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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

18.2 Buchungen der antizipativen Rechnungsabgrenzung (sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten)

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Aufgaben sollen die Buchungen zur antizipativen Jahresabgrenzung geübt werden. Solche Aufgaben sind regelmäßig Bestandteil der IHK-Prüfung. Eine Aufgabe sieht zum Beispiel so aus:

Der Geschäftsfall

Die Möbelfabrik Wurm hat der Müller-Holz AG am 1. Mai 2013 ein Darlehen in Höhe von 6.000,00 € zu 4 % Zinsen gewährt. Die Jahreszinsen (Mai 2013 bis April 2014) sind nachträglich fällig. Buchen Sie die zeitliche Abgrenzung zum 31. Dezember 2013!
Grundbuch
SollHabenSollHaben
 € €

Beim Lösen sollte das Beantworten folgender Fragen helfen:

Hinweis zur Terminologie: Die Bezeichnungen für die Konten 2900 und 4900 in der Literatur sind nicht durchgehend gleich. So verwendet Schmolke/Deitermann beispielsweise im Lehrbuchtext sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten, während dieselben Konten im Kontenrahmen desselben Buches übrige sonstige Forderungen und übrige sonstige Verbindlichkeiten heißen. In den Übungen werden stets die Bezeichnungen sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten verwendet, orientieren Sie sich im Zweifelsfalle an den Kontennummern.

Zum Verständnis: Grundsätzliches zur antizipativen Rechnungsabgrenzung

Ziel der Rechnungsabgrenzung ist die Herstellung eines periodengerechten Gewinns oder Verlusts im Gewinn- und Verlustkonto (GuV), d. h. es dürfen nur Aufwendungen und Erträge im Gewinn- und Verlustkonto (GuV) berücksichtigt werden, wenn sie auch wirklich im Geschäftsjahr angefallen sind. In Fällen, in denen die Aufwendungen und Erträge nicht jahresgleich mit den Ausgaben und Einnahmen zusammenfallen, müssen Rechnungsabgrenzungen vorgenommen werden.

Bei der antizipativen Rechnungsabgrenzung (lat.: anticipare = vorwegnehmen) liegen die Aufwendungen und Erträge im alten Jahr und die dazugehörigen Ausgaben und Einnahmen im neuen Jahr.

Lesen Sie bitte auch die Hinweise zum Thema 18.1 Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung.

Buchungen der antizipativen Rechnungsabgrenzung

Im Folgenden wird der Übertrag eines Aufwands und eines Ertrags in das Folgejahr in seiner Gesamtheit von der Rechnungsabgrenzung im alten Jahr bis zur Begleichung der Verbindlichkeit bzw. Forderung im neuen Jahr dargestellt.

Wichtig für die Übungen ist der jeweils 1. Teilschritt (Durchführen der Jahresabgrenzung). Sie sollten aber für ein besseres Verständnis der Rechnungsabgrenzung alle Teilschritte erfassen.

Nach der detaillierten Darstellung finden Sie noch Hinweise zur Behandlung der Vorsteuer bzw. der Umsatzsteuer sowie zwei Beispielaufgaben mit Lösungshinweisen.

Buchung: Berücksichtigung eines Aufwands, bei der die dazugehörige Ausgabe im neuen Jahr liegt

Beispiel: Die für die Lagerhalle im Dezember 00 fällige Miete in Höhe von 1000 € wird von der Möbelfabrik Wurm erst im neuen Jahr 01 per Banküberweisung beglichen.

1. Schritt (altes Jahr) – Durchführung der Rechnungsabgrenzung

Der Mietaufwand für Dezember 00, für den noch keine Ausgabe vorliegt (Banküberweisung erfolgt im Januar des Folgejahres), wird erfolgswirksam und periodenrichtig auf dem gleichnamigen Konto im Abschlussjahr 00 erfasst. Die antizipierte dazugehörige Ausgabe wird auf dem Konto 4890 Sonstige Verbindlichkeiten gegengebucht. Dieses Konto ist ein passives Bestandskonto, d. h. Mehrungen erfolgen im Haben. Im Beispiel liegen die Aufwendungen für die Miete der Lagerhalle bei 1000 €. Der gesamte Betrag ist abzugrenzen.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
6700 Mietaufwand4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €1000 €
Hauptbuch
Soll6700 MietaufwandHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €
Soll4890 Sonstige VerbindlichkeitenHaben
6700 Mietaufwand1000 €

2. Schritt (altes Jahr) – Abschlussbuchungen

Zum Jahresabschluss muss das Konto Mietaufwand über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) und das Konto Sonstige Verbindlichkeiten über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen werden.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
8020 GuV6700 Mietaufwand1000 €1000 €
4890 Sonstige Verbindlichkeiten8010 Schlussbilanzkonto1000 €1000 €
Hauptbuch
Soll6700 MietaufwandHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €8020 GuV1000 €
1000 €1000 €
Soll4890 Sonstige VerbindlichkeitenHaben
8010 SBK1000 €6700 Mietaufwand1000 €
1000 €1000 €
Soll8020 Gewinn- und VerlustkontoHaben
6700 Mietaufwand1000 €
Soll8010 SchlussbilanzkontoHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €

