäftsjahr abgeschlossen ist, kann der Aufwand im alten Jahr nicht mehr rückwirkend periodenrichtig erfasst werden.
Als Ausweg ist daher die Verbuchung im neuen Jahr gestattet, sofern der Aufwand buchungstechnisch als Aufwand einer anderen Periode (Geschäftsjahr) kenntlich gemacht wird. Hierzu bedient man sich des Kontos 6990 Periodenfremde Aufwendungen.
Buchungsregel zur Auflösung einer Rückstellung (zu gering geschätzter Aufwand):
Rückstellungskonto Periodenfremde Aufwendungen | an | Zahlungskonto(z. B. Bank/Kasse) |
Beispiel: Anstelle der 2.000 € kostet das Verfahren nun 3.000 €. Die Möbelfabrik Wurm hat den Aufwand zu niedrig geschätzt. Die Kosten des Verfahrens werden per Banküberweisung durch die Möbelfabrik Wurm bezahlt.
Buchung:
Soll | Haben | Soll | Haben |
3900 Sonstige Rückstellungen | 2800 Bank | 2000 € | 3000 € |
6990 Periodenfremde Aufwendungen | 1000 € |
Der Vorgang ist erfolgswirksam, weil das Aufwandskonto 6990 Periodenfremde Aufwendungen über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen wird und damit den Aufwand im Jahr der Auflösung der Rückstellung erhöht.
Variante 3: erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung (zu hoch geschätzter Aufwand)
Wurde die Rückstellung im vorhergehenden Geschäftsjahr im Wert zu hoch gebildet, müssen die Erträge aus der Auflösung der Rückstellung im Folgejahr erfolgswirksam erfasst werden. Auch hier ist eine nachträgliche Korrektur des Jahresabschlusses nicht mehr möglich. Ähnlich wie in Variante 2 muss aus der Ertragsbuchung die Zugehörigkeit zur vorherigen Periode (Geschäftsjahr) deutlich werden. Hierzu bedient man sich des Kontos 5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Buchungsregel zur Auflösung einer Rückstellung (zu hoch geschätzter Aufwand):
Rückstellungskonto | an | Zahlungskonto (z. B. Bank/Kasse) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
Beispiel: Anstelle der geschätzten 2.000 € kostet das Verfahren im folgenden Geschäftsjahr nur 1.000 €. Die Möbelfabrik Wurm hat den Aufwand zu hoch geschätzt. Die Kosten des Verfahrens werden per Banküberweisung durch die Möbelfabrik Wurm bezahlt.
Buchung:
Soll | Haben | Soll | Haben |
3900 Sonstige Rückstellungen | 2800 Bank | 2000 € | 1000 € |
5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1000 € |
Der Vorgang ist erfolgswirksam, weil das Ertragskonto 5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen wird und damit den Ertrag im Jahr der Auflösung der Rückstellung erhöht.
Zur Bewahrung des Überblicks werden in Unternehmen Listen aller Rückstellungen gebildet (so genannte Rückstellungsspiegel). Darin findet man z. B. die Zeitpunkte der Bildung von Rückstellungen, deren Höhe und auch Informationen zu bereits durchgeführten Rückstellungsauflösungen.
Viel Erfolg beim Üben.