3. Schritt (neues Jahr) - Eröffnungsbuchung

Im neuen Jahr wird der noch zu zahlende Aufwand über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) als Eröffnungsbestand im Konto 4890 Sonstige Verbindlichkeiten eingebucht.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
8000 Eröffnungsbilanzkonto 4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €1000 €
Hauptbuch
Soll8000 EröffnungsbilanzkontoHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €
Soll4890 Sonstige Verbindlichkeiten Haben
8000 EBK1000 €

4. Schritt (neues Jahr) – Begleichung der sonstigen Verbindlichkeit

Zum Zeitpunkt der Fälligkeit wird die sonstige Verbindlichkeit, also der Mietaufwand aus dem letzten Jahr, beglichen.

Im Beispiel wird die sonstige Verbindlichkeit per Banküberweisung bezahlt.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten2800 Bank1000 €1000 €
Hauptbuch
Soll4890 Sonstige VerbindlichkeitenHaben
2800 Bank1000 €8000 EBK1000 €
Soll2800 BankHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten1000 €

Buchung: Berücksichtigung eines Ertrags, bei der die dazugehörige Einnahme im Folgejahr liegt

Beispiel: Die Möbelfabrik Wurm e. Kfm. hat im Jahr 00 einem Mitarbeiter einen Kredit (Laufzeit April 00 – März 01) gegeben. Laut Vertrag werden die Zinsen in Höhe von 1200 € Ende März 01 fällig und vom Schuldner fristgerecht auf das Bankkonto der Möbelfabrik Wurm e. Kfm. überwiesen.

1. Schritt (altes Jahr) – Durchführen der Jahresabgrenzung

Der Kreditzeitraum liegt jahresübergreifend, d. h. die Zinserträge müssen aus diesem Grund periodengerecht den einzelnen Geschäftsjahren zugeordnet werden.

Zinsen insgesamtZinsen altes Jahr: April - Dezember 00Zinsen neues Jahr: Januar 01 - März 01
1200 € (12 Monate)900 € (9 Monate)300 € (3 Monate)

Rechenweg: Verteilung Zinserträge:

altes Jahr: (1200 € : 12 Monate) · 9 Monate = 900 €

neues Jahr: (1200 € : 12 Monate) · 3 Monate = 300 €

Der Zinsertrag des alten Jahres wird noch zum Ende des Jahres als so genannte antizipative Rechnungsabgrenzung erfolgswirksam und periodengerecht auf dem Konto 5710 Zinserträge erfasst. Die Gegenbuchung des Abgrenzungsbetrages in Höhe von 900 € erfolgt auf dem Konto 2690 Sonstige Forderungen. Dieses Konto ist ein aktives Bestandskonto, Mehrungen erfolgen im Soll.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2690 Sonstige Forderungen5710 Zinserträge900 €900 €
Hauptbuch
Soll2690 Sonstige ForderungenHaben
5710 Zinserträge900 €
Soll5710 ZinserträgeHaben
2690 Sonstige Forderungen900 €

2. Schritt (altes Jahr) - Abschlussbuchungen

Zum Jahresabschluss muss das Konto Zinserträge über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) und das Konto Sonstige Forderungen über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen werden.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
5710 Zinserträge8020 GuV900 €900 €
8010 Schlussbilanzkonto2690 Sonstige Forderungen900 €900 €
Hauptbuch
Soll2690 Sonstige ForderungenHaben
5710 Zinserträge900 €8010 SBK900 €
900 €900 €
Soll5710 ZinserträgeHaben
8020 GuV900 €2690 Sonstige Forderungen900 €
900 €900 €
Soll8020 Gewinn- und VerlustkontoHaben
5710 Zinserträge900 €
Soll8010 SchlussbilanzkontoHaben
2690 sonstige Forderungen900 €

3. Schritt (neues Jahr) - Eröffnungsbuchung

Im neuen Jahr wird der Eröffnungsbestand über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) in das Konto 2690 Sonstige Forderungen eingebucht.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2690 Sonstige Forderungen8000 Eröffnungsbilanzkonto900 €900 €
Hauptbuch
Soll8000 EröffnungsbilanzkontoHaben
2690 Sonstige Forderungen900 €
Soll2690 Sonstige ForderungenHaben
8000 EBK900 €

4. Schritt (neues Jahr) – Begleichung der sonstigen Forderung und periodengerechte Verbuchung des Restertrags des neuen Jahres

Zum Zeitpunkt der Fälligkeit werden die Zinsen von 1200 € vom Schuldner fristgerecht überwiesen. Dabei ist zu beachten, dass die Zinserträge, die in das Jahr 01 gehören (300 €) und daher bisher nicht im Jahr 00 verbucht wurden, noch erfolgswirksam und periodengerecht erfasst werden müssen.

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2800 Bank2690 Sonstige Forderungen1200 €900 €
5710 Zinserträge300 €
Hauptbuch
Soll2690 Sonstige ForderungenHaben
8000 EBK900 €2800 Bank900 €
Soll2800 BankHaben
2690 Sonstige Forderungen/5710 Zinserträge1200 €
Soll5710 ZinserträgeHaben
2800 Bank300 €

Vorsteuerbehandlung bei sonstigen Verbindlichkeiten

Liegt zum Ende des Jahres die Rechnung noch nicht vor, so darf keine Vorsteuer vom Finanzamt gefordert werden. Der Unternehmer darf die Vorsteuer erst dann in Abzug bringen, wenn die Rechnung im Folgejahr vorliegt und die Lieferung bzw. sonstige Leistung ausgeführt wurde (vgl. § 15 Abs.1 Ziffer 1 UStG).

Beispiel: Für die im Dezember erfolgte Papierlieferung (Büromaterial) in Höhe von 100 € netto liegt Ende Dezember noch keine Rechnung vor. Nach telefonischer Auskunft möchte der Lieferant uns die Rechnung Anfang Januar schicken.

Buchung im alten Jahr bei der Rechnungsabgrenzung

Grundbuch
SollHabenSollHaben
6800 Büromaterial4890 Sonstige Verbindlichkeiten100 €100 €

Buchung im neuen Jahr bei Rechnungserhalt

Grundbuch
SollHabenSollHaben
4890 Sonstige Verbindlichkeiten4400 Verbindlichkeiten aLL100 €119 €
2600 Vorsteuer19 €

Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wurden in diesem Beispiel die Abschluss- und Eröffnungsbuchungen sowie das Hauptbuch nicht dargestellt.

Umsatzsteuerbehandlung bei sonstigen Forderungen

Sind Lieferungen und Leistungen im alten Geschäftsjahr bereits erfüllt und erfolgt deren Rechnungsstellung erst im Folgejahr, so ist anders als bei der Vorsteuer die Umsatzsteuer bereits im Abschlussjahr fällig (vgl. § 13 Abs. 1 Ziffer 1a UStG).

Leider hat der Staat hier keine einheitlichen Regelungen in dem Sinne geschaffen, dass die Vorsteuer und Umsatzsteuer erst bei Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Der Hintergrund dieser Uneinheitlichkeit ist wahrscheinlich das Ziel, die Steuereinnahmen vorzuverlagern und damit einen Zinsgewinn zu erhalten, denn die vorgezogene Fälligkeit der Umsatzsteuer ist aus Sicht des Staates eine Einnahme und die erstattete Vorsteuer eine Ausgabe.

Beispiel: Die Möbelfabrik Wurm e. Kfm. vermietet einen seiner nicht mehr benötigten Bürokopierer an ein befreundetes Unternehmen. Die monatliche Miete für den Kopierer beträgt 100 € netto. Die Monatsmiete für den Dezember wird laut Vertrag erst im Januar des folgenden Jahres gezahlt. Die Rechnung des Monats Dezember wird dem Mieter im neuen Jahr zugestellt. Buchen Sie bitte die Jahresabgrenzung zum 31.12.00!

Im Beispiel gehört der Mietertrag wirtschaftlich in das alte Jahr und muss dort erfolgswirksam und periodengerecht erfasst werden. Die Einnahme wird im neuen Jahr erfasst. Die Umsatzsteuer muss gemäß Umsatzsteuergesetz im Abschlussjahr berücksichtigt werden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Rechnung schon im alten, also dem Abschlussjahr, oder dem neuen Geschäftsjahr erstellt wird.

Buchung im alten Jahr bei der Rechnungsabgrenzung

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2690 Sonstige Forderungen5401 Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung119 €100 €
4800 Umsatzsteuer19 €

Buchung im neuen Jahr bei Rechnungserhalt

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2800 Bank2690 Sonstige Forderungen119 €119 €

Beispielaufgabe: Aufwand ohne Umsatzsteuer

Der Geschäftsfall

Das Unternehmen Wurm zahlt für einen Kredit die Jahreszinsen (September 2013 bis August 2014) in Höhe von 5.400,00 € nachträglich am 1. September 2014. Buchen Sie die zeitliche Abgrenzung zum 31. Dezember 2013!

Lösungsschritte

Wir buchen:

Grundbuch
SollHabenSollHaben
7510 Zinsaufwand4890 Sonstige Verbindlichkeiten1.800,00 €1.800,00 €

Beispielaufgabe: Ertrag mit Berechnung der Zinsen

Der Geschäftsfall

Die Möbelfabrik Wurm hat der Müller-Holz AG am 1. August 2013 ein Darlehen in Höhe von 16.800,00 € zu 6 % Zinsen gewährt. Die Jahreszinsen (August 2013 bis Juli 2014) sind nachträglich fällig. Buchen Sie die zeitliche Abgrenzung zum 31. Dezember 2013!

Lösungsschritte

Wir buchen:

Grundbuch
SollHabenSollHaben
2690 Sonstige Forderungen5710 Zinserträge420,00 €420,00 €

Viel Erfolg beim Üben